Vorratsdatenspeicherung in Deutschland laut EuGH-Urteil rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zur immer noch im Gespräch befindlichen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland gefällt. Demnach sei es ausdrücklich nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ab dem Zeitpunkt der Speicherung zur Bekämpfung von Straftaten präventiv ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern. De facto wird die Vorratsdatenspeicherung damit (erneut) für rechtswidrig erklärt.

Es sei per se allerdings unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar, eine begrenzte Datenspeicherung zu erlauben – etwa zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Das ganze Thema erhitzt seit 2017 die Gemüter und es geht eben darum, ob Internet- und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden vorhalten müssen, damit Behörden sich daran bedienen können. Gespeichert werden, sollten nach dem Wunsch deutscher Behörden etwa Metadaten über die Kommunikation. Da sind Dinge, wie z. B. die IP-Adresse eines Geräts, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten und mit wem das Gespräch geführt wurde oder auch Absender und Empfänger von SMS.

Nicht gespeichert werden, sollten wiederum die konkreten Inhalte der Kommunikation. Nach einer Frist, je nach Datenmaterial vier bis zehn Wochen, sollten die Daten dann wieder gelöscht werden. In jenem Zeitraum könnten aber Behörden mit einem richterlichen Beschluss eine Herausgabe der Daten zu Ermittlungszwecken verlangen. Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentierten, so würden die Ermittlungsarbeiten im digitalen Raum verbessert. Kritiker bezeichneten die VDS als Schritt in Richtung anlassloser Massenüberwachung.

Nach Rechtsstreits in Deutschland wurde die Entscheidung an den EuGH übergeben, der die Vorratsdatenspeicherung für Deutschland aussetzte und mit dem neuen Urteil seine bisherigen Ansichten untermauert. Innenministerin Faeser (SPD) ist weiterhin für die VDS, FDP und Grüne stemmen sich derzeit dagegen. Wie sieht denn eure Meinung zum Thema aus? Ich selbst bin aufgrund des enormen Missbrauchspotenzials dagegen, Bürger erst einmal unter Generalverdacht zu stellen. Zumal die VDS auch aus meiner Sicht nur einer der ersten Schritte in Richtung einer deutlich strikteren, staatlichen Überwachungsinfrastruktur wäre.

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32 Kommentare

  1. Ganz einfach, wie beim Telefon auch.

    Verdacht -> Antrag beim Richter -> Überwachen

    Aber alles mitscheineiden geht nicht.

  2. Nein! Doch! Ohhhh!

  3. Dagegen. Kann man als Bürger etwas anderes sein? Bin kein Verbrecher und möchte auch nicht als solcher behandelt werden.

  4. Der nächste schwere, dennoch völlig richtige, Schlag ins Gesicht unserer Politikerriege in Berlin.

    • Karl Heinze von Köder says:

      Naja, es ist dir ja freigestellt die Dinge, dort in Berlin, richtig(er) zu machen.

      • Richard Rosner says:

        Das ist eindeutig die Aufgabe eines jeden Ministers. Es war schon vor Verabschiedung des Gesetzes klar, dass es nicht mit EU-Recht vereinbar sein kann. Ist ja nicht das erste Mal, dass man so etwas versucht und scheitert. Und wer trotzdem sowas verabschiedet, sollte zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann nicht sein, dass ständig Gesetze erlassen werden (unter der aktuellen Regierung hoffentlich weniger bis gar nicht), die nicht mit geltendem Recht vereinbar sein kann.

        • „ständig“ ohne Quellen Beleg verlinkte Fälle disqualifiziert dein Posting -, falls du ernst genommen werden willst.

          • Was ein Schmarrn.
            Niemand ist in der Pflicht irgendwem frei verfügbare Daten aufzubereiten und hinterherzutragen.
            Was genau verhindert denn, sich selbst zu informieren, um Aussagen einer Diskussion zu verstehen?

            Pro-Tip: irgendwann in den letzten 15 Jahren mal Nachrichten gedeutet zu haben hätte geholfen.
            Solche Showstopper, wie u.A. auch „machs besser“ wären es eher, die jemanden ohne Argumente – der sich einfach keinerlei Veränderungen vorstellen kann – sind das noGo.

            Vielleicht aber auch nur wieder der übliche Irrglaube heutzutage, Diskussionen seien dafür da sich über andere zu stellen, zu beleidigen, und die Meinung anderer möglichst früh und unüberlegt abzuwürgen.

    • Das kommt doch aus der Vorgängerregierung, wenn ich mich nicht irre.

