Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone ein

Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone erhoben. Vorausgegangen waren erfolglose Abmahnungen gegen die drei Unternehmen. Die Verbraucherzentrale wirft den Unternehmen vor, „Positivdaten“ ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben. Eine Übermittlung solcher Daten ohne Einwilligung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht zulässig:

Gegenstand der an Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Positivdaten sind regelmäßig Informationen zu bestehenden Verträgen, also z.B. wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können – wie z. B. unbezahlte Rechnungen – haben sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbrauchern getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen – und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen.

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Update 16:30 Uhr: Die Deutsche Telekom gibt seit Anfang des Jahres 2022 keine sog. Positivdaten an Wirtschafts-Auskunfteien weiter, so das Unternehmen in einer Stellungnahme an uns.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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3 Kommentare

  1. Kann man auch gleich mal die die Energieanbieter mit bedenken. Anzeige ist raus… Die machen das auch im großen Stil und führen teilweise sogar eigene Blacklists von Kunden die regelmäßig Sonderangebote nutzen.

    Anstatt solcher dummen Dreingaben zum Strom oder Gastarif wie Spielkonsolen/Tablets o.ä. , sollten die lieber mal die Tarife sinnvoll bebreisen.

  2. Die Städte & Gemeinden verkaufen ebenfalls persönliche Daten. Hier ist lediglich der Unterschied, das die Daten bereits mit einer pos. Boni geflaggt sind.

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