Virtuelle Dash Buttons: Verbraucherschutz prüft Rechtmäßigkeit von Amazons neuem Angebot


Seit gestern sind die virtuellen Dash Buttons auch in Deutschland verfügbar, wir berichteten. Nun verhält es sich so, dass die Dash Buttons nicht nur die Gemüter einiger übereifriger Kommentatoren erhitzen, sondern auch den Verbraucherschutz beschäftigen. Das war bei den physikalischen Buttons schon so, da eben vor der Bestellung kein Preis angezeigt wird. Dass der Prime-Kunde diese Bestellform eventuell ganz bewusst wählt und auch kein einziger Amazon-Kunde zur Nutzung der Buttons gezwungen wird, spielt dabei offenbar überhaupt keine Rolle.

Jetzt gibt es die Buttons auch in virtueller Form, sie lassen sich ebenso zur direkten Bestellung nutzen, wie man über sie auch den aktuellen Preis eines Produktes anzeigen lassen kann. Letzteres nimmt dann natürlich den Komfort der flotten Bestellung, ist letztendlich nichts weiter als ein Shortcuts zu einem Produkt.

Ob gegen diese Buttons von Seiten des Verbraucherschutzes ebenfalls vorgegangen wird, wollten wir natürlich von entsprechender Stelle wissen. Und. es gibt auch eine Antwort:

Die Rechtmäßigkeit der virtuellen Buttons werde geprüft, so die Aussage. Das heißt natürlich nicht, dass diese gegen geltendes recht verstoßen, sondern lediglich, dass sich der Verbraucherschutz die Sache anschauen wird. Vielleicht ja auch mal mit Blick auf die Verbraucher, die diese Dinge auch nutzen, das ist ja doch ein sehr geschlossener Kundenkreis, bekanntlich können die Buttons nur von Nutzern eines Prime-Abos verwendet werden. Also solchen Nutzern, die sich ganz bewusst für so etwas entscheiden.

Ich möchte als solcher Verbraucher beispielsweise nicht, dass ich vor Dingen geschützt werde, die nur einem kleinen Kreis zur Verfügung stehen und die mir mein Leben erleichtern. Das ist dann kein Verbraucherschutz, sondern Verbrauchergängelung. Anders sähe die Sache natürlich aus, wenn Amazon nur noch die Möglichkeit der Button-Bestellung zulassen würde, aber das ist nun einmal nicht der Fall.

Wie sieht das bei den Nutzern von Dash Buttons unter den Lesern aus? Ist ein Eingreifen des Verbraucherschutzes hier notwendig oder entstammt das wieder nur den Nutzern, die solche Funktionen sowieso nicht verwenden?

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20 Kommentare

  1. Die Verbraucherschutzzentralen sind eine wichtige und notwendige Einrichtung in Deutschland, die häufig gegen große Widerstände von Wirtschaftsverbänden und -interessen kämpfen müssen. Dies bringt einen zwangsläufig in eine kämpferische, manchmal auch trotzige Grundeinstellung, sodass es in der Natur der Sache liegt auch mal über das Ziel hinauszuschießen, so wie, meiner Meinung nach, in diesem Fall.

  2. Jedes Geschäft MUSS die Preise auszeichnen, wieso sollte dies bei Halbgott-Amazon anders sein?

  3. DragonHunter says:

    Ich lese aus dem Kommentar wieder ein gewisses Unverständnis für die geltende Rechtslage, die nicht vom Verbraucherschutz eingeführt wurde, sondern von der Bundesregierung mit Hinblick auf EU-Bestimmungen.

    Also §§312 i f. BGB iVm Art 246c EGBGB erklären ziemlich genau, welche Pflichten der Händler hat.
    Und §312 k BGB erklärt unmissverständlich: „(1) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
    (2) Der Unternehmer trägt gegenüber dem Verbraucher die Beweislast für die Erfüllung der in diesem Untertitel geregelten Informationspflichten.“

    Die Informationspflichten aus §§312 i f. iVm Art 246c EGBGB sind also nicht zu untergraben, nicht einmal wenn der Kunde das wünscht…

    Und mehr will der Verbraucherschutz nicht durchsetzen: geltendes Recht!

    So schwer ist das nicht und leitet sich allein schon aus dem Grundsatz ab, dass der Kunde eine „informierte“ Entscheidung treffen muss, damit seine Willenserklärung Rechtswirkung erlangt.

    Aber Jura ist für viele wirklich nix, wie man bei dem Thema in aller Deutlichkeit vorgeführt bekommt.