  5. Richard Rosner says:

    Es ist nicht erlaubt, grundsätzlich alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Surprise…

    Wundert mich aber auch echt nicht, dass die olle Faeser für den Schwachsinn ist. Bei der muss sowieso ne Sicherung durchgebrannt sein bei dem Unsinn, den sie so gerne umsetzen würde.

    • Und Beleidigungen helfen uns sicher weiter … genauso wie Pauschalisierungen.

      • Richard Rosner says:

        Richtig. Die Pauschalisierung, die insbesondere von der CSU auch jetzt nach diesem eindeutigen Urteil verlangt wird, hilft niemandem weiter.

        Aber Fakt ist nunmal, wer jetzt noch Vorratsdatenspeicherung fordert, fordert explizit einen Polizeistaat in dem jeder unter Generalverdacht steht und steht somit weder auf dem deutschen Grundgesetz, noch auf europäischem Recht und hat somit in einer demokratischen Regierung nichts verloren

        • Den ganzen Vorratsdatenspeicherungs-Mist kann man argumentativ und rechtlich zerlegen … da mit „Sicherung durchgebrannt“, „olle Faeser“, „Polizeistaat“ oder „hat in einer demokratischen Regierung nichts verloren“ zu kommen, ist bestenfalls unsachlich und überzeugt auch niemanden von der Richtigkeit, überhaupt gegen die Vorratsdatenspeicherung zu sein.

          Und „Fakt ist nunmal“ … dass das Gericht eben in Ausnahmen auch die Vorratsdatenspeicherung erlaubt (soviel zum europäischem Recht).

          • Richard Rosner says:

            „Und „Fakt ist nunmal“ … dass das Gericht eben in Ausnahmen auch die Vorratsdatenspeicherung erlaubt (soviel zum europäischem Recht).“

            Ja, aber nicht so, wie es diverse Schwachmaten-Politiker fordern.

        • Das wenige Beachtliche an deiner Argumentation machst du durch den Rest deiner Argumentation zunichte.
          Du könntest möglicherweise auch anders.

      • Hey, nicht sofort beleidigt fühlen wenn jemand Klartext statt Wischwaschi redet, weder hat er im Kontext pauschalisiert noch hat er jemanden beleidigt.

  6. Leider haben Vorfälle aus der Vergangenheit mehr als deutlich gezeigt, wie hoch das Missbrauchspotenzial ist. Die aufgedeckten Missbrauchsfälle wurden, wenn überhaupt, mit Minimalstrafen geahndet. Mein Vertrauen zu staatlichen Behörden ist (leider) nicht groß genug, um die von ihnen geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung gut zu finden. Jetzt muss nur die Auffassung der EuGH noch bei den Politiker*innen der verschiedenen Ebenen ankommen. Nicht zuletzt kommen Vorstöße in Richtung VDS auch von der EU-Kommission. Die Innenministerin greift nach der VDS, wie nach einem letzten Strohhalm. Sie sieht anscheinend, bezogen auf die Situation der Sicherheitsbehörden für die sie verantwortlich ist, ein deren Arbeit vereinfachendes, kostengünstiges Ermittlungswerkzeug und blendet den möglichen Missbrauch quasi wie selbstverständlich aus.

    • Bitte reichere dein Posting
      „Leider haben Vorfälle aus der Vergangenheit mehr als deutlich gezeigt, wie hoch das Missbrauchspotenzial ist. Die aufgedeckten Missbrauchsfälle wurden, wenn überhaupt, mit Minimalstrafen geahndet.“
      durch 10 verlinkte Fälle an.

    • Hallo, Mr. T., „VDS, wie nach einem letzten Strohhalm. Sie sieht anscheinend, bezogen auf die Situation der Sicherheitsbehörden für die sie verantwortlich ist, ein deren Arbeit vereinfachendes, kostengünstiges Ermittlungswerkzeug und blendet den möglichen Missbrauch quasi wie “ genau das ist es. Gar nicht der Wunsch jedem „in die Mail zu gucken“ sondern möglichst bequem unter Mißachtung von Grundrechten Polizei- und Staatsanwaltschaften die Arbeit leicht zu machen. Richtig wäre es diese Behörden mit mehr personal, das besser geschult ist und den Sachmitteln für eine effektive Arbeit auszustatten. Aber das kostet Zeit und Geld. Beides will man nicht aufwenden und greift daher zum Bequemen und vergleichbar billigen Mittel der anlaßlosen Generalüberwachung- sei es durch kameras im öffentlichen Raum mit automatisierten Verfahren z. B. zur Kennzeichenermittlung und Gesichtserkennung oder eben der Vorrastdatenspeicherung in der Telekommunikation. Rechtsstaatlichkeit und gleichzeitig gut funktionierende Sicherheitsbehörden sind nun mal ein teures Gut . Ist ein bisschen wie im Privatleben: seinen Garten schädlingsfrei zu halten macht Arbeit, kostet Zeit und Wissen – es sei denn man geht den einfachen und vergleichsweise billigen Weg der „Chemischen keule“.

