Vodafone obsiegt im Prozess um das Sonderkündigungsrecht

Vodafone hat in einem Prozess rund um das Sonderkündigungsrecht vor Gericht über die Verbraucherzentralen triumphiert. Letztere hatten den Provider verklagt, weil sie forderten, dass Kunden schon vor einem anstehenden Umzug ein Sonderkündigungsrecht haben sollten. Vodafone sah das anders und befürchtete Missbrauch. Diesen Bedenken stimmte dann auch das Gericht weitgehend zu. Aktuell sieht es nämlich so aus, dass ihr bei einem Umzug drei Monate euren alten Vertrag weiter bezahlen müsst. Das gilt sowohl für Internet- als auch Kabelanschlüsse. Dies trifft zudem auch dann zu, wenn der Provider an eurem neuen Wohnort gar nicht anbietet. Und dieses Verhältnis bleibt in Zukunft bestehen.

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass an jenem Procedere nichts geändert wird. Ein Sonderkündigungsrecht habt ihr erst ab dem Tag des Umzugs. In der ersten Instanz hatten übrigens noch die Verbraucherzentralen gesiegt. In zweiter Instanz sieht es nun andersherum aus. So wollten die Verbraucherschützer erwirken, dass Kunden schon vor einem Umzug kündigen können, wenn der jeweilige Provider an ihrem neuen Wohnort ohnehin nicht anbietet.

Vodafone hatte aufgrund von Schwammigkeiten im Telekommunikationsgesetz  Angst vor Missbrauch. Und genau so sehen es auch der verantwortliche Richter Gunnar Cassardt und seine Kollegen: „Da sind viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden.“ Trotzdem räumte Cassardt auch ein, dass der aktuelle Status Quo für Kunden nicht optimal sei: „Der Kunde muss für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr bekommt, was natürlich niemand gerne tut.

Eine bessere Lösung für alle Parteien ist aber aktuell demnach nicht in Sicht. Ein Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Vodafone ebenfalls bereits gewonnen.

(via Handelsblatt)

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21 Kommentare

  1. Missbrauch als Vorwand bzw. Begründung anzuführen ist absoluter Quatsch. Seit geraumer Zeit muss eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter über den Einzug ausgestellt werden, wenn man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden will.

    Aber es ist leider die deutsche Mentalität, dass man sich Vertragslaufzeiten von 2 Jahren aufbinden lässt bzw. diese einfach hinnimmt. Egal ob Internet, Mobil oder Fitnessstudio etc.. Denn gerade bei überteuerten Anbietern wie Vodafone & Co. sollten doch gerade die Kunden entscheiden. Z.B. alle unsere Handyverträge haben eine Laufzeit von 1 Monat und einer angekündigten Preissteigerung zum 01.05.17 haben wir seinerzeit widersprochen ohne das uns der Vertrag bis heute gekündigt worden wäre – …das ist ja immer das Argument Anderer: „Dann kündigen die dir den Vertrag sowieso“ … – und sind nun nicht teurer als die neuen Verträge mit längerer Laufzeit.

    Fragt sich denn keiner wieso im Ausland meist Tarife wesentlich mehr Volumen z.B. 5 GB genauso teuer sind wie 1 GB hier? Weil mit den Deutschen kann man es ja machen….und die Richter unterstützen dies dann auch noch ungewollt.

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