Vodafone: Überhöhte Schadensersatzforderungen für gemietete und geliehene Router oder Receiver sind nicht zulässig

Überhöhte Schadensersatzforderungen für gemietete und geliehene Router oder Receiver sind nicht zulässig. Das ist ein Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen das Unternehmen Vodafone. Bis zu 250 Euro mussten Verbraucher demnach bisher zahlen, wenn sie nach der Kündigung ihres Vertrages einen von Vodafone zur Verfügung gestellten Router nicht zurückgaben.

Mit Erfolg hat die Verbraucherzentrale NRW in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München gegen diese Klauseln in den AGB des Vodafone-Konzerns geklagt. Die Gerichte stellten fest, dass das Unternehmen einen Pauschalbetrag in Höhe des Neupreises nicht verlangen darf.

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Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. „Sollten sich Verbraucher jedoch aktuell in einem Schadensersatzstreit mit Vodafone befinden, können sie auf die Urteile verweisen und Vodafone anbieten, die Zahlung vom Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens abhängig zu machen“, rät Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Denn bereits der Verweis auf die Urteile kann das Unternehmen zum Entgegenkommen bewegen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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29 Kommentare

  1. Kannte ich von Sky
    Hatte damals die Karte mit eigener Hardware genutzt.
    Dann wurde mir ungefragt eine SetTopBox zugeschickt.
    Hätte eigentlich Lagerkosten verrechnen sollen…

  2. Vodafone – krasses Unternehmen mit sehr fragwürdigen Praktiken.

    • Das mag sein. Hinsichtlich der Router kann ich aber Vodafone besser verstehen als das Gericht.

      Im großen Auktionshaus werden immer wieder Router angeboten, die eigentlich nur geliehen sein sollten. Das fällt meist dann auf, wenn das Unternehmen den Router nach Ende der Vertragslaufzeit zurückfordert. Als Unternehmen muss ich dann einen neuen Router beschaffen, egal wie lange der Router beim Kunden eingesetzt war oder auch nicht. Denn der Kunde hat das Gerät veräußert, das in seinem Besitz, jedoch nicht sein Eigentum war. Wenn Vodafone krass drauf wäre, würde es jetzt nicht den Zeitwert verlangen, sondern Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen.

      • BigBlue007 says:

        Das ist zwar zweifellos ein nicht akzeptables Verhalten der betreffenden Kunden, ändert aber nichts daran, dass es nicht sein kann, dass man für eine Sache über einen Zeitraum x einen bestimmten Betrag als Miete zahlt, und man, wenn man das Teil nicht zurückgibt, den ursprünglichen Neupreis (bei dem es sich nicht selten um einen willkürlichen Mondpreis handelt) zahlen soll. Vodafone hat, genau wie z.B. auch Sky (denen das genauso um die Ohren geflogen ist) lediglich einen Anspruch auf Ersatz des aktuellen Zeitwerts, nicht jedoch des Neupreises.

        Das ist im Grunde auch so dermaßen offensichtlich, dass ich mich frage, warum es so lange gedauert hat, bis es hierzu zu einer gerichtlichen Entscheidung kam…

        Davon unberührt bleibt natürlich, dass Vodafone in der Tat strafrechtlich gegen jeden vorgehen kann und auch sollte, der Mietrouter via ebay und Co. verhökert. Dies stellt den Straftatbestand der Hehlerei dar.

        Allerdings sind das halt zwei völlig verschiedene Dinge, die zwar sicher oft, aber nicht immer zusammenhängen, die aber juristisch auf jeden Fall getrennt voneinander zu betrachten sind.

        • Guter Kommentar, bei einem Punkt würde ich jedoch widersprechen. Ein Schadenersatz über dem Wiederbeschaffungswert von Neuware halte ich wie das Gericht für überhöht. Ob hier eine Art Strafbeitrag enthalten ist, sei ebenso dahingestellt wie die Frage, ob dieser gerecht sei. Die Erstattung des Zeitwerts ist meines Erachtens jedoch nicht angemessen. In einem zweiseitigen Vertragsverhältnis sollte schließlich die Seite, die den Schaden hat, wieder in den Zustand ohne Schaden versetzt werden. Und hier halte ich den Zeitwert für nicht angemessen, wenn man dadurch keinen Ersatz beschaffen kann, denn den Schaden beseitigt.

          Hier halte ich es im Übrigen auch für unanständig, dass das Gericht in seiner Begründung geschrieben hat, das Unternehmen habe doch sicher ein Lager mit genügend Geräten. Wenn ein Schaden entsteht, muss dieser reguliert werden. Sonst gibt es demnächst noch Urteile in Schadenersatzklagen, bei denen sich der Kläger anhören muss, er habe doch genügend Geld, sich auch ohne Schadenersatz ein neues XY zu kaufen.

          Als gerecht empfinde ich so ein Urteil in der Begründung nicht.

          • Der Wertverlust ist doch bereits über die Mietkosten abgegolten, ich wüsste also nicht, wieso man mehr als den Zeitwert bezahlen sollte.

