xHamster und Co: Portale scheitern mit Beschwerden gegen Verbreitungsverbot

Ihr habt es vermutlich mal mitbekommen: Die Landesanstalt für Medien NRW hatte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gefordert, dass pornografische Internetangebote in Deutschland verboten werden – nicht generell, aber solche, die sich nicht an bestimmte Regeln halten.

Konkret ging es da um xHamster, Pornhub und YouPorn, die so hätten gesperrt werden können. Die Betreiber der Seiten mit Sitz auf Zypern sind rechtlich dagegen vorgegangen. Die Eilanträge von zwei Anbieter bleiben auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit drei bekannt gegebenen Beschlüssen vom 7. September 2022 entschieden.

Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, Kindern und Jugendlichen drohten ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten. Dem setzen die Anbieter mit ihren Beschwerden nichts Durchgreifendes entgegen. Nachdem die Landesmedienanstalt den EU-Mitgliedstaat Zypern hinreichend in die Maßnahmen eingebunden hatte, musste sie auch nicht die (ungewisse) Umsetzung einheitlicher Jugendschutzvorschriften in Zypern abwarten.

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die von den Anbietern vorgebrachten Gründe geben keine Veranlassung, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu ändern. Es unterliegt bei vorläufiger Einschätzung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass bei der Aufsicht über Telemedien-Angebote die inhaltliche Entscheidung über deren Vereinbarkeit mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag allein der von den Ländern gemeinsam errichteten Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen ist. Ihre Einbindung in den Entscheidungsprozess verstößt weder gegen das Bundesstaats- noch das Demokratieprinzip. Trotz ihrer Aufgabe einer länderübergreifenden einheitlichen Spruchpraxis im Jugendmedienschutz dient die KJM – ein sachverständiges Gremium, dessen Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden sind – formal als ein Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Die ihr in der Sache zugewiesenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Telemedienaufsicht gerechtfertigt, um staatlichen Einfluss zu begrenzen. Die Reglementierung jugendgefährdender Inhalte erfordert wertende Entscheidungen, die eine gewisse Gefahr einer politischen Instrumentalisierung zur Einflussnahme auf die freie Kommunikation bergen. Es dürfte daher jedenfalls zulässig sein, den für die Rundfunkaufsicht entwickelten Grundsatz der Staatsferne auch auf den Bereich der Telemedien zu erstrecken.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. Wäre es denn technisch überhaupt möglich, bestimmte Seiten in einem Land komplett zu sperren? Daran scheitert ja anscheinend selbst China, obwohl der Aufwand dort relativ groß ist.

    • Ich denke das würde ähnlich billig umgesetzt werden wie für Kinox und Co, sprich per DNS Sperre. Aber das lässt sich für jeden halbwegs interessierten leicht umgehen. Wobei es zumindest eine kleine Hürde darstellt, aber ob das reicht um den gewünschten Jugendschutzeffekt zu erzielen bezweifle ich.

      • In manchen Ländern arbeiten sie mir ARP Spoffing und ähnlichs.
        War gerade mal in den Emiraten dar waren einige Seiten gesperrt und DNS Änderung haben nicht geholfen (vor allem VPNs usw)
        Aber Deutschland bekommt das glücklicherweise nicht hin 😉

      • In Österreich wurden ja erstmals auch IP-Adressen gesperrt. Hat natürlich landesweit einen immensen Kollateralschaden verursacht, weil manche davon zu CDNs wie Cloudflare gehörten.

        Es bleibt tatsächlich nur die DNS-Sperre als einziges Mittel, weil an einer IP unzählige verschiedene Dienst hängen können. Das Routing innerhalb des CDNs findet dabei lediglich über den DNS-Namen statt.

        China kann es sich dagegen leisten, dass unzählige westliche Dienste nicht richtig funktionieren, weil die Mehrheit der Bevölkerung vor allem inländische Dienste konsumiert und größere Ausfälle keinen Unterschied machen.

  2. DNS Sperre oder wie wird gesperrt? Wenn ja, das bringt doch nichts.

  3. Ganz allgemein ist das Thema sowieso komplett unsinnig. Erstens geht es hier anscheinend nur um drei konkrete Seiten und ich wüßte nicht, was diese von den unzähligen anderen Portalen unterscheidet.
    Zweitens ist Porn auch auf anderen Plattformen ganz einfach zu finden, z.B. auf Reddit.
    Und drittens gibt es im Netz noch viel verstörendere und „gefährlichere“ Dinge als Pornografie und ein Großteil davon ist (auch für Kinder und Jugendliche) frei zugänglich.
    Daher: Pseudo-Diskussion, die vermutlich mit einer Pseudo-Sperre (sprich: DNS) enden wird.

    • Unsinnig finde ich das nicht. Ich würde nicht wollen das mein Kind Zugriff auf sämtliche Inhalte des Netzes hat. Lässt sich aber leider nur schwer einschränken.

      • Klar lässt sich das einschränken. Lass dein Kind(!) halt bitte nicht unbetreut an die globale Kommunikationsinfrastruktur. Fertig.

  4. Ich kann mich weder erinnern der Landesanstalt für Medien NRW mein Mandat gegeben zu haben das sie sich um solche Sachen für mich kümmern noch das Kinder ohne Duldung ihrer Eltern an einen Internetzugang kommen(Jaja es gibt mittel und Wege, Verträge dieser Art können sie trotzdem nicht abschließen).

    Noch dazu gibt es immernoch keine zugelassene Methode um das Alter für sowas zu verifizieren. Selbst Videoident wurde neulich zerschossen.

    • Vermutlich sind Sie Staatsbürger*in dieses Landes und – es mag Sie überraschen – es gibt Gesetze, an die sich nicht nur die Bürger*innen, sondern auch die verantwortlichen Gremien, Institutionen etc. halten müssen. Und Schutz von Kindern und Jugendlichen ist dort ausdrücklich festgelegt. Sie können sich dem Mandat schlicht entziehen, in dem Sie dieses Land verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Damit wäre Ihnen und Ihrer Haltung nach auch dem Land geholfen, im Grunde: win win!

      • Kinderschutz sollte aber nicht auf den Rechten und Freiheiten aller anderen Bürgern ausgetragen werden. Etwas platte Beispiele: Kinder dürfen auch kein Auto fahren, dennoch können alle anderen das tun. Kinder dürfen auch keinen Alkohol oder Tabak kaufen, alle anderen können das aber sehr wohl.

        Etwas bessere Beispiele: Kinder sollten auch keine Messer oder Feuerzeuge in die Hand bekommen, dennoch gehe ich davon aus, dass in jedem Haushalt mehr oder weniger scharfe Messer und Feuerzeuge herum liegen. Soll jetzt alles verboten werden, was Kindern in irgend einer Weise gefährlich werden kann? Dann kann auch die Tagesschau verboten werden, manche Nachrichten könnten ja traumatisierend auf Kinder wirken…

        Du merkst, das auf alle abzuwälzen ist einfach super lächerlich. Sex und Pornografie sind nunmal Teil unserer Lebensrealität, auf die Kinder vorbereitet werden sollten und nicht davor verschlossen. Dieses vorbereiten sollte aber von den Erziehungsberechtigten nach deren Ermessen gemacht werden und nicht durch Institutionen auf dem Rücken aller ausgetragen werden.

  5. dann wird die geburtenrate in 9 monaten wohl steigen

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