Wechsel des Internetanbieters ist immer noch ein nerviges Unterfangen

Marktwächter, ein Projekt der deutschen Verbraucherzentralen, nimmt die Festnetzanbieter ins Visier: Immer noch sei der Wechsel von einem zum anderen Unternehmen für die Kunden unnötig kompliziert. Oft gebe es Probleme damit, dass etwa Anschlüsse bei einigen Anbietern nicht verfügbar seien – dies aber zunächst trotzdem in Aussicht gestellt werde. Außerdem werden Kündigungen abgelehnt und Probleme bleiben ungelöst.

Zumindest kommt das Marktwächter-Team der Verbrauchezentrale Schleswig-Holstein zu diesem Ergebnis. Demnach hatte über jeder fünfte Verbraucher (21 %), der an einer Befragung von Marktwächter teilnahm, ein Problem bei dem Wechsel des Anbieters für den Festnetz- / Internetanschluss. Hierbei bezieht man sich auf Kunden, die innerhalb der letzten 24 Monate gewechselt sind.

Knapp zwei Drittel der Befragten (64 %), welche den Festnetz-/Internetanschluss wechselten und auf Probleme stießen, geben an, dass sie länger als einen Tag weder Festnetz noch Internet hatten. Auch hatte ein Drittel (33 %) der Wechsler hatte darüber hinaus Probleme mit der Bereitstellung der Leistung. Etwa fielen Termine mit Technikern aus oder der Anschluss funktionierte nicht so wie wie erwartet. 24 % der Wechselnden geben zudem rund um den Wechselprozess eine mangelhafte Kommunikation mit dem Kundenservice an. Fast ein Fünftel, nämlich 18 %, hatte Probleme mit der Kündigung beim alten Anbieter.

Auch bei Mobilfunkanbieterwechseln gab es oft Probleme: Hier brauchte es im Durchschnitt zwei Wochen, bis aufgetretene Probleme behoben wurden. Beim Wechsel von Festnetz- und Internetanbietern lag diese Wartezeit sogar im Schnitt bei drei Wochen. Für Menschen, die daheim auf das Internet angewiesen sind, weil sie etwa im Home Office arbeiten, kann das extrem ärgerlich sein.

Besonders oft kommt es zu Trubel rund um die Kündigungen. Da trudeln auch nach dem Kündigungstermin noch Rechnungen an, der neue Anbieter setzt die Vertragsbeendigung nicht korrekt um oder ordentliche Kündigungen stoßen sogar beim bisherigen Anbieter komplett auf taube Ohren. Speziell bei Kündigungen per E-Mail gibt es oft Probleme, diese Methode ist also nicht zu empfehlen, da man am Ende keinerlei Nachweis hat.

Gerade bei Umzügen treten oft Querelen auf. Etwa wenn der bisherige Vertragspartner die Leistung nicht am neuen Wohnort liefern kann. Dann hat der Nutzer zwar ein Sonderkündigungsrecht, aber es gibt keinen eindeutigen Fristbeginn. Manchmal zahlt man als Kunde also für den Anschluss an der alten Adresse weiter, obwohl man praktisch keine Leistung mehr nutzen kann. Hier könnte aber der neue Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation Abhilfe schaffen, denn er räumt den Kunden mehr Rechte ein. Wenn ein Wechselprozess etwa länger als einen Arbeitstag dauert oder Techniker einfach nicht aufkreuzen, dann können die Verbraucher bald auf Entschädigung hoffen.

Allerdings muss die EU-Richtlinie in Deutschland noch in nationales Recht umgesetzt werden. Da wünschen sich die Verbraucherschützer auch, dass für das Sonderkündigungsrecht beim Wohnortwechsel eine klare Kündigungsfrist verankert wird.  Muss man aber natürlich mal abwarten, was am Ende draus gemacht wird. Mehr dazu könnt ihr auch direkt auf der Marktwächter-Website lesen.

Ich selbst hatte bisher Glück und stieß meistens auf Kulanz, wenn ich meine Anbieter wechselte. Allerdings kenne ich die langen Wartezeiten, bis der Anschluss umgestellt wird, das war auch hier in Kiel oft eine Hürde. Was für Erfahrungen habt ihr da so gemacht?

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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27 Kommentare

  1. Jo. Bekanntes Thema. Allerdings überwiegend bei Online Kunden. Ein vernünftiger Fachhändler berät vernünftig und schafft Transparenz. Wir kennen immerhin aus dem Alltag die Baustellen. Allerdings, dass ist abhängig vom Personal. Unter uns gibt es auch genug Fallobst. Und zwei Wochen für Problembehandlung, dass kommt vor, ist allerdings die Seltenheit.

