Vertragsunterzeichnung am Tablet: Verbraucherschützer raten davon ab

Verbraucherschützer warnen aktuell nochmals davor an Tablets Vertragsabschlüsse zu tätigen. Gemeint sind damit nun aber keine Verträge, die online im Web von einem Tablet aus abgeschlossen werden – was ja auch geht. Vielmehr raten sie davon ab, offline bei einem Verkäufer an einem Tablet eine digitale Unterschrift zu leisten.

So sei es dann zwar möglich einen Vertrag komplett digital am Gerät durchzulesen, meist herrsche dafür aber gar nicht die notwendige Ruhe bei Käufer und Verkäufer. Da könne man in Versuchung kommen eben schnell eine Unterschrift zu leisten. Und am Ende sei die Verwunderung darüber groß, was man da unterschrieben habe. Der Leiter der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller, schlägt daher vor, dass es auch für solche Vertragsabschlüsse eine 14-tägige Widerrufsfrist geben sollte – ähnlich wie im Onlinehandel.

Technische Hilfsmittel seien laut Müller willkommen, darunter dürfe aber nicht die Transparenz für die Kunden leiden. Lege man einem Käufer einen Stapel Papiere auf den Tisch, habe das immer noch eine andere Wirkung, als ein schnell durchgescrolltes digitales Dokument. Weiterhin plädiert die Verbraucherzentrale hier auch für kürzere Minestvertragslaufzeiten von maximal 12 Monaten für Mobilfunkverträge und Festnetzanschlüsse. Nach wie vor gebe es zu viele Lockangebote mit 24 Monaten Laufzeiten, die mit Vergünstigungen werben würden, die auch mit deutlich kürzeren Laufzeiten realisierbar wären.

Kürzere Vertragslaufzeiten würden den Kunden leichtere Anbieterwechsel ermöglichen und die Unternehmen daher erst recht ermutigen ihre Kunden mit attraktiven Konditionen zu binden. Da passiere derzeit zu wenig.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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17 Kommentare

  1. Ich weiß jetzt nicht, in welcher Welt der Herr Müller so lebt, aber die „notwendige Ruhe bei Käufer und Verkäufer“ herrscht regelmäßig auch dann nicht, wenn die x Seiten Vertrag plus zu akzeptierender AGB plus Datenschutzgedönse auf totem Baum statt auf einem Tablet zur Unterschrift vorgelegt werden. Davon abgesehen, bleibt das an dieser Stelle in aller Regel verwendete Juristen-Kauderwelsch für die meisten Normalbürger ohnehin weitgehend unverständlich, egal wieviel Zeit zum Lesen ist und auf welchem Medium es zur Verfügung gestellt wird.

    • Der Herr Müller lebt in einer Welt, in der er Google, Amazon, Facebook und Co. bittet, ihm die Vertragsunterlagen samt AGB doch bitte postalisch zur Unterschrift zuzustellen.

      Vorher könne er sein neues Android Telefon nicht in Betrieb nehmen

      • Lies mal genau den Artikel durch.
        Es geht um die Unterschrift, wenn Dir ein Tablett vom Vertragspartner vorgelegt wird.

        Es geht nicht um die GAFA-AGB, die kannst Du ja in Ruhe durchlesen, bevor Du sie abnickst.

    • Vollkommen richtig. Die Verbraucherschützer sollten sich lieber dafür einsetzen, das „Juristen-Kauderwelsch“ zu entwirren und mehr Transparenz zu schaffen, statt sich Gedanken über das Medium für die Unterschrift zu machen. Damit wäre den Kunden sicher mehr geholfen.

      • Ja genau! Es gibt ja schließlich wichtigere Sachen zu tun, und all diese wichtigeren Sachen müssen nacheinander abgearbeitet werden, da man ja nicht parallel arbeiten kann 😉

  2. Wer ist denn so doof unterschreibt, was er nicht gelesen hat, hört sich so an das die Drecks Media Markt und Saturn versucht haben den Kunden extra Schutz Versicherungen anzudrehen.

  3. Klaus Mehdorn Travolta says:

    Na jedenfalls ist es doch aus meiner bescheidenen Sicht recht einfach:
    nur selbstinitiativ im Netz oder am Telefon irgendwelche Verträge abschliessen. Nix aufschwatzen lassen was man eigentlich ohnehin nicht geplant hatte, an der Tür oder im Einkaufscenter-Werbestand z. Beispiel.

