Verlage verklagen das Internet Archive wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen

Mehrere Verlage wollen das Internet Archive verklagen. Dabei nehmen die Unternehmen kein Blatt vor den Mund und werfen der Plattform systematische Urheberrechtsverletzungen vor. Stein des Anstoßes ist die Open Library, über welche die Website seit März 2020 eingescannte Bücher aus drei Bibliotheken zum Ausleihen anbietet.

Geht man nach den Verlagen, dann handele es sich dabei um nichts weiter als eine massive, bewusste Verletzung von Urheberrechten. Man stellt das Internet Archive quasi mit anderen Piraten-Websites gleich. Ziel sollte es laut den Betreibern des Non-Profit-Projekts nur sein, Menschen zu helfen, die sich in der Quarantäne befinden und mit der Hilfe von Büchern lernen möchten. Das sieht man aber in der Branche anders.

Die Klage geht nun von Verlagen wie Hachette Book Group, Inc., HarperCollins Publishers LLC, John Wiley & Sons, Inc. und Penguin Random House LLC aus. Alle Unternehmen sind Mitglied in der Association of American Publishers. In der Klage findet man deutliche Worte: „Die Open Library ist keine Bibliothek, sie ist ein unlizenzierter Aggregator und eine Piraten-Website.“ Es finde eine massive Urheberrechtsverletzung statt – ohne dass die Verlage oder Autoren für ihre Werke entlohnt würden. Der Scan und die digitale Bereitstellung der Bücher sei illegal.

Mit wenigen Klicks könnten Internetnutzer daher vollständige, digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Bücher über das Internet Archive bzw. dessen Open Library beziehen. Über 1,3 Mio. Bücher stehen dort bereit. Den Verlagen stößt natürlich auch sauer auf, dass das bisherige Ziel sogar gewesen ist, den Umfang noch erheblich aufzustocken. Man wischt dabei auch das Argument des Internet Archive weg, dass es sich nur um ältere Bücher aus dem 20. Jahrhundert handele. Denn es seien schlichtweg geschützte Werke dabei, was nicht rechtens sei.

Man bezeichnet dabei das Prinzip des „kontrollierten, digitalen Ausleihens“, wie es das Internet Archive selbst nennt, als fadenscheinig. Letzten Endes könne man nicht einfach Bücher digital weiterverbreiten, nur weil man behaupte selbst ein physisches Exemplar zu besitzen. Auch das Timing kritisiert die Verlagsbranche, da die Corona-Krise auch die Verlage und Autoren schwer getroffen habe, an welche man bei der Non-Profit-Organisation offenbar aber nicht denke.

Fazit: Die Verlage erklären, dass das Internet Archive massenhaft Kopien anfertige und diese Bootlegs dann ohne Lizenz verbreite. Nun soll es Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro Titel geben, wenn es nach den Wünschen der Verlage geht. Sollte das Internet Archive versuchen sich aus der Affäre zu ziehen und die Nutzer für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich machen, werde man die Plattform trotzdem in Haftung nehmen. Ihr findet die Klageschrift übrigens hier.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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28 Kommentare

  1. Ich würde gern ein für alle mal wissen, ob diese Seite legal ist!
    Es gibt da ja viele Rubriken, darunter auch Software.
    Dort gibt es im CD_Archiv viele alte Spiele als CD-Image zum herunterladen. Teilweise sind das Spiele wo die Urheber noch aktiv sind (Activision / Ubisoft / Microsoft etc.)!
    Es handelt sich also nicht um „Abandonware“ oder „Freeware“ sondern meiner Meinung nach um Raubkopien!

    Allerdings rechtfertigt sich die Seite mit einem obskuren Copyright Act, wo ich nicht weiß, ob der nur für US-Bürger gilt oder ob das International gültig ist.

    Weiß da jemand was zu?

    • paradoxus says:

      Fragen oder lesen, geht nicht? https://archive.org/about/contact.php Und das mit den „obskuren“ US-Gesetzen ist doch klar: Wenn auf dem Highway eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 Meilen gilt, dann gilt das natürlich auch auf dt. Autobahnen. Äh … oder doch nicht? Aber was ist dann mit dem dt. Jugendschutz und den Pornoseiten aus California?? Da will ich auch „ein für alle mal wissen, ob diese Seite legal ist!“ Kindergarten. Alles nicht sooo einfach.