  4. Zitat von Bertolt Brecht:

    „Die allerdümmsten aller Kälber
    wählen ihre Schlächter selber“.

    Es ist dabei aber wohl nicht illegal, wenn ihnen der skrupelloseste Metzger mit Monopolbestreben noch einen roten Teppich ausrollt, um die anderen Metzger auszurotten, oder? Hauptsache die Kälber haben es dann ein bisschen bequemer.

    • Es ist naiv von einem Unternehmen zu fordern nicht zu versuchen seine Gewinne zu maximieren, solange die Gesetzeslage ihm genau dies erlaubt, denn würde er es nicht tun, tut es ein anderer.

      Und um auch so schön mit einem Zitat an dich zu enden: „Der ärmste und gleichzeitig glücklichste Sklave ist derjenige, der sich seiner eigenen Versklavung nicht bewusst ist“.

  5. „Ich möchte als solcher Verbraucher beispielsweise nicht, dass ich vor Dingen geschützt werde, die nur einem kleinen Kreis zur Verfügung stehen und die mir mein Leben erleichtern. Das ist dann kein Verbraucherschutz, sondern Verbrauchergängelung. Anders sähe die Sache natürlich aus, wenn Amazon nur noch die Möglichkeit der Button-Bestellung zulassen würde, aber das ist nun einmal nicht der Fall.“

    Manchmal hilft eine gesamt-gesellschaftliche Betrachtungsweise weiter als nur der Blick auf die eigenen Bedürfnisse. Verbraucherschutz ist in weiten Teilen nicht verhandelbar, wobei diese Teile eben gesellschaftlicher Konsens sind. Ansonsten könnten Unternehmen die Kunden, durch z.B. Komfortversprechen, dazu bringen auf ihre Rechte zu verzichten. Bislang sind solche Vereinbarungen zum Glück noch unwirksam. Man muss sich bei solchen Äusserungen deinerseits wirklich fragen, ob das noch persönliche Meinung oder schon bezahlte Lobby-Arbeit ist.

  6. Es ist ja immer wieder „niedlich“ zu lesen, wenn sich Kunden eines Unternehmens als besonders Elitärer Kreis sehen, bloß weil sie sich einem Klub Modell angeschlossen haben.

    Aber nachdem was ich so ergoogle hat Amazon Prime 17 Millionen Nutzer in Deutschland. Da fällt es mir schwer zu glauben, dass die alle so furchtbar clever und aufgeklärt sind.

    Doch selbst wenn das der Fall wäre sind die Buttons immer noch ein Rechtsverstoß, denn es muss beim Einkauf, auch über das Internet, feststehen was man zu welchem Preis kauft. Der Vertrag zu den Buttons erlaubt Amazon aber nicht nur den Preis, sondern auch das Produkt zu wechseln. Überspitzt gesagt unterschreibt man mit der Bestellung also einen Vertrag, der besagt „Wenn ich den Knopf drücke darf Amazon mir irgendwas zu irgend einem Preis liefern“. Ob es jetzt besonders klug und aufgeklärt ist so einen Vertrag zu unterschreiben, bloß weil man sich durch das Fernabsatzgesetz ausreichend geschützt sieht, will ich hier nicht diskutieren.

    Fakt ist aber, auch wenn der Kunde einen solchen Vertrag unterschreibt, ist dieser, bzw. entsprechende Klauseln in diesem, Ungültig, denn deutsches Vertragsrecht verbietet es, Verträge abzuschließen, welche die Parteien schlechter stellen als es im BGB vorgesehen ist. Oder anders gesagt, es gibt in diesem Land Mindeststandards, an die sich auch Amazon halten muss.

    Da hilft es auch nicht auf den Boten in Form des Verbraucherschutzes einzuschlagen, denn der versucht nur dafür zu sorgen, dass geltendes Recht eingehalten wird – wenn euch das Recht nicht passt, wendet euch an die Politik damit es geändert wird der Verbraucherschutz macht hier nur seine Arbeit – zum Glück.,

    Es wäre für Amazon übrigens ein Leichtes die Dashbuttons gesetzeskonform zu gestalten. Sie müssten einfach ein kleines Display drauf bringen, welches beim ersten Klick des Buttons den Namen und den Preis des Produktes anzeigt und dieses beim zweiten kick zu genau diesen Bedingungen bestellt. Hier würde die billigste 7 Segmentanzeige reichen, welche die Informationen durch scrollt, das würde die Herstellung kaum verteuern, genügte dem Gesetz und der Kunde könnte eine Bestellung unterbrechen, wenn er den Preis gerade als zu hoch empfindet.

