youtube-dl: Recording Industry Association of America geht gegen die Software vor

Zahlreiche unserer Leser kennen sicherlich youtube-dl – und falls nicht, haben sie es sicherlich schon einmal irgendwo in irgendeiner App genutzt. youtube-dl ist ein quelloffenes Projekt, um Inhalte von YouTube, aber auch anderen Diensten herunterzuladen und zu konvertieren.

Das Open-Source-Projekt wurde auf der Plattform GitHub gehostet, die ja mittlerweile zu Microsoft gehört. In den USA hat die Recording Industry Association of America (RIAA) nun eine Abmahnung erteilt, was dazu führte, dass youtube-dl nicht mehr erreichbar ist.

Man beschuldigt den Macher, dass das Tool hauptsächlich nur dazu entwickelt wurde, urheberrechtlich geschützte Werke herunterzuladen. Auch Nutzer, die sogenannte Forks auf Basis von youtube-dl erstellten, sollen eine solche Abmahnung erhalten haben. Dass der Code nun für immer verschwindet, ist unwahrscheinlich. GitHub sperrt bei Abmahnungen immer flott, der Macher hat aber hinterher noch auf jeden Fall das Recht, sich zu äußern, falls der Abmahnende im Unrecht ist.

Wird spannend zu beobachten sein, ich selbst denke, dass youtube-dl wiederkehren wird, YouTube selbst verwendet ja keinen direkten DRM-Schutz für Inhalte, Mixcloud und andere ja auch nicht. Wie den Fall ein deutscher Entwickler eines Forks sieht, kann man auch hier nachlesen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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23 Kommentare

  1. Ich hab ja schon viel mit youtubedl runtergeladen, aber ich bin mir ziemlich sicher, US amerikanische Pop Musik war nicht dabei.

    So ein Quatsch das alles 😀

  2. Mich wundert es mehr, dass Werke mit Copyright kein DRM auf Youtube haben.
    Da sollte Google nachbessern und Leuten die Möglichkeit geben freie Videos herunterzuladen.

    • Richard Rosner says:

      Wieso sollten sie? Wenn Künstler ihre Videos mit DRM Schutz ausliefern wollen, dürfen sie halt nicht YouTube nutzen. Wenn sie es zudem tun, ist das ihr Problem, nicht das von YouTube

      • Gute Frage, warum ist es dann auf Youtube, zudem gratis.

        • Richard Rosner says:

          Weil YouTube einfach funktioniert, auf allen relevanten Geräten und viele Nutzer hat.
          Es mag zwar technisch prinzipiell möglich sein, eine Plattform wie YouTube mit DRM aufzubauen, nur das dann auch so zu machen, dass es mit jedem Browser und auf jeder Plattform funktioniert, ist extrem schwer, daher teuer. Was an Ende die Nutzer zahlen müssten. Oder es müsste ungefähr so viel Werbung wie auf YouTube gezeigt werden, nur bei wesentlich weniger Inhalten.

  3. Das ging schnell: Inzwischen wurden die Download-Links angepasst und zeigen nicht mehr auf GitHub.

  4. Wolfgang D. says:

    Ihr bekommt nur, was ihr euch selbst verdient habt. Kein freies Internet.

    Und während netzpolitik.org noch die Nutzerbeiträge auf unerwünschte Ausdrucksweisen oder „böse“ Worte von Hand kontrolliert, hat eine Contentmafia über Uploadfilter, DRM, Leistungsschutzgesetze, dgl., samt deutschem Abmahnunwesen längst den Sack zugemacht und schliesst jetzt wohl die letzten Lücken. Google, Facebook und Twitter ersetzen die Gerichte.

    Unsere Welt ist endlich schön!

    • Richard Rosner says:

      Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein. Gerade mit dem Megaflop Leistungsschutzrecht zu kommen, macht den ganzen Post unglaubwürig. Und wie schon erwähnt, es werden keine DRM Maßnahmen ausgehebelt. Das Projekt ist lediglich für Seiten, wo es an sich problemlos möglich ist, Inhalte herunterzuladen, die Seite aber nicht einfach einen Knopf zur Verfügung stellt.
      Zu den offiziell unterstützen Seiten zählen zB auch die Mediatheken von deutschen öffentlich-rechtlichen. Bei denen gibt es grundsätzlich kein DRM, ebenso wenig wie bei YouTube.
      Und inwiefern der Urheberrechtsschutz den Download verbietet ist äußerst fragwürdig

      • Wolfgang D. says:

        @“Richard Rosner“ „Megaflop Leistungsschutzrecht“
        „https://www.google.com/search?q=google kauft inhalte“

        Schlaf einfach weiter.
        Freie Projekte können auch durch sinnfreien Dauerbeschuss beeinträchtigt werden. Wie neulich https://mediathekview.de/news/abmahnung_mediathekview/ geschehen. Die Richtlinie Uploadfilter wurde jüngst mit 5 Stimmen Mehrheit im EU Parlament verabschiedet. Diese Meldung hier zeigt dasselbe Problem in Ami-Rot-Weiss-Blau statt EU-Blau-Gold.