      • Witzbold! Der Unterschied ist, das ich von Deutschland aus nicht auf US-Autobahnen fahren (und damit nicht gegen US-Recht verstossen kann), aber sehr wohl US-Seiten nutzen kann.
        Und da wäre es schon interessant zu wissen, ob das legal ist.
        Ich glaube nicht das Microsoft Windows 8, Office und so verschenkt, oder Activisipn Spiele die noch im Handel sind. Deshalb bin ich mir sicher, das das Gesetz auf das die sich berufen nicht gilt. Und wenn müssten die klarstellen, das das nur für US-Bürger gilt.
        Nichts anderes möchte ich wissen

  2. Dann lasst uns das Problem doch ganzheitlich lösen und einfach Copyright abschaffen…

    • Genau. Jeder sollte sich mit der Arbeit anderer bereichern können.

      • Ja, jeder sollte noch komplette Rechte 70 Jahre nach dem eigenen Tod besitzen – weil man das ja unbedingt braucht. Oder krieg ich auch für die nächsten 140 Jahre Copyright auf Quellcode von mir? Oder Bauarbeiter für Straßen, die sie bauen?

        • > Oder krieg ich auch für die nächsten 140 Jahre Copyright auf Quellcode von mir?

          Ja. Aber nicht so lange.

          > Oder Bauarbeiter für Straßen, die sie bauen?

          Nein. Warum auch?

          • Der Bauarbeiter bekommt Geld dafür gebaut zu haben, nicht für die Straße. Wie soll der Autor Geld erhalten? Aber ich bin bei Dir, Urheberrecht sollte mit dem Tod auslaufen.

            • 70 Jahre nach Tod des Autors. Das ergibt auch Sinn. Es gibt nicht nur physisches sondern auch geistiges Eigentum, und das kann auch vererbt werden.

    • Gibt ja auch kaum Leute, die Geld damit verdienen, dass man ihre „Werke“ nicht einfach vervielfältigen kann, wie man möchte.
      Die ganze Diskussion ist halt ein bisschen komplizierter, als das man mit der Abschaffung des Copyrights alles lösen würde.

  3. Wäre auf jedenfall ein Thema für WBS auf YT

  4. Ich finde Verlage witzig. Die reden von Urheberrechten bei Büchern, dabei schreiben sie gar nicht selber. Das Urheberrecht sollte verfallen am Todestag der letzten beteiligten Person, die das Werk mitgeschaffen hat. Bei den meisten Büchern also nur der Autor. Aber nein, Rechteverwerter haben das alleinige Sagen.

    • Manchmal werden auch Begriffe zusammen geworfen, die nicht zusammen gehören. Die Verlage haben nicht die Urheber-, sondern die Verwertungsrechte. Alternativ nehmen sie auch schon mal die Rechte der Urheber wahr, sie Übernehmen aber nicht die Urheberschaft.

      • Mit Urheberreche kommen aber die Verwerter an, bzw. behaupten sie, sie haben das Verwertungsrecht am Urheberrecht. Aber Du redest am,Thema vorbei: es geht um das Geld scheffeln von der Arbeit eines Toten.

    • Black Mac says:

      Und wenn ein Autor endlich einen Bestseller landet und am Tag der Veröffentlichung stirbt, geht seine Familie leer aus? Da hast du dir aber etwas Feines ausgedacht!

      • Interessante Idee, die wohl auf 99,9% aller Autoren kaum zutreffen dürfte. Tatsächlich war es initiale das Ziel des Urheberrechts den Urheber zu schützen und ein Einkommen zu sichern. Leute die bei einer Idee / … nicht „geholfen haben“ wurden zu Recht außen vor gelassen. Seit Disney hat sich das aber alles etwas geändert… Man darf schon kritisch die Frage stellen, wem dieses Gesetzt eigentlich etwas bringt.

        • Black Mac says:

          Ich verstehe die Position von Disney sehr gut. Die übergrosse Marke “Micky Mouse” wird aktiv bewirtschaftet, man investiert heftig und natürlich ist der Anspruch von Disney unbestritten. Ich wüsste nicht, warum hier der Markenschutz auslaufen sollte, damit jeder die Maus verhunzen und monetarisieren kann, ohne jemals etwas dazu beigetragen zu haben.