    • Glaube ich kaum. Bis jetzt habe ich nur provisions gierige Berater kennen gelernt. Die so tun als ob sie beraten.

    • Diese „Alibi“ Berater sind nur auf Provision aus und möchten am liebsten alles umstellen. Sehr gute „alte“ Verträge wo man noch Leistung für sein Geld bekommen hat möchten die am liebsten auf einen 0815 Tarif wechseln.

  2. Ich arbeite ja selbst bei einem solchen Kommunikationsunternehmen und muss mich über einige Aussagen echt wundern. Die Frist zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug ist klar im TKG §46 geregelt. Und auch die Pflicht der Weiterversorgung bei einem fehlgeschlagenen Anbieterwechsel ist festgelegt.

    Viel spannender wäre die Marktbeobachtung, wenn man auch mal die Fehler der Kunden beleuchten würde. Falsche Angaben zum Inhaber sorgen idR für Verzögerungen bei der Portierung. Termine sind da, um eingehalten zu werden. Gilt übrigens auch für den Kunden am Tag der Schaltung. Etc pp.

    Ja, es läuft nicht immer 100%ig reibungslos, aber nicht zwingend sind die Anbieter die Fehlerquelle.

    • Wenn das alles so toll im TKG geregelt ist Frage ich mich warum vor einem Monat genau das bei mir schief gelaufen ist?
      Der neue Anbieter schaffte es nicht zum angekündigten Termin die Leitung vom aktuellen Anbieter zu bekommen. Am Tag der Umschaltung hat der bis dahin aktuelle Anbieter seine Leistung eingestellt und der neue nicht geliefert – Resultat: Kein Internet mehr.
      Der neue Anbieter sagte mir der alte müsse Weiterversorgen. Der alter sagt er hätte keinen Auftrag zu Weiterversorgung erhalten und können nichts machen. Selbst auf Hinweis das dies gesetzlich geregelt wäre ist nichts passiert. Somit stand ich schön zwischen den Stühlen und konnte nichts machen. Etliche weitere Anrufe haben sowohl bei altem und neuen Anbieter nichts gebracht, außer das ich mit vielen Leuten im Kundenservice Kontakt hatte.

      Mach zwei! Tagen ohne Internet habe ich erfahren das ein entfernter Bekannter bei dem alten Anbieter arbeitet. Nummer organisiert und Kontakt aufgenommen. 2 Stunden später hatte ich wieder Internet. Das kann es aber doch nicht sein, oder? Vermutlich hätte ich heute noch kein Internet wenn ich nicht das Glück gehabt hätte dort jemanden zu kennen.

      Neuer Umschalttermin ist der 27.03., ich bin gespannt.

      Ach, und den neuen Anschluss hatte ich Ende November bestellt. Also eigentlich genug Zeit alles zu regeln.

      • Eine Weiterversorgung muss immer der „neue“ Anbieter beim „alten“ beauftragen und ist nur möglich, wenn tatsächlich im Neuvertrag ein Anbieterwechsel vereinbart wurde. Erhältst du dann am Tag X keine Leistung, eine h Frist setzen und wenn das fruchtlos bleibt, hilft sehr häufig und auch sehr schnell eine Mail an die BNetzA. Den jeder einzelne gemeldete Fall kann dem Anbieter, der sich nicht an die Weiterversorgung hält, viele T€ Strafe kosten.

        • Ein Tag, dass ist dich nichts. Bei meinem Umzug habe ich 1 Monat! Kein Internet und Festnetztelefon gehabt. Bin bei 1&1 obwohl die hier nicht dass Problem warten sondern die Telekomtechniker die die Leitung nicht geschaltet bekommen haben. Erst der 4te hat es innerhalb von 10min problemlos geschafft

    • Naja, ich streite gerade mit Unitymedia rum. Habe im Januar „Sonder-gekündigt“ mit dem Hinweis, dass ich im April umziehen werde und am Zielort keine Leistungen angeboten werden. Das hat mir die Hotline auch bestätigt. Die „Drei-Monats-Kündigungsfrist“ soll dann beginnen, wenn ich die Ummeldebestätigung vorlege, was natürlich erst Ende April möglich ist. Unitymedia würde also drei Monate Geld von mir erhalten für eine Leistung die ich nicht beziehen kann. Vermutlich wird in der Zwischenzeit der Anschluss neu vergeben und sie kassieren doppelt. Die Regelung dazu im TKG §46 ist schwammig, demzufolge wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen (den ich hoffentlich mit Hinweis auf das Urteil mit dem Aktenzeichen 142 C 408/15 vom 25.01.2016 gewinnen werde).

