
Oft ist nicht ersichtlich, was man da kauft. Und deshalb gibt es Modellnummern. Gerade bei Apple, die seit Jahren MacBooks, MacBook Pro, iPads und iMacs verkaufen. Und auch im Falle des iPads gibt es Modellnummern, die meiner Meinung nach (nicht nur bei Apple) bei einem Verkauf angegeben gehören. Im Falle des Apple iPad Pro 12,9 der zweiten Generation sind dies übrigens A1670 und A1671. Das hätte Gravis sicherlich mal angeben können. Oder sogar müssen meiner Meinung nach.
Aber es sind ja nicht nur die, wie die Verbraucherzentrale meint: „Die Verbraucherzentrale NRW fand viele weitere Händler und Privatverkäufer, die das alte Modell kaltschnäuzig mit der Superlativ-Reklame anpriesen. Andere mischten Datenblätter beider Geräte oder hielten Beschreibungen so spartanisch, dass nicht erkennbar war, welche Variante gerade vertickt wurde.“ Das ist natürlich eine andere Qualität, für die keiner was kann – ausser der Händler, der offensichtlich seinen Kunden bescheißen will. Ich als Hersteller kann meine Ware ja nennen, wie ich will.
Abschließend der Rat: Wer erst kürzlich ein iPad Pro geordert hat und sich unsicher ist, sollte die Datenblätter schleunigst vergleichen. Denn ein Kauf im Internet lässt sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen, viele Händler gewähren sogar 30 Tage Rückgaberecht.