  7. Da werden sich unsere Politiker sicher wieder was Neues ausdenken, warum die Überwachung weiter ausgebaut werden muss.
    Schauen wir mal welche Meldungen a la „Kindesmissbrauch im Netz“, „Terrorplanung“ oder „Putins Agenten“ demnächst auftauchen werden.

  8. Ich frage mich wirklich, wie es sein kann, dass solche Gesetze von denen schon von Anfang an abzusehen war, dass sie wahrscheinlich vom Gericht geschluckt werden, erstmal zum Einsatz kommen?

    Es dauert ja jedes Mal ein paar Jahre bis alle Instanzen durchlaufen wurden, und dann ist der Schaden schon angerichtet. Wenn nur die große Chance besteht, dass ein Gesetz unrecht ist, dann sollte es erst nachdem die Rechtmäßigkeit geklärt ist, zum Einsatz kommen.

    Und Politiker die mehrfach!! wider besseren Wissens, wider der Einschätzung von Gutachtern, Bürgerrechtlern oder dem wissenschaftlichen Dienstes Gesetze beschließen, sollte dafür persönlich haftbar gemacht werden können.

    • „Wenn nur die große Chance besteht, dass ein Gesetz unrecht ist, dann sollte es erst nachdem die Rechtmäßigkeit geklärt ist, zum Einsatz kommen“ – eben das sieht das deutsche Recht nicht vor und das Bundesverfassungsgericht würde sich negativ ‚bedanken‘.

      Die Legislative hat einen weiten Spielraum aber eben auch Grenzen und muss erstmal in Vorleistung und sehr sorgfältig arbeiten.
      Eine Patentlösung gibt es nicht.

      • Richard Rosner says:

        Das ist irrelevant, ob das den Gerichten gefällt. Dann müssen eben mehr Stellen an Gerichten geschaffen werden, die sich mit so etwas befassen. Zumal gerade die CSU ja genug Gesetze durchgeboxt hat, die nicht (nur) gegen deutsches Recht, sondern auch gegen europäisches Recht verstoßen, also würde nicht alles beim BVerfG landen. Es kann aber nicht Normalzustand sein, dass Gesetze verabschiedet werden, die vor GErichten nur scheitern können.

        • Ein Satz wie
          „Es kann aber nicht Normalzustand sein, dass Gesetze verabschiedet werden, die vor Gerichten nur scheitern können“
          ist für mich nicht ernst zu nehmen.

          Ob es den Gerichten gefällt, ist nicht der Punkt, bei wirklichem Bedarf natürlich mehr Stellen schaffen. Und bei Bedarf gehen vermutlich die Meinungen auseinander wie auch bei allen anderen Entscheidungen.
          ich bin nicht für Vorratsdatenspeicherung sondern für eine seriöse Betrachtung des Themas.

          • Richard Rosner says:

            Was dir gefällt, interessiert aber niemanden. Du spammst hier ohne jeglichen Inhalt rum, ohne auch nur Ansatzweise zur Diskussion beizutragen. Also fass dich an deine eigene Nase.

  9. Gibt’s eigentlich irgendwelche Folgen für geplanten Rechtsbruch?
    Oder fällt das unter „die Gedanken sind frei“?
    Wenn ja, kann Hans Wurst (sprich ich) das dann auch machen?

  10. „Gibt’s eigentlich irgendwelche Folgen für geplanten Rechtsbruch?“

    Es gibt Straftatbestände, die bereits den Versuch einer Tat unter Strafe stellen; ab einem bestimmten Schweregrad.
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html
    Dazu gibt’s auch den rechtzeitigen strafbefreienden Rücktritt.

  11. FREIBURG taz | Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen EU-Recht. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren fest. Der Bundestag muss das (nie angewandte) Gesetz nun entweder abschaffen oder nach den Vorgaben des EuGH reformieren. Der EuGH ließ mehrere Formen der Vorratsdatenspeicherung zu.
    https://taz.de/Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5879636/

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