            • Wie gesagt, damit der Geschädigte schadlos gestellt wird. Das ist das Prinzip eines Schadenersatzes. Die Höhe des Schadenersatzes sollte es Dir ermöglichen, einen Ersatz zu besorgen, damit Du nach dem Begleichen des Schadenersatzes im Zustand ohne den Schaden bist. Sonst könnte ich haufenweise Eigentum meiner Mitmenschen in Besitz nehmen, es zerstören oder verkaufen und wenn z.B. Du Dich beschwerst, dass das ja völliger Unfug sei und Du Schadenersatz willst, weise ich Dich darauf hin, dass der Zeitwert Deiner Sachen doch lediglich Null Euro war. Toller Deal, oder?

            • BigBlue007 says:

              Genau das ist der Punkt. Natürlich kann Vodafone vom Zeitwert keinen neuen Router kaufen, aber genau das ist ja bei Mietgeschäften von vornherein klar. Wenn eine Mietsache aus welchen Gründen auch immer untergeht, dann kann der Vermieter logischerweise keinen Anspruch auf Ersatz des ursprünglichen Neuwerts der Sache haben UND zusätzlich die bis dahin erhaltenen Mietzahlungen behalten. Er wäre in diesem Fall ja nicht so gestellt, als sei der Untergang der Mietsache nicht eingetreten, sondern erheblich besser. Ein Neuwertersatz käme also allenfalls dann in Betracht, wenn gleichzeitig die bis dahin gezahlten Mietzahlungen erstattet würden. Das wäre ebenfalls eine Möglichkeit, tatsächlich sieht das Rechtssystem aber halt eben den Ersatz eines Zeitwerts vor. Der Vermieter ist dann auch durchaus so gestellt, als sei der Schaden nicht eingetreten, denn es ist aus juristischer Sicht irrelevant, ob Vodafone für den Zeitwert einen neuen Router erwerben kann oder nicht. Natürlich können sie das nicht, aber wenn sie den gebrauchten Router zurückbekommen hätten, hätten sie ja AUCH keinen neuen Router, sondern einen gebrauchten, der weniger Wert ist.

              Wenn Vodafone damit argumentieren wollte, dass man gebrauchte Router genauso wie neue wieder unter die Leute bringen kann, dann hätten sie gleich das nächste Problem an der Backe… 😉

          • Es handelt sich um ein Mietgerät, das mit Gebrauchsspuren zurückgeht und bereits durch Mietkosten Einnahmen eingebracht hat. Insofern ist der Ausgleich über den Zeitwert durchaus legitim. Noch sinnvoller wäre vielleicht, wenn die Einnahmen vom aktuellen Beschaffungswert abgezogen werden.

          • Das bewertest du falsch. Es ist der entstandene Schaden zu ersetzen.
            Das Gerät hat bereits diesen Wertverlust erlitten, weil es vertragsgemäß genutzt wurde. Es ist Teil der vertragsgemäßen Nutzung, dass es altert, auch abnutzt.
            Ein Schadensersatz zum Neubeschaffungswert stellt den Anbieter in den Fällen, in denen er ein Gerät nicht zurück erhält wirtschaftlich besser (Einnahme Neupreis) als wenn er das Gerät vertragsgemäß zurückerhält (Wertverlust durch übliche Nutzung, Verschleiss und Alterung). Das wäre im Ergebnis nicht billig. Mithin würde sich der Anbieter am Schadenersatz einen Vermögensvorteil verschaffen. Gerade das ist aber nicht Sinn und Zweck von Schadensersatz. Vielleicht konnte ich dein Bauchgefühl ja von der Richtigkeit dieser Entscheidung überzeugen. All zu oft wird sich in Kommentaren in einem „Aber ich denke, dass…“ Impuls auf Gerichtsentscheidungen gestürzt.

      • Ein Router, der benutzt vom Kunden zurück kommt, hat sicherlich oft nur einen Wert von unter 50€. Dann aber den Neupreis zu verlangen, den das Unternehmen selbst nie gezahlt hat (Großkunde), darf daher einfach nicht sein. Es muss ein fairer Betrag sein, der aber einen bestimmte Strafe enthalten darf.

      • Gunar Gürgens says:

        Ich hatte vor 2 Jahren meine FritzBox 7490 auch nicht an O2 zurückgeschickt, die wollten 40€ dafür. Hab mich zwar erst aufgeregt, nach einem kurzen Preischeck war es doch ein fairer Deal. Ich nutze sie jetzt noch und spare mir die Miete bzw. den Neukauf eines Gerätes.

  3. Ich fände es ja seitens Vodafone nett, wenn wenigstens wieder „wie früher“ ein Retourlabel mitgeschickt wird oder auf Anfrage übermittelt wird. So hat man zum Vertragsende auch noch einmal Kosten von 5-6€ für Hardware die eh in die refurbished Ecke gepfeffert wird oder gar vernichtet.

    • Tatsächlich gehen die Provider inzwischen sehr sorgsam mit Rückgaben um. Dank des Chipmangels gehen ihnen sonst die Geräte aus.
      Hat also sogar für die Umwelt was gutes. Vielleicht bleibt das ja sogar dauerhaft so wenn sich die Routinen erstmal geändert haben. Also, die Rücksendung wird schon gebraucht.