      • Die Telekom ist da kulanter und legt es kundenfreundlich aus. Grundsätzlich hast du aber den Vertrag geschlossen und zu vertreten, dass du die Leistung nicht bis zum Ende der Laufzeit in Anspruch nehmen kannst. Der Umzug ist deine freie Entscheidung. Es war verbraucherfreundlich die Sonderkündigungsrechte im TKG aufzunehmen. Aber ich kann den alten Anbieter schon verstehen, der das nicht kulant auslegen möchte, ihm geht ja Umsatz verloren. Und diese Grauzone gibt’s hier halt auch in der Rechtsprechung. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast würde ich mir verdammt gut überlegen ob du deshalb ein Fass aufmachen willst. Und auch ob du dich wirklich darüber ärgern möchtest, siehe oben, alles hat zwei Seiten.

        PS: wenn man das AZ in Google eingibt kommt ein thematisch einigermaßen ähnliches Verfahren des Amtsgerichts Köln hervor. Das jeweilige Gericht gehört immer dazu, sonst kann kein Mensch damit was anfangen. Und ein einzelnes Urteil, gar vom Amtsgericht in erster Instanz, sagt überhaupt nichts.

        • Das würde ja bedeuten dass ich meine Umzüge nach den Verträgen der Telefonanbieter ausrichten muss?! Das halte ich doch für sehr fragwürdig… Bei Strom, Gas etc ist es doch nichts anderes und da geht es ohne Probleme und man ist nicht auf Kulanz angewiesen.
          Ich finde es einfach frech anschließend doppelt zu kassieren. Dann muss der Anschluss auch geschaltet bleiben und ich kann es vertraglich mit dem Nachmieter vereinbaren. Aber auch Aufwand der eigentlich nicht notwendig wäre.
          PS: Ja, sorry habe ich beim kopieren des AZ übersehen. Natürlich sagt das was, nämlich das zumindest ein Richter derselben Auffassung ist.

          • Naja, anzunehmen, man müsse einfach so jeden Vertrag nach Belieben kündigen können, weil sich die Lebensumstände ändern, ist nicht weniger fragwürdig. Dazu muss man m.E. auch einfach mal sehen, dass man es sich aussucht, wo man wohnt, auch wenn natürlich äußere Umstände dazu führen können. Keinesfalls aber hat der Anbieter das dann zu vertreten. Insofern ist die im TKG getroffene Regelung schon recht verbraucherfreundlich, selbst wenn die Frist erst am Tag des Umzuges beginnt. Letztlich geht es hier um ein Sonderkündigungsrecht und es sollte für jeden nachvollziehbar sein, dass der Anbieter einen Nachweis haben möchte, dass auch ein entsprechender Grund vorliegt, der zur vorzeitigen Kündigung berechtigt. Behaupten, dass man in drei Monaten umzieht, kann ja erstmal jeder. Natürlich steht es dem Anbieter frei, dass dann auch zu überprüfen, aber das ist eben auch „Aufwand, der eigentlich nicht notwendig wäre“ – nur eben beim anderen Vertragspartner. Und Forderungen wie „dann muss der Anschluss auch geschaltet bleiben“ sind in dem Zusammenhang meiner Meinung nach auch nicht gerechtfertigt, denn diese „Zahlung trotz Nichtleistung“ gibt es ja auch, um einen Teil der Einnahmen, auf die der Anbieter bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung verzichtet, zu kompensieren. Letztlich kann man sich nicht immer alles so zurecht legen, wie es einem gerade am besten passt. Natürlich weiß ich, dass man Umzüge nicht immer an solchen Vertragslaufzeiten ausrichten kann, aber das ist nichts anderes als ein allgemeines Lebensrisiko. Und wenn man es unbedingt möchte, kann man das auch noch recht gut umgehen, indem man einfach keine solchen Laufzeitverträge eingeht – ganz anders als bei vielen andere Risiken, denen wir jeden Tag ausgesetzt sind.

