Vereine sollen Mitgliederversammlungen auch als Videokonferenz durchführen können. Das schlägt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf vor. Somit würde die Ausnahmeregelung, die man in „Corona-Zeiten“ eingeführt hat, zu einer Dauersituation. Die Durchführung als Videokonferenz soll durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich möglich und nicht von einer Regelung durch die Satzung abhängig sein.
„Da sich digitale Besprechungen und Sitzungen während der Corona-Pandemie bewährt haben, soll die Abhaltung einer Versammlung, an der Vereinsmitglieder im Wege der Videokonferenztechnik teilnehmen können, künftig im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands liegen. Einer Satzungsregelung oder einer Zustimmung der Mitglieder bedarf es hierfür nicht mehr“, führt der Bundesrat aus.
In seiner Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag grundsätzlich. Sie schlägt aber eine alternative Formulierung des Paragrafen vor, um auch andere Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen.
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