WhatsApp erhöht das Mindestalter für Nutzung auf 16 Jahre

Der beliebte Messenger WhatsApp hat am Abend des 24. April 2018 seine neuen Nutzungsbedingungen veröffentlicht. Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung hebt man das Mindestalter für die Nutzung von 13 auf 16 Jahre an. WhatsApp plant aber offenbar nicht, dieses großartig zu überprüfen – beispielsweise durch das Hochladen eines Nachweises. Dieses Nicht-Überprüfung ist mit der EU-Datenschutzgrundverordnung konform. Nutzer werden bald in der App gefragt, ob sie denn 16 Jahre alt sind.

Derzeit teile man Account-Infos auch nicht zur Verbesserung der Produkterlebnisse und Werbung auf Facebook. Wie man aber bereits in der Vergangenheit angekündigt habe, möchte man zukünftig enger mit anderen Facebook-Unternehmen zusammenarbeiten und werde aus diesem Grunde Nutzer über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

In den kommenden Wochen wolle man auch ein Download-Tool bereitstellen, über das der Nutzer seine bei WhatsApp gespeicherten Informationen herunterladen kann. Dies könnten beispielsweise Gruppennamen oder aber auch das Profilfoto sein. Zu finden wird diese Funktion in der App unter „Einstellungen > Account > Anfordern der Account-Informationen“ sein.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. Und trotz alledem wird so gut wie niemand wechselwillig sein.

    • Trotz was? Trotz der Tatsache, dass die Nutzung zukünftig für noch mehr Nutzer noch einfacher wird?
      An so einer Altersgrenze kann man übrigens auch recht gut sehen, wie albern gesetzliche Vorgaben vielfach sind. Auf der einen Seite wird eine Altersgrenze vorgegeben, auf der anderen Seite hat der Anbieter aus Gründen des Datenschutzes keine Möglichkeit, die Angaben der Nutzer dahingehend auch zu überprüfen. Überregulierung, wie man sie besser fast nicht hinbekommt.

  2. Eben. Ich kenne reihenweise 11-12-jährige, die alle WhatsApp nutzen. Und das ist deutlich unter dem bisherigen Mindestalter.

    • Das liegt aber auch dann daran ob die Eltern überhaupt Interesse zeigen was die Kinder so machen. Ich für meinen Teil weiß ganz genau was mein Junge mit dem Gerät anstellt, ja weil ich unregelmäßig schaue was dort installiert ist, und wir offen über die Dinge mit dem Alter reden und es uns nicht egal ist was er macht.

      • Gegen WhatsApp an sich ist ja erst einmal auch für unter 13 jährige nichts einzuwenden.

        Es sollte einfach, zusammen mit den Eltern, ein gesunder Umgang mit den Medien und technischen Möglichkeiten vermittelt werden.

  3. Hat man ab 16 nicht seinen Ausweis? Sollen sie es mit der Ausweisnummer verknüppern…. 😉

    • Nun so ein fach wird es nicht sein, aber ich denke das dies möglich sein könnte wenn sie nur wollten. Ich sehen nur keinen direkten Willen dahinter das durchzusetzen, da ja mit den Daten Geld verdient wird und je ehr man die Menschen auf seine Seite ziehen kann um so besser.

    • Ausweisnummer fällt aber auch unter DGSVO und darf nicht einfach so außerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden.
      Und wenn man sowas abfragt, sollte man es auch überprüfen können – spätestens da sehe ich gewisse Schwierigkeiten….

  4. Das mit dem Wechseln ist lustig.
    Wenn Du der/die einzige Person im Bekanntenkreis bist, die z. B. Signal oder Telegram nutzt wirst Du schnell einsam…
    Habe selbst versucht Threema in meinem Freundeskreis zu etablieren. Nix machbar. Zudem das ja damals aktiv Geld gekostet hat und Whatsapp war umsonst.
    So eine Altersgrenze ist nur was für „die Prüfer bzw. den Gesetzgeber“.

  5. Ich versteh die Gesetze bei Altersbeschränkungen ohnehin oft nicht. Bei Spielen verliert gegebenenfalls der Kassierer den Job, falls ein Spiel an Minderjährige herausgegeben wird. Eltern schicken ihre Kinder oft trotzdem los sich Call of Duty oder Doom zu kaufen und kommen dann wütend in den Laden, wenn sie selber das für ihre 10-11 jährigen Kinder kaufen müssen. Alles schon selbst bei Saturn an der Kasse erlebt. Umgekehrt müssen Betreiber und Plattformen wie Google Play, Steam und Co. Alter und Identitäten aus meiner Sicht überprüfen. Scheint aber allen egal zu sein.

  6. Andreas in HH says:

    Es geht hier nicht um Zugang zu Alkohol, Canabis oder Pornografie. Ich kannte zu aktiven CB-Zeiten haufenweise 11 – 13 – jährige die mit einer 3-Kanal -Handgurke „messaging“ anno dunnemals machten . Die gingen uns „erwachsenen“ CBlern auf die Nerven – aber den Kiddies hat es nix geschadet. Was sind „Sprach-Nachrichten“ oder „Video-Chat“ anderes als der Jedermann-Funk der 70er ? Nur weil es ne App ist – ich nutze WhatsApp heute neben demm AFU genau dafür: mit jedem der keine Funkerlaubnis hat einfach drahtlos zu quasseln. Altersbegrenzung fürs Quasseln? Hallo ???

    • Schön plakativ gesagt – aber doch irgendwie im Zuge der Verallgemeinerung wieder nur den „ich hab doch nichts zu verbergen“ Aluhut aufgesetzt….

      Es geht bei WhatsApp und Datenschutz nicht um das, was der individuelle Anwender vordergründig mit der App veranstaltet („Quasseln“) – das ist nur der Köder, um an die viel interessanteren Metadaten zu kommen: wer kommuniziert wie oft mit wem, welche Kontakte sind im Account gespeichert (WhatsApp verlangt ja bekanntermassen Zugriff auf ALLE Kontakte, selbst wenn du nur mit ein paar wenigen tatsächlich auch per WA interagierst), wer aus diesem Netzwerk ist schon anderweitig bekannt, wer hat welche Vorlieben, …… (Liste beliebig verlängerbar).

      • Andreas in HH says:

        Hallo Wolf, so gesehen hast Du recht. Dann gebt den Kids doch PMR-Geräte in die Hand (allgemein genehmigter „Jedermann-Funk“ auf UKW 70 cm ), ganz ohne Anmeldung und im Nahfeld der Kiddis . Kostet ausser Gerät und Akkustrom nix. Moderne DPMR -Geräte unterstützen neben Sprache auch Textmessaging.Bring back the good old CB-times !

        • Guter Plan 🙂
          Und wem die Reichweite nicht reicht, der bekommt halt Threema (da gibt es meines Wissens keine Altersbeschränkung)

  7. Richard Lippmann says:

    Uns wurde in der Firma gesagt dass wir für jeden Firlefanz Verträge und Nachweise erbringen müssen. Nur große Firmen aus USA dürfen einen Bestätigungshaken setzen. Das gibt der Strategie der Silicon-Valley-Firmen recht: das Recht ist uns egal, wir machen was wir wollen.

    Das ist die erste große Schwächung der EuDSGVO. Warum dann überhaupt Gesetze? Machen wir die Fluttore auf und kümmern uns um gar nichts mehr. Ich bin enttäuscht.

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