        • Richard Rosner says:

          Weil Google für eine Hand voll Verlage in ein paar Ländern (Deutschland ist soweit ich weiß dass einzige in der EU), insbesondere für kleinere Lokalzeitungen, Radio- und TV-Stationen Geld zahlen will, heißt das nicht, dass das dem Leistungsschutzrecht zu verdanken ist. Denn gerade die Verlage, von denen Google durch einfache Verweigerung kostenfreie Lizenzen erzwungen hat, scheinen eher nicht vertreten zu sein.

          Und nur weil das EU Parlament etwas beschließt, heißt das noch lange nicht, dass es nicht gerichtlich noch gekippt wird.

          Und gerade bei Open Source Projekten ist Dauerbeschuss irrelevant. Hat der Entwickler keine Lust mehr, kann einfach ein anderer übernehmen.
          MediathekView wird ja auch fleißig weiter entwickelt.

  5. Die Begründung ist mehr als fadenscheinig……
    Audioprogramme wie Foobar, EAC und Co sind natürlich auch nur dafür gemacht, urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen und zu konvertieren…….
    Ich hab mir auch nur n Auto gekauft, um damit illegale Straßenrennen zu fahren und hin und wieder mal jemand tot zu fahren.
    Ja, nee, ist klar. Gut, dass wir drüber gesprochen haben.

  6. Ich finde die Software schadet der Industrie genauso wie to streaming Seiten.

    Da nutze ich dann doch lieber die to Seiten als ein Youtube download Tool.
    Zb. Gestern für das neue ärzte album.

  7. Letztens eine sehenswerte Doku auf GEO geschaut „MP3, eine Musikrevolution“. Darin war logischerweise auch Napster Thema. Dürfte wohl ähnlich gelagert sein.

  8. Die DMCA-Notice der RIAA gegen youtube-dl zitiert übrigens ein Urteil vom LG Hamburg vom 19.07.2017, 308 O 230/17, welches eine einstweilige Verfügung gegen einen webbasierten Dienst bestätigt hat, welcher das Herunterladen von Tonspuren von YouTube-Videos ermöglicht hat. Die kodierte Adressierung wurde von den Richtern als wirksamer Kopierschutz interpretiert.

    • Richard Rosner says:

      Dann wird es aber höchste Zeit, dass das an die nächst höhere Instanz geht. „Kodierte URL“. Am Ende wollen die einem noch weiß machen, CDs seinen kopiergeschützt, wenn die einzelnen Dateien nicht als mp3 vorliegen oder was?

      • mp3 ist eh ein Müllcodec, mittlerweile ist FLAC einfach superior und auf CDs liegen die Daten ROH als PCM/WAV Stream da… wird einfach zeit für ein dezentrales GitHub/Lab

        • Richard Rosner says:

          Es geht nicht darum, was für ein Codec es ist, sondern um die absurde Aussage, was schon als wirksamer Kopierschutz gezählt wird

      • Einstweilige Verfügung in die höhere Instanz? Wovon redest du?

        • Richard Rosner says:

          Ich meine schon das zitierte Gerichtsurteil. Was da als wirksames DRM gezählt wird, hat halt nichts mit der Realität zu tun

          • Die Definition von einem „Wirksamen Kopierschutz“ ist ja sowieso Quatsch für mich ist ein Kopierschutz wirksam wenn er verhindert dass ich eine Kopie herstellen kann ist es trotzdem möglich eine Kopie anzufertigen ist der Kopierschutz nicht wirksam die Deutschen Gerichte sind da leider einer anderen Meinung.
            Der Kopierschutz ist übrigens der Hauptgrund warum ich keine BluRay Discs mehr kaufe (ich habe insgesamt zwei gekauft aber inzwischen ist auch das dazugehörige Laufwerk kaputt) da ich wenn ich für einen Film Geld ausgeben auch möchte das ich ihn auf all meinen Geräten problemlos anschauen kann und das ist bei einer BD leider nicht möglich, zumindest nicht legal (was ist eigentlich „illegaler“ eine Kopie einer BD anzufertigen und dabei einen „wirksamen“ Kopierschutz zu umgehen oder sich das Video gleich ohne DRM als Raubmordkopie zu besorgen?) da ich unter anderem kein Gerät mehr habe in dem ein Optisches Laufwerk fest eingebaut ist, mit Linux kann man Kopiergeschützte BDs auch nur mit Aufwand und dazu nicht legal ansehen und beim Smartphone oder Tablet wird es auch mit einem externen Laufwerk schwierig. Aktuell Zahle ich für Musik Streaming (Spotify) und Video Streaming Dienste (Amazon, Disney+) und ab und an habe ich auch zum leihen oder wenn es Preislich kein großer Unterschied macht auch „Kaufen“ von Filmen die nicht im Abbo enthalten sind bei Amazon oder Google Video / YouTube extra Geld ausgeben. Zwar kann die Videos da auch nicht immer ohne Einschränkungen überall ansehen aber immerhin geht es auf den Meisten Geräten ohne Klimmzüge und es ist Günstiger als wenn ich mir alle Filme auf BD kaufen würde.

  9. Paul Knaller says:

    YouTubeDL gibt es doch zigmal auf mirrorseiten. Dieses Vorgehen nutzt gar nichts. Ausserdem gibt es sehr viele Seiten und Api´s die das gleiche können wie z.B. https://youtube-api.com

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