Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen dauerhaft möglich sein

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Die Corona-Pandemie hat das Thema Online-Meetings ordentlich nach vorne gepeitscht. Das weitet sich nun aus von Hobby- über Berufsthemen bis hin in die völlige Normalität in allen Bereichen – nur sicher muss es halt auch sein. Auch Aktiengesellschaften sollen Hauptversammlungen irgendwann mal dauerhaft virtuell abhalten dürfen – zumindest sieht dies ein aktueller Gesetzentwurf vor.

Damit soll die aktuell geltende, Ende August auslaufende, Sonderregelung dauerhaft gültig sein und weiterentwickelt werden. Diese hatte es Aktiengesellschaften in der Corona-Pandemie erstmalig ermöglicht, ihre Hauptversammlungen ausschließlich virtuell abzuhalten. In der Praxis sei das Format gut angenommen worden und habe sich „im Großen und Ganzen“ bewährt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. So seien etwa steigende Teilnehmerzahlen beobachtet worden.

Die Regierung plant jedoch, dass die virtuelle Hauptversammlung an einige zusätzliche Voraussetzungen, wie etwa die vollständige Bild- und Tonübertragung der Versammlung sowie die Sicherstellung des elektronischen Frage- und Rederechts, geknüpft wird. Zudem sei die virtuelle Hauptversammlung so zu organisieren, dass die Rechtewahrnehmung durch die Aktionäre weitgehend der bei einer Präsenzversammlung gleiche, heißt es im Entwurf. Auch solle es Aktionären möglich sein, Stellungnahmen bereits im Vorfeld der Versammlung einzureichen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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2 Kommentare

  1. Grumpy Niffler says:

    Sinnvolle Lösung. Gerade Kleinaktionären mit geringen Anteilen wird es so viel einfacher gemacht, die aus ihren Aktien resultierenden Rechte wahrzunehmen. Lohnt sich halt für viele nicht durchs halbe Land zu fahren für eine Veranstaltung bei der man letztlich nur wenig Stimmgewicht hat.

  2. § 129 BetrVG hat der Bundestag nicht verlängert, Betriebsversammlungen waren nur bis zum 19.03.2022 virtuell erlaubt. Da wäre eine dauerhafte Lösung genau so angebracht.

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