        • In dem Urteil ist doch klar bestätigt, dass die Frist der Kündigung ab Kündigungseingang beim ISP zählt, die Kündigung selbst erst mit Umzug Wirksamkeit erlangt. Steht doch so in dem von Martin genanten Urteil.
          Zieht der Kunde nicht um, verstreicht die Frist und die Kündigung ist nichtig. Mag ja sein, dass eine Meldebescheinigung hier als Beleg vom ISP verlangt wird. Von etwaigen Belegen bleibt die Frist aber eindeutig unberührt. Das hat nicht das Geringste mit Kulanz seitens des ISP zutun, wenn er die Frist ab Kündigungseingang zählt. Denn sonst wäre das Gesetz dahingehend ja witzlos. Und ausnahmsweise ist es das mal nicht.

          PS: Ich habe das einige Jahre vor dem von Martin genannten Urteil selbst durch gemacht und bin da ohne Anwalt oder Rechtsschutz raus gekommen. Eben weil das Gesetz eindeutig ist. Ich hab mich damals sogar schriftlich bereit erklärt, meinen ISP mitzunehmen. Allerdings hätte er dafür an meiner neuen Adresse wohl auf seine Kosten einen zweiten Anschluss legen müssen. Auf dem vorhandenen Anschluss war nämlich ein ISP geschaltet und ich war nur „Mitmieter“.

      • @Martin:
        Mach dir keinen Kopf. Sicher, UM mag einen Beleg wünschen, aber die Fristen der Sonderkündigung bleiben davon unberührt. Steht ja auch in dem von dir genannten Urteil. Sonst wäre die gesetzliche Regelung zur Sonderkündigung diesbezüglich auch witzlos. Und ausnahmsweise ist sie das nicht.

        Ansonsten dreh den Spieß doch mal um. Stell dich dumm. Sag UM, du möchtest umziehen und deinen Vertrag/Tarif gerne mitnehmen und lass die eine Lösung dafür suchen. Wenn du regulär deren Rechnungen weiter bezahlst, und keine Leistung erhälst, kannst du UM eine Frist bis zur Regulierung setzen. Halten sie die nicht ein, kannst du das Geld für den Zeitraum, in dem du keine Leistung für die Bezahlung erhalten hast, zurück fordern. Da ist dann meinem Kenntnisstand nach sogar eine fristlose Kündigung möglich. Denn wie will UM liefern, wenn sie es gar nicht können? Das mit der Leistung und Lieferung steht auch irgendwo im BGB. Hier ist das noch mal kurz erklärt unter Punkt 2:
        https://www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php

        • @Chris R.:
          Niemand hat behauptet jeden Vertrag einfach kündigen zu können, sondern es geht um einen „mit der Wohnung verbundenen“ Vertrag. Könnte UM in meiner neuen Wohnung liefern wäre ja alles kein Problem. Ich frage mich nunmal warum das bei allen sonstigen zur Wohnung gehörenden Verträgen völlig unkompliziert möglich ist. Es hat ja auch niemand in Frage gestellt, dass der Umzugsnachweis vorgelegt werden muss. Die Frist aber erst mit Ummeldung laufen zu lassen ist Gängelung des Kunden, da er den Nachweis nicht früher vorlegen kann. Dagegen werde ich mich wehren. Die Art und Weise wie du versuchst das Unternehmen und seine Vorgehensweise zu verteidigen lässt mich wirklich staunend zurück.
          @Peter:
          Danke für die Unterstützung. Deinen Vorschlag sich jetzt noch auf „dumm zu stellen“ ist vermutlich nicht mehr die vernünftigste Alternative, aber ich werde es auf jeden Fall mal im Hinterkopf für den nächsten Fall behalten :-).
          @Abzocke Servicewüste Frechheit:
          Auch wenn ich mich ständig wiederhole, ich werde nicht müde es zu erwähnen. Strom, Gas und Wasserverträge sind ebenfalls zumeist Laufzeitverträge. Hier stellt sich die Frage der außerordentlichen Kündigung jedoch gar nicht mehr. Wieso müssen wir also hier noch darüber diskutieren? Ich zahle auch gerne bis zum Ende des regulären Vertrags weiter, wenn der ISP das so möchte. Dann darf ihn nur niemand anderes nutzen können. Das wäre für die ISP UND die Kunden nur leider ziemlich unvorteilhaft. Deswegen wird einfach doppelt kassiert. Ein Schelm wer dabei böses denkt. Ich nehme an, dass sich das sehr viele Kunden gefallen lassen, weil der Aufwand wie von Sabine aufgezeigt abschreckend wirkt. Die Unternehmen freuen sich über die „netten“ Zugewinne und unsere „Hinnehmergesellschaft“.

