youtube dl: Musikindustrie verklagt den Hoster Uberspace

Die Musikindustrie verklagt den Hoster von youtube-dl: den deutschen Anbieter Uberspace. Um euch ins Boot zu holen, sei erklärt, dass youtube-dl ein Tool ist, dass es euch ermöglicht YouTube-Videos herunterzuladen, statt sie nur zu streamen. Dadurch lassen sie sich dann auch offline nutzen. Das ist an sich keine neue Angelegenheit, Werkzeuge dafür gibt es schon seit Jahren. Freilich sind sie der Musikindustrie ein Dorn im Auge. Drei Labels haben nun endgültig die Schnauze vorn und gehen deswegen eben gegen den Hoster Uberspace vor.

Netzpolitik hat den Fall sehr detailliert aufgegriffen. youtube-dl ist ein Open-Source-Projekt. Zwischenzeitlich konnte die US-Lobbyorganisation Recording Industry Association of America (RIAA) schon erreichen, dass der Quelltext von GitHub entfernt wurde. Jetzt strebt man aber offenbar nach einem langfristigen Sieg. Den Vorwurf könnt ihr euch denken: Durch youtube-dl würden Urheberrechtsverletzungen ermöglicht, so die Plattenfirmen und Branchenverbände. Uberspace wirft man durch das Hosten des Tools Mittäterschaft, Gehilfen- sowie Störerhaftung vor.

Verschickt wurde die Abmahnung im Namen der deutschen Ableger von Sony Entertainment, Warner Music Group und Universal Music. Uberspace geht davon aus, dass weder die Abmahnung noch eine Klage rechtlich zu vertreten seien. Vielmehr wolle man wohl eine Art Grundsatzurteil erreichen. Bei einem Erfolg gäbe es eine Basis dafür, Hoster zum Handeln zu zwingen, auch wenn die unterstellte Illegalität beanstandeter Inhalte noch juristisch umstritten sei.

Grundsätzlich müssen Hoster wie Uberspace illegale Inhalte entfernen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Aber ob youtube-dl nun wirklich illegal ist, ist sehr umstritten. Das Argument für youtube-dl ist nämlich das Recht auf die Privatkopie, welches durch Abgaben an die Verwertungsgesellschaft GEMA abgegolten sei. Dies akzeptiert die Musikindustrie nicht. Streit gibt es da nämlich inzwischen um etwaiges Umgehen eines Kopierschutzes.

Denn wird ein Kopierschutz umgangen, gibt es kein Recht auf die Privatkopie. YouTube schützt Inhalte durch einen „Rolling Cipher“. Das ist ein rudimentärer und leicht zu umgehender Schutz. Das Landgericht Hamburg, bei dem auch die aktuelle Klage liegt, entschied in der Vergangenheit aber schon, dass auch dieser schwache Schutz rechtlich ausreiche und nicht einfach umgangen werden dürfe. Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bewertete die Lage anders: Es werde lediglich die Download-URL versteckt, aber kein technischer Kopierschutz angelegt.

Reda wirft den Plattenfirmen vor, mehrfach abkassieren zu wollen: Denn YouTube zahle bereits Lizenzgebühren für die Musik und auch die Nutzer zahlten in Form der Geräteabgabe beim Kauf etwa ihrer Smartphones oder der Speichermedien. Nun solle trotz dieser bereits erfolgten, doppelten Vergütung eine zulässige Privatkopie verhindert werden. Dabei gebe es gute Gründe für solche Downloads: Etwa um ruckelnde Streams bei schwachen Internetverbindungen zu vermeiden.

Laut Reda hoffe die Musikindustrie jetzt mit der aktuellen Taktik darauf, dass Hoster Rechtsstreitigkeiten vermeiden und einfach nachgeben, obwohl sie nicht dazu verpflichtet seien. Daher sei zu begrüßen, dass Uberspace nicht sofort eingeknickt sei. youtube-dl wird ohnehin verfügbar bleiben, da der Quelltext bei GitHub liegt, welche zu Microsoft gehören. Dort hatte man die DMCA-Anordnung geprüft und als nicht gerechtfertigt eingestuft. Dadurch wurde das Repisitory auch schnell wieder hergestellt.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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10 Kommentare

  1. Was für ein Blödsinn. Allein dieses… „Durch youtube-dl würden Urheberrechtsverletzungen ermöglicht“.

    Und was jetzt? Jeder Download von Bildern ermöglicht Urheberrechtsverletzungen. Jede Waffe ermöglicht Straftaten. Jedes Auto macht es möglich, dass jemand Fahrerflucht begeht.