  4. Buecherwurm says:

    Wie iest das ohne Papier mit der nachweisbakeit nach sagen wir 10 Jahren z. B. finanzamt? „Was nicht in den Akten ist ist nicht in der Welt“ hab ich bei meiner Ausbildung in der Verwaltung gelernt. Und Akten waren (und sind , zumindest was man „gerichtsfest“ nennt) wohl immer noch Papier. In unserer Aktenstelle hatten wir 30, 40 jahre alte vorgänge oder konnten sie zumindest aus dem Keller wieder hervorholen – alles auf papier. Faxe wurden von den vergänglichen thermopapieren auf lichtechte Papiere fotokopiert und dann archiviert. Weiß hier jemand eigentlich was ein Archiv ist ? ein flüchtiger digitaler Speicher sicher nicht . Mikrofilm/(Mikrofiche wäre wohl das auch heute noch einzig langzeittaugliche Mecium für Dokujentenspeicherung , und das dann sogar fälschungssicher. Bin jetz schon ein paar jahre im ruhestand habe aber Verwaltung und Aktenwesen noch von der Pike auf gelernt – noch ohne computer , IBM Kugelkopf war damals HighTech. Auch wenn es manchen digital-nerrds wehtut: ein Tablet ist wie eine Schiefertafel: genau so praktisch, genau so kinderleicht bedienbar und – genauso flüchtig.

    • Digitaler Analogiker says:

      Mag an Dir vorbeigegangen sein… Aber inzwischen gibt es auch volldigitale, rechts- und revisionssichere, Archive.

    • „Und Akten waren (und sind , zumindest was man „gerichtsfest“ nennt) wohl immer noch Papier.“
      Die Zeiten sind schon lange vorbei. Elektronische Akten sind in vielen Bereichen im Einsatz.

      Grundbucheinträge und Steuersachen werden schon seit vielen Jahren elektronisch geführt.

      Medien zur Langzeitspeicherung von Daten (nicht nur Akten) existieren.

      Auch Papierakten sind nicht absolut sicher. Das Problem des Säurefraßes ist bei „alterungsbeständigem Papier“ nicht mehr das Problem. Schädlings- oder Schimmelbefall dagegen schon. Auch ist der Lagerraumbedarf von Papierakten um Größenordnungen höher als bei digitalen Speichermedien.

    • @Buecherwurm: Papier, wirklich? Abgesehen von Schädlingen und Schimmel, wie ist das mit den Archiven z.B. in Köln, Ahrthaloder Kapstadt? Papier ist da nicht der beste Freund von Unglücken, Feuer oder Wasser. Da ist eine Sicherung in der Cloud, meiner Meinung nach, sicherer. Natürlich müssen die Daten in der Cloud auch an mehreren Standorten abliegen, damit nicht bei einem Unfall alle Daten weg sind.

  5. Mein Eindruck ist, dass Verbraucherschützer ganz generell von Dingen abraten, die dem Verbraucher das Leben erleichtern. Zumindest habe ich nicht das Gefühl, dass sie sich wirklich für die Belange der Verbraucher einsetzen.

  6. Buecherwurm says:

    Solange die Sprache /Schrift noch bekannt ist und gedruckte/beschriebene Medien (Papier, Mikrofilm) zur Not auch ohne Strom (bei Mikrofilm dann vielleicht im Tageslicht mit starkem optischen Vergrößerungsinstrument) lesbar sind immer noch am „kriesenfestesten“: hast Du mal versucht ne alte Dos-oder gar CP/M-diskette heute noch auszulesen? Warum hat man der Voyager-Sonde analoge Aufzeichnungen nebst bildhafter anleitung wie das Wiedergabegerät – eine Art Grammophon – in Gang zu setzen ist ? Ich sehe durchaus den Nutzen digitaler Speicherung , vielleicht auch für den zeitraum einer menschengeneration. Aber neben der Beständigkeit physischer medien ist bei digitaler Speicherung immer das Problem der Speichertechnik/-formate da . Ob man die digitalen Grundbucheinträge noch in 100 jahren wird lesen können? Denkt mal an die „Reibungsverluste“ bei den Gesundheitsämtern wenn es um die Weitergabe von digitalen Datenbanken geht: da lassen sich ohne Schnittstellenprogrammierung oft die Datensätze aus bundesland A nicht in bundesland B lesen, geschweige denn z. B. für Vergleiche heranziehen. Fax oder maschinengeschriebene Vorgänge waren langweilig – aber ein Fax konnte man in München lossenden und in Hamburg lesen. Reine pdf-Dateien vielleicht auch noch solange sie nicht intern „getagged“ sind – wenn da meehr als der bildinhalt hinterlegt ist kann es schon zu Darstellungsproblemen kommen.

    • Bin zwar absoluter Fan von digitalen Akten, aber der Bücherwurm hat schon mit vielem recht.
      Papier hat bewiesen, dass es viele Jahrzehnte überlebt. Digital muss das noch beweisen.
      Ich habe bisher eher digitales als analoges Material verloren.

  7. Bin ich der Einzige der beim Lesen der Überschrift und Vorschau an etwas anderes gedacht hat? Mir kam irgendwie in den Sinn, dass die eine digitale Unterschrift gleichzeitig in mehreren Verträgen gespeichert wird.

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