      • Du wirst weiter zahlen müssen. $46 sagt 3 Monate zum Monatsende.
        Ich frage mich oft, wie die meisten „Ich kann es nicht nutzen Kandidaten“ eine Kündigung bei der Miete einer Wohnung hinbekommen. Da gibt es auch Fristen.

        • §46 sagt leider nicht ab wann diese 3-Monats-Frist beginnt. Dies ist eben nicht klar geregelt und wird vom bereits aufgeführten Richter des Amtsgericht Köln anders ausgelegt als durch das TK-Unternehmen. Die Bundesnetzagentur, die sich bereits mit meinem Anliegen befasst hat, sieht übrigens die Auslegung dieser Frist ebenfalls als gerichtliche Streitfrage.

          • Der Nachweis für die Änderung des Wohnsitzes nennt sich Meldebescheinigung.
            So schwer ist das doch nicht.

  3. 2und2 (Namen geändert) haben schon Mafia ähnliche Strukturen. Jahrelang musste ich mit deren Störungen leben ohne das ich in irgendeiner Weise Geld wegen Ausfall eingefordert haben. Nun war ich mal an der Reihe zwecks Auszug und Umzug, Schon drehte sich das Rad der Kundenfreundlichkeit in Richtung Ignoranz und Arroganz.

    Letzte Option seitens des Anbieters – Freikauf aus dem Vertrag. Gib uns Kohle oder wir behalten dich bis zum bitteren Ende.

    Frechheit,

  4. Kurios ist, dass man auch im Jahr 2019 bei allen Unternehmen am meisten erreicht, wenn man ein Fax schickt-dies möglichst mit einer Din Briefformatvorlage verfasst und Unterschrift versehen. Wers per Telefon oder Email versucht, wird nicht ernstgenommen. Hab da bisher erstaunlich viel Erfolg gehabt. Anstatt sich über Tage mit der Hotline in Lampukistan rumschlagen zu müssen, gibt es meist innerhalb 48 Stunden eine zufriedenstellende Lösung.

    Im Telekommunikationsbereich liegt es aber auch oft an den Kunden im Zusammenspiel mit (für viele) zu kompliziert verfassten Auftragsformularen. Da reicht dann ein Zahlendreher oder ein vergessener Vorname und schon geht nix mehr im vollautomatisierten Prozess.

    Ich hatte zum Beispiel bei jedem zweiten Wechsel (Wechsel im Schnitt alle zwei Jahre) Probleme mit der geschalteten Leitung, weil irgendwas am Verteilerkasten nicht gestimmt hat. Hier war die Verzögerung aber nicht die Technik, sondern die Hotline. Da wird man mit Binsenweisheiten ala Routerneustart drangsaliert, obwohl man bereits erwähnt hat, dass der Router einen Fehler in 200 Metern auf der Leitung erkannt hat-was also logischerweise nicht an der Kundenadresse oder in dessen Befugnisbereich sein kann. Bis dann tatsächlich ein Technikertermin gebucht wird (der das Problem in der Regel schnell behebt), kann da schon Zeit vergehen, je nach dem, was das Hotlinepersonal ins Ticket schreibt (viele von denen sind oft nicht in der Lage, sinnvolle Fehlerbeschreibungen zu verfassen).

    Liegt aber auch daran, dass wir alle die Privatisierung wollten. Wenn 30 Unternehmen dass tun, was früher eines getan hat, dann kommt es eben zu Problemen, die es ohne Privatisierung nicht geben würde. Sinnvoll wäre es nach wie vor, die Leitungsnetze zu verstaatlichen und die Provider draufzusatteln. Dann ginge es schneller und der Ausbau würde ebenfalls schneller und breiter ablaufen.

  5. Hans Günther says:

    Wer wegen 5 EUR/Monat jedes mal den Anbieter wechselt, ist selbst Schuld, wenn man beim Wechsel schief geht!
    Da zahle ich lieber mehr und hab‘ meine Ruhe.

  6. @Lars
    Schriftlich erreichst du in allen Branchen mit 1st level call center mehr, weil du eben das call center mit angelernten Studenten und Hausfrauen umgehst. Ich habe selbst als Student lange im call center gearbeitet und hatte wie alle anderen dort keine Ahnung vom Fach.

    Schriftliche Anliegen landen direkt in der Fachabteilung.