      • Dennoch wäre es schön, wenn man oftmals nicht gezwungen wäre, die Rücksendekosten zu tragen. Das macht das nämlich auch unbequem, Adresse raussuchen, frankieren, hinbringen.

        • Über Google findet man immer noch links um einen Rücksendeschein zu bestellen. Mir wurden auch, da ich den Router nicht zurück geschickt hatte, per Post insgesamt drei Rücksendescheine zugeschickt. Vom Support kam nur die Aussage: Frankieren und zurückschicken…

        • Du musst die Rücksendekosten für einen Geliehenen Router nicht zahlen. Woher hast du diese Falschinfo?

      • Ein Retourenlabel würde jedoch sicher die Anzahl der Geräte. die zurückgeschickt werden, erhöhen. Vor allem, wenn man jetzt dank der Rechtsprechung nur noch einen Bruchteil des Neupreises verlangen darf, falls der Kunde das Gerät nicht zurückschickt.

  4. Wer auch nur ein bisschen mehr braucht, der holt sich eh einen eigenen Router und gibt das vernagelte Ding zurück. Bei mir waren es zusätzliche VOIP Provider die man in der vernagelten Box nicht eintragen konnte. Ersparniss im Home Office fast 100€ pro Monat da ich viel und lange ins Auslang telefoniere.

  5. Schlechter Kundenservice… ganz einfach …. eine simple Abfrage ob Router gewünscht oder nicht genügt. Irgendwas ungefragt zusenden ist sowas von unwirtschaftlich und umweltschädlich. Vodaphone und Sky sind genau die Firmen, die bei mir im „mache keine Geschäfte mit denen“ Körbchen sind.

    Ein weiterer Punkt im Negativ Marketing.

    • Tja wenn Du mit KabelBW angefangen hast, dann zu Unity gewechselt wurderst und dann von Vodafone übernommen. Keine Chance. Statt 1Gbit hätte ich unsichere 13Mbit wie früher mit der Telekom weil sie hier auf dem Land nichts auf die Kette bekommen.

    • So pauschal würde ich das nicht sagen. In Deutschland gab es bis 2016 vielerorts Routerzwang. Viele Verträge, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, benötigten daher die Zusendung eines Routers durch den Provider. Und nach vielen Jahren auch heute noch eine Rücksendung. Bei Verträgen nach 2016 kann und sollte man sicherlich fragen, da stimme ich Dir zu. Provider wie 1&1 machen das beim Bestellvorgang auch bereits, Vodafone aber wohl noch nicht.

  6. Vodafone zieht bei Routerwechsel einfach -auch vor Ablauf der Rückgabefrist- den Router-Kaufpreis ein und verrechnet dann in Ruhe monatlich den eingezogenen Betrag über die monatlichen Vertragskosten.
    Für die Rücksendung des Routers entstanden mir durch jeweils vorhandenen Rücksendeschein nie Kosten.

  7. Ich frag mich bei solchen Sachen immer, warum die Telekom außen vor gelassen wird. Oder ist das ein mediales Ding?
    Telekom macht doch genau DAS gleiche. Und sind wir mal ehrlich: Es herrscht dazu sowieso zu wenig Verbraucherschutz. Ich habe mal in diesem Sektor gearbeitet. Die Telkos arbeiten sehr viel mit „Wir spekulieren darauf, dass…“ und damit kommt eine Menge Geld zusammen. So war das auch bei den Drittanbieterkosten 😉

  8. Was auch extrem tückisch ist: Man bekommt einen Retoureschein. Der Router wird mit Sendungsnummer zugestellt. Der Fall ist dann für viele Verbraucher/innen geschlossen.

    1. Miete wird manchmal trotzdem weiter abgezogen. Wenn es der Kundschaft nicht auffällt: Pech

    2. Monate / Jahre später gibt es eine Mahnung, weil angeblich das Gerät nicht angekommen ist. Der Zeitraum ist so gewählt, das man die Sendungsnummer nicht mehr hat.

    Das sind die TOP-Beschwerden in einer Woche im Kundenservice:

    1. Störung
    2. Routermiete / Schadensersatz
    3. Kosten für Techniker der wegen einer Störung raus ist und es eigentlich kostenlos sein sollte aber man spekuliert… vor allem während Corona reicht die Unterschrift vom Techniker
    4. Zu teuer zu wenig Leistung

  9. Ich Blicke da nicht durch, VF verschrottet dich eh alle alten Router da jeder Kunde immer einen neuen bekommt. Also wo liegt das Problem? Und verkaufen muss nicht immer der Grund sein für eine Schadenersatzzahlung, kann auch sein dass das Geräte kaputt ist oder etwas fehlt

  10. Ich war auch überrascht, dass ich meine uralte FB 6360 zurück senden sollte, als ich die 6591 bekam. Die 6360 gibt es im einstelligen Eurobereich zu kaufen.
    Zumindest gab es einen kostenfreien Retourschein – der sicher schon teurer war als der (Rest-)Warenwert, von den Personalkosten in der Verwertung ganz abgesehen!

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