    Ich bin übrigens auch Mitglied im Amazon Klub, dennoch erwarte ich dass der Laden gesetzeskonforme Produkte herstellt. Tut Amazon das nicht, so ist dies kein versagen der Institutionen die darauf hinweisen, sondern einzig und alleine ein Versagen von Amazon.

    • Die Preise werden doch ausgezeichnet, oder etwa nicht?

      • Nein, auf dem Button selbst steht der Preis nicht. Man bestellt beim druck auf dem Knopf zu dem Preis der „dann“ aktuell ist, nicht zum Zeitpunkt als man sich das Produkt das letzte mal das Produkt im Internet angeguckt hat. Somit kann der Preis sich verändert haben und du weißt somit nicht zu welchem Preis du bestellst.

        Sämtliche Aussagen beziehen sich (wie die Kritik von Sascha Ostermaier an der Verbraucherzentrale) auf den Physischen Dashbutton. Mit dem Virtuellen habe ich mich noch nicht wirklich auseinander gesetzt, somit kann ich die Frage in zusammenhing mit diesen also nicht beantworten. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser nur ein Link zu einem Produkt darstellt, welches man dann „normal bestellt. Sollte dies der Fall sein, oder der Preis aud den Virtuellen Buttons dargestellt werden, gäbe es damit kein Problem. Ich nehme an in dem Fall würde auch die VZ bei ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis kommen, dass der Button nicht zu beanstanden ist.

        • Verstehe, dann reden wir über unterschiedliche Dinge, ich bin bei dem Artikel zum virtuellen Button davon ausgegangen, dass auch über diesen diskutiert wird.

          Was den physischen Button angeht gebe ich dir Recht.

  7. Schmeichler says:

    Warum wird mit dem Klingelknopf nicht einfach nur das Produkt in den Warenkorb geschoben?
    Damit wären „fast“ alle Probleme gelöst…

  8. Ich arbeite im Support eines Medizingeräte Herstellers. Unsere Geräte und Ersatzteile werden aber nur über den Fachhandel verkauft. Trotzdem können Kunden bei uns Ersatzteile bestellen, auch wenn die den genauen Preis, den ihr Fachhändler Ihnen dann anschließend berechnet, in dem Moment gar nicht kennen. 98% der Kunden ist das egal. Hauptsache das richtige Ersatzteil ist schnell geliefert. Es ist auch egal ob das Teil von Hersteller X oder Y ist, Hauptsache es funktioniert zuverlässig.

    Genau so sehe ich das bei den Dash Buttons. Ich möchte nicht erst Preise für Waschmittel vergleichen und durch die halbe Stadt fahren um ein Paar Euro zu sparen.

    Klar könnte Amazon das ausnutzen. Aber wenn es mir zu teuer wird, geht die Ware zurück und der Button wird nicht mehr benutzt. Da das nicht im Sinne von Amazon ist, halte ich das für wenig wahrscheinlich.

    Verbraucherschutz ist wichtig, aber bei diesem Thema? Ist ja nicht so, dass der Dash Button von Geisterhand in Meiner Wohnung auftaucht. Hat der Verbraucherschutz eigentlich die Autohersteller auf Einhaltung der Grenzwerte verklagt und kostenlose Nachrüstung der Schummeldiesel verlangt? Damit könnten die mal bei vielen Verbrauchern Punkten.

    • Marcus Lelle says:

      Hallo Mr. Dash,

      Dein Beispiel ist aber kein Geschäft mit einem Endverbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes.

      Ich denke auch, dass geltendes Recht Beachtung finden sollte. Wenn das geändert werden soll, ist der Gesetzgeber gefragt.

      Ich finde die Buttons technisch auch interessant, würde sie aber aus ökologischen Gründen nicht nutzen. Ich muss doch nicht jedes Produkt einzeln geschickt bekommen!

      Ich denke aber, dass Amazon da über kurz oder lang etwas ändern wird, weil denen die Versandkosten auch wehtun.

  9. „entstammt das wieder nur den Nutzern, die solche Funktionen sowieso nicht verwenden?“

    Meint Sascha damit vielleicht Carstens Tweet?

  10. Wenn jeder kleine Shopbetreiber per Gesetz dazu gezwungen wird, bei allen Produkten im Webshop den Preis anzugeben und unmittelbar vor Absenden der Bestellung auch nochmal den Gesamtpreis neben dem Bestellbutton zu nennen, warum sollte dieses Gesetz dann eigentlich für Amazon nicht gelten? Eine versteckte Preisangabe wie hier verstößt ganz klar gegen geltendes Gesetz.

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