          Bücher, Bilder und Fotografien werden hingegen nachträglich nicht mehr angefasst oder verbessert. Hier sollte das Copyright irgendwann abgeschwächt werden – und sei es nur, um gierigen Anwälten das Futter wegzunehmen. 20 Jahre müssen für die Monetarisierung reichen, so wie bei Medikamenten – auch wenn deren Entwicklung vielleicht Milliarden verschlungen hat. 20 Jahre reichen auch, dass sich Nestlé an der Nespresso-Kapsel dumm und dusselig verdienen kann. Aber auch hier wird nichts mehr getan, um das Produkt vorwärts zu bringen – ganz im Gegensatz zur Disney-Maus.

      • 1. wirst Du nie Regeln finden die alles abdecken, 2. was hat die Familie dazu beigetragen? Wenn ich kurz vor meinem Tod eine Stelle antrete, bei der ich 10mal soviel verdiene, bekommt meine Frau auch nicht wirklich mehr Witwenente.

      • Zum einen hat das so niemand gesagt, zum anderen habe ich mir das nicht ausgedacht.

    • ^Genau und Verwerter sind Schmarotzer , wie bei Musik – sie schaffen nicht sie verwalten nur

  5. Ich spende jedes Jahr ein paar Euro, da ich eifriger Nutzer der Wayback-Machine bin.
    Auch die stößt ja aus verschiedenen Gründen manchen sauer auf.

    Die Sache mit den digitalisierten Büchern, Audio-CD und Software ist ja geradezu eine Auffoderung darum, verklagt zu werden. Aber vielleicht ist es auch deren Ziel, um die Sache vor Gericht für alle anderen die Ähnliches machen zu klären.

    • paradoxus says:

      Tja, die sagen halt, dass sie nix anderes machen als eine reguläre, aber geschlossene Bibliothek. Die e-books sind ja mitnichten DRM-frei … . Man kann die auch nicht einfach „klauen“, sondern sie haben eine „Ausleihfrist“, praktisch wie unsere Onleihe (dass man das ev. cracken kann, okay, kann sein). Das steht natürlich nicht im obigen Text, da wird stumpf die Sicht der US-Rechteverwerter wiedergegeben. Natürlich ist die open lib auch keine Piratebay2.0.-Seite. Ich bin jedenfalls gespannt, wie das Verfahren laufen wird. Dämlich oder juristisch verblödet sind die Leute von archive.org natürlich auch nicht.

  6. Es klingt mir spontan nach dem verzweifelten Versuch der Verleger, das Umsatzloch durch Corona jetzt anderweitig zu stopfen.

  7. Also schnell noch alles runterladen solange es noch verfügbar ist?

  8. Das fehlt mir in dem Artikel gerade, wie lange gilt das Copyright auf Bücher und haben sie wirklich Bücher im Portfolio die Jünger sind als diese Copyright Grenze

  9. Finde ich richtig.

    Büchereien müssen offline auch für ihre Exemplare bezahlen und geben diese oft auch als ebook zur Leihe.

    Das Argument „wegen Corona“ ist doch Unsinn, die haben das ja schon vorher gemacht.

    Und Amazon liefert die Bücher ja nach wie vor per Post.

  10. Au weia, in vielen Orten werden Bücher in ausrangierten Telefonzellen zum freien lesen durch Ausleihen ausgegeben. Ebenso in Hotels, Krankenhäusern, Altenheimen usw. Alles verboten nach Copyright. Oder doch nicht?

  11. Man hat lange nix mehr von Patent Trollen gehört.

    Das liegt wohl hauptsächlich daran, das es für Serien und Musik inzwischen weit verbreitete Angebote gibt.

    Bei Büchern ist wohl wenigen bekannt, daß sowas auch in Amazon Primer enthalten ist.
    Und genau deswegen kommen die Trolle aus ihren Kellern.

    Es stimmt aber auch, daß das Internet Archiv genau das ist, was der Name sagt, ein Archiv wichtiger Errungenschaften des Internets. Das können Webseiten sein, digitale Bücher oder Spiele, die über das Internet spielbaren sind und außerhalb der Verwertungsdauer.

    Dazu kommt das das Internet Archiv nicht primär in den USA vorliegt sondern nur als Mirror.

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