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Vodafone-Pässe: Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden

Nachdem die Deutsche Telekom bereits Änderungen an ihrem StreamOn-Angebot vornehmen musste, um damit nicht mehr gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen, wird auch Vodafone (erneut) dazu gedrängt, die eigenen Vodafone-Pässe anzupacken. So hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt nämlich Zweifel an der Vereinbarkeit der Vodafone-Pässe mit geltendem EU-Recht angemeldet und sich diesbezüglich an den Europäischen Gerichtshof gewandt.

Kurz gesagt geht es nun noch einmal darum, dass die Tarifoption „Vodafone Pass“ dafür sorgt, dass das durch Partnerprodukte verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivdatenvolumen des laufenden Tarifs angerechnet wird – zumindest im Inland. Genau hier sieht man aber den Bruch mit der europäischen Rechtssprechung. Im EU-Ausland wurde das verbrauchte Volumen weiterhin auf das Inklusivdatenvolumen angerechnet. „Wurde“, weil Vodafone längst gegengesteuert hat und ab dem 13. Dezember dieses Jahres seine Pass-Option im europäischen Ausland anpassen will. Die Pässe werden demnach auch im EU-Ausland nutzbar gemacht, mit der Einschränkung, dass ihr dort maximal 39 GB Datenvolumen mit dem Pass verbrauchen dürft, bevor euch das verbrauchte Volumen dann doch wieder angerechnet wird.

Demnach sollte die Sorge des Gerichts, ob die Beschränkung der Tarifoption auf das Inland mit dem in der Roaming-Verordnung enthaltenen Verbot vereinbar ist, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen, eigentlich schon im Keim erstickt sein. Das Gericht möchte hier jedoch auch geklärt haben, inwieweit der Vodafone-Pass überhaupt einer Nutzungsgrenze im Ausland unterworfen werden darf.

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