Wirtschaftsminister Reinhard Meyer fordert generelles Widerrufsrecht beim Kauf von Apps

Pünktlich zum morgigen  Weltverbrauchertags hat der in Schleswig-Holstein für den technischen Verbraucherschutz zuständige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer ein generelles Widerrufsrecht beim Kauf von Apps für das Smartphone gefordert.

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„Wer sich eine App herunterlädt, die die Versprechungen oder Erwartungen nicht annähernd erfüllt, der hat bislang kaum eine Möglichkeit, die Anwendung nach dem Kauf wieder zurückzugeben“, so Meyer in einer heute herausgegebenen Mitteilung des Ministeriums. Die im Mai in Warnemünde stattfindende Verbraucherschutzministerkonferenz wird sich deshalb mit dem Thema befassen und eine entsprechende Gesetzesinitiative auf Bundesebene anstreben.

15 Minuten Rückgaberecht, wie sie zum Beispiel der Google Play Store anbietet, reichen dem Minister allerdings nicht, er fordert ein vollwertiges Widerrufsrecht, „denn leider gehen mit den vielen Vorteilen unserer digitalen, smarten Welt bislang auch einige Nachteile einher“.

Laut dem Branchenverband BITKOM besitzen 40 Prozent der Bundesbürger über 14 Jahren ein Smartphone. Bei den 14 bis 29-Jährigen sind es sogar fast zwei Drittel (60 Prozent). Der Markt wächst rasant, was dieses Thema zu einem Schwerpunkt der Länderarbeitsgemeinschaft für Verbraucherschutz und der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz mache.

Wie Meyer weiter sagte, wachse der digitale Markt rasant, weshalb das Thema auch einen besonderen Schwerpunkt der Länderarbeitsgemeinschaft für Verbraucherschutz und der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz bilde. Ein weiterer Punkt auf der Agenda ist der Datenschutz: “ (…) Ebenso sollte bereits bei der Installation von Programmen grundsätzlich eine Abfrage der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen, ob sie mit Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten oder anderer Inhalte wie Fotos einverstanden sind. Statt seitenlanger und unverständlicher allgemeiner Bedingungen sollen standardisierte Symbole Zustimmung oder Ablehnung vereinfachen“.

Die Forderungen sind nicht neu,  bereits Mitte 2013 forderte man in Hessen Ähnliches, der Branchenverband BITKOM tat das Ganze als illusorisch ab.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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25 Kommentare

  1. am anfang hatte man bei google auch mehr zeit. ich glaube 24h aber bin mir nicht mehr sicher. schade das die das nach unteren korrigiert haben

  2. Das neue EU-Widerrufsrecht, das am 15.06.2014 in Kraft tritt sieht ein generelles, europaweit einheitliches Widerrufsrecht vor. Dabei können aber speziell Downloads aus den genannten Gründen ausgeschlossen werden. Schließlich könnte sich der User ja eine Kopie der Daten gemacht haben. Im Gegenzug müssen aber vor dem Download ALLE wichtigen Angaben z.B. für mind. Systemanforderungen korrekt gemacht werden.

    Ein Rückgaberecht für einen gewissen Zeitraum (und 15 Min sind hier wirklich zu kurz) einzuräumen, ist reine Kulanz des Anbieters. Aber im Gegensatz zu DRM oder ähnlichem sicher insgesamt die bessere Lösung.

  3. @Peter: geht leider nicht immer automatisch durch, da muss man aufpassen das zu Verallgemeinern nur weil es oft klappt. Möglicherweise hat die Zahlungsweise einen Einfluss, insbesondere wenn Guthaben und Kreditkarte kombiniert sind (d.h. ein Restguthaben vorhanden ist, das zur Zahlung nicht ganz ausreicht und der Restbetrag mit KK beglichen wird). Ich habe jedenfalls vor wenigen Monaten erlebt, dass online bei sämtlichen Optionen stand, dass die Rückgabe unmöglich ist (ca. 2h nach dem Kauf). Letztlich hat ein Support-Mitarbeiter dann den kompletten Betrag dem Account gutgeschrieben, also nicht auf die KK rückgebucht.

  4. Malte Götz says:

    Warum nicht direkt Rückgaberecht für In App Purchases? Erst virtuelle Güter kaufen, sie virtuell konsumieren und dann zurückgeben…
    Absoluter Bullshit!
    Ich als App-Entwickler würde nicht nur auf die Barrikaden gehen, sondern vollständig auf richtig nervige Werbung setzen, die man sich dann halt nicht mehr rauskaufen kann. Tut mir Leid, aber irgendwie muss sich eine App ja auch finanzieren und wenn ich Umtausch von Klamotten mit virtuellen Gütern vergleiche, dann ist das wie Äpfel und Birnen vergleichen!

  5. 15 Minuten sind aus den bereits erwähnten Gründen viel zu kurz. Ich denke 1 oder 2 Stunden wären ein sinnvoller Kompromiss. Wobei die Zeit natürlich erst laufen dürfte, wenn der Download vollständig abgeschlossen ist.

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