    Das hat natürlich auch damit was zu tun, dass – was ich seit diesem Job gut weiss – viele Leute unfassbar begriffsstutzig und unselbständig sind, die simpelsten Dinge nicht raffen und dann auch noch pampig werden. Ich habe im call center sozusagen die Leute in der Fachabteilung davor bewahrt ihre Zeit mit Schmarn zu verschwenden und den Leuten am Telefon im Grunde nur das nochmal vorgelesen, was sie eh schon an Informationen schriftlich bekommen hatten. 95% hat das „geholfen“, die Fachabteilung käme damit zu nichts mehr anderem.

    Ich kann nicht behaupten, dass das für alle Branchen und call center so gesagt werden kann, ich vermutet es aber doch stark.

    Fax oder Brief, auch E-Mails landen nämlich gern erstmal im call center, wo dann mit 0815 Textbausteinen nach Schlüsselbegriffen „geantwortet“ wird.

    Auch deswegen versuchen viele Unternehmen keine Faxnummer mehr rauszugeben, du sollst das ja gar nicht umgehen können. Briefe schreiben immer weniger Leute, aber insbesondere die Leute die ihre Rechte kennen und sich nicht so leicht abspeisen lassen. Glaub’s oder nicht, die Abfassung eines Anschreibens nach DIN überfordert auch bereits viele Leute. Da wird dann die Hotline angerufen oder erfrischend naive E-Mails geschrieben, die oft beginnen mit „Liebes XY Team,“.

    Ich kann nur jedem raten geschäftliche Korrespondenz ernst zu nehmen, nur schriftlich zu arbeiten, Kopien aufzubewahren und Absendedatum oder Sendebericht aufzubewahren.

  7. Ja, da kann ich mithalten. Wollte bei Congstar einen Festnetz Vertrag haben, den sie lt Broschüre anboten. Nach Monaten hin und her haben sie dann endlich zugegeben, dass sie es „im Moment“ nicht bereitstellen können, aber dass sie mich trotzdem nicht aus dem Vertrag lassen. Erst nachdem ich massiv mit Anwalt und Klage gedroht hatte, liessen sie mich aus dem Vertrag. Ich habe dann bei der Telekom abgeschlossen. Congstar hat heute nach 8 Jahren immer noch keine Netzverfügbarkeit in der Gegend, da Telekom dort die „Hoheit“ hat. Mit der Telekom bin ich zufrieden.

  8. Servicewüste Deutschland sag ich nur. Ich hab beides erlebt positives als auch negatives was wechseln Neuvertrag oder Kündigung Umzug angeht. Ein Anbieterwecchsel ist irgendwie wie Lotto spielen. Was Festnetz angeht, letztes Jahr im November den Vertrag bei VF-Kabel fristgerecht zu 08.19 gekündigt. Im Dezember mit der hotline telefoniert, neu zwei Jahre gebunden = Preis der selbe, 50iger Ltg anstatt 32iger. Hatt innerhalb von 3 Werktagen geklappt icl. neuem modem.

    • „Servicewüste Deutschland sag ich nur.“

      Ihr wollt billig, Ihr bekommt billig.
      o.k. die Delegomm sourct auch an Mindestlöhner aus.

  9. Abzocke Servicewüste Frechheit says:

    @,Chris R
    „Letztlich kann man sich nicht immer alles so zurecht legen, wie es einem gerade am besten passt.“

    Und exakt das akzeptieren immer weniger Menschen. Spätestens wenn es um Verbraucher Vs. ein böses Unternehmen (wenn nicht gleich „ein Konzern“) geht ist ohnehin alles „Abzocke“, legitime Interessen hat nur der Verbraucher oder auch „kleine Mann“.

    Ich finde es erfrischend, dass das auch mal kritisch hinterfragt wird. Ein Umzug ist die Entscheidung und das Problem desjenigen der umzieht. Nö, niemand muss nur wegen einem Internetzugang auf den Umzug verzichten. Mehr noch, es gibt sogar ein Sonderkündigungsrecht. Aber dann muss man trotzdem ein Stück weit Verantwortung dafür übernehmen, dass man sich einseitig aus einem beiderseitigen Vertrag verabschieden will. Das nennt man auch Kompromiss.

    Ich persönlich hätte keinerlei Geduld im Kundenservice zu arbeiten. Die Anspruchshaltung ist gigantisch, Privatverbraucher fühlen sich an nichts mehr gebunden, wollen nur noch Ansprüche haben, keine Verpflichtungen mehr und selbst über ärmliche Discounter-Preise wird noch gejammert und sich gewundert, dass es für 19,95€ monatliche Grundgebühr keinen reibungslosen und kulanten Service gibt.

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