    Wenn Musik auf YouTube sein darf, müsst ihr damit leben, dass sich wer die Videos umwandelt. Wenn sie dort nicht sein soll, sperrt sie dort. Wollen sie aber auch nicht. Musik auf YouTube ermöglicht ja auch erst die Urheberrechtsverletzungen.

    Ich hoffe, dass bei solchen Fällen in Zukunft (die ja fast nur die kleinen treffen, denn so groß ist Uberspace nun auch nicht) einfach eine Spendenaktion stattfindet. Diese haben zuletzt doch immer wieder gezeigt, dass es sich lohnt zu kämpfen und sich nicht einfach einschüchtern zu lassen. Recht erstreitet sich ja meist der, der Zeit und Geld hat.

  2. Was kommt als nächstes? Mediathekview? Ich nutze youtube-dl auch ab und an aber nur um was altes runterzuladen bei dem ich befürchte es ist irgendwann nicht mehr verfügbar. Ich hoffe sehr, die kommen damit nicht durch.

  3. Richard Rosner says:

    Richtig so. Auf dem Weg wird das Projekt nur noch bekannter. Youtube-dl ist schon echt ein Schmuckstück und kann weit mehr als YouTube. Es ist in Python geschrieben und läuft daher überall, eine GUI findet man dafür auch.

  4. Größtes Problem für solche Sachen Hamburg … nehmt denen endlich diese Kammer ab.

  5. Uberspace – best hoster ever!

    Nach langen Irrungen bei großen Hostern wie 1&1, Hetzner und Hosteurope bin ich seit zwei Jahren bei Uberspace…und war noch nie so glücklich mit dem Produkt, dem Support und der Transparenz wie jetzt.

  6. Daher einfach solche Seiten in Afghanistan hosten hinter cloudflare

  7. Bisher hat es damit geklappt Filme in der Mediathek von Servus herunter zu laden. Das klappt jetzt nicht mehr. Bei einem Umweg über VideoDownloadHelper wird zwar der Film herunter geladen, nicht aber der Sound.
    Hat jemand eine Idee oder Alternative?

    • Richard Rosner says:

      Man kann es natürlich mit einem Fork probieren wir yt-dlp. Ansonsten hat sich in der Vergangenheit JDownloader2 als sehr hilfreich erwiesen

  8. In Deutschland gilt das Providerprivileg. Ein Hoster kann also nicht für die Daten seiner Kunden verantwortlich gemacht werden. Außerdem muss er sie auf behördliche Anordnung abschalten. Amerikanische Plattenindustrie gilt aber nicht als Behörde. Da braucht es schon einen richterlichen Beschluss aus Deutschland.
    Funfact: Bei uns in der Firma war mal die Steuerfahnundung und verlangte die herausgabe von Daten. Natürlich habe ich gesagt das ich aufgrund des Datenschutzgesetzes keine Daten herausgeben kann. WIr haben einen Beschluss hieß es. Ja wo ist der denn? Kann ich denn mal lesen? Ja wo war er denn? Augenscheinlich hatte noch niemand den Beschluss sehen wollen und sich von den Dienstausweisen verwirren lassen. Aber der Beschluss war vorhanden und in Ordnung. Nächstes Problem war das sie alle Festplatten 1:1 kopieren wollten. Die Daten unserer Server liegen auf mehreren SANs die sich in diverse Raidverbünde aufteilen. Es ist äußert schwierig 250 Festplatten in verschiedenen Raid 5 und 6 Verbünden nachher wieder zusammenzusetzen. Wir haben uns dann auf einen Restore der relevanten Fileserver geeinigt. Am Ende mußte einer der Chefs Steuern nachzahlen weil er geldwerte Vorteile unversteuert genutzt hatte.

    • Richard Rosner says:

      Wäre schön, wenn für die das Providerprivileg gelten würde und ein Gericht sowas anordnen müsste. Aber gerade in Deutschland versucht man das ja massiv zu untergraben. Nicht nur dass Quad9 gerade als DNS-Resolver (!) deswegen verklagt wurde und bisher keinen Erfolg hat sich zu wehren, gibt’s da ja noch die äußerst fragwürdige Stelle (hab den Namen vergessen), in der sich Internetprovider und Rechteinhaber zusammengeschlossen haben und ohne lästige gerichtliche Entscheidungen das Internet nach ihrem gutdünken zensieren wollen. Solange soetwas geduldet wird, sieht es ganz schlecht fürs Grundgesetz aus

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