Verbraucherzentrale mahnt Vodafone und die Deutsche Glasfaser ab

Die Verbraucherzentrale hat die beiden Betreiber Vodafone und Deutsche Glasfaser abgemahnt. Konkret geht’s da um die Routerfreiheit – die ist seit 2016 bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone und die Deutsche Glasfaser abgemahnt, weil sie sich nach ihrer Ansicht bei Glasfaseranschlüssen nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Wahlfreiheit von Endgeräten halten.

  • Seit 2016 ist die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben.
  • Nur wenige Glasfaseranbieter halten sich an diese freie Wahl des Endgerätes und bieten beim Vertragsabschluss standardmäßig die Nutzung eines kundeneigenen Glasfasermodems/Glasfaserrouter an.
  • Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstoßen Vodafone und die Deutsche Glasfaser gegen die Endgerätefreiheit. Sie wurden daher abgemahnt.

Laut Gesetz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten „passiven Netzabschlusspunkt‘“. Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose. In der Praxis installieren die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem – auch ONT genannt. Dieses ist in manchen Routern aber bereits mit drin – und darum geht’s im konkreten Fall.

„Um diesen Missstand zu beheben, suchte die Verbraucherzentrale zunächst das Gespräch mit den Anbietern und Anbieterverbänden“, so Jennifer Häußer, Referentin Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, „Allerdings zeigten sich die Anbieter uneinsichtig. Daher hat die Verbraucherzentrale nun zwei große Akteure auf dem Markt abgemahnt.“

Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können.

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18 Kommentare

  1. Marco Maierhofer says:

    Und was ist mit Vodafone Kabel? Es ist nach wie vor nicht möglich mit einem eigenen Router ein Störungsticket aufzumachen. Weiter muss der Vodafone Router zuhause gelagert werden. Das ist besonders umweltverträglich.

    • Ja, große Konzerne finden immer eine Hintertür.

      Ich bin so froh kein Kabel von Vodafone mehr zu nutzen. U.a. aus den von dir beschriebenen Gründen.

      Ein Beispiel aus meinen Erlebnissen mit denen:
      Anruf bei der Hotline, da kein Traffic durch ging. Ich fragte ausdrücklich ob eine Großstörungen vorliegt. Nein, ich musste deren Modem anschließen sonst redet man mit mir nicht weiter (sinngemäß).
      Modem angeschlossen. Vodafone angerufen. „Nee, da ist nix mit ihrem Anschluss, wir haben hier eine Großstörung“….

  2. Wahrfreiheit finde ich ja als „Techie“ immer gut, aber ich kenne auch die andere Seite: Da wollen Kunden dann Support für Endgeräte von denen man noch nie gehört hat, oder beschweren sich das ich mit Ihnen nicht die Konfig ihrer Fritzbox durchgehe. Das will dann aber auch kein Kunde hören, das jegliche Gewährleistung (auch Bandbreite) oder Support nur mit zertifizierten Endgeräten erfolgt…

    • elknipso says:

      Ja, das kann ich auch verstehen. Es wäre ja alles kein Problem wenn die Providergeräte nicht massiv im Funktionsumfang beschränkt wären und erst deutlich verzögert wichtige Funktions- und Sicherheitsupdates erhalten.

      Bei den Smartphones ist es das gleiche. Im Kern wäre es mir egal, dass mein S21 ein Telekom Branding hatte, aber es ist mir eben nicht mehr egal an dem Punkt, dass ich deswegen mit Monaten Verzögerung erst Updates erhalte.

  3. Dieses Problem wird aber auch nicht durch einen ONT gelöst, denn dahinter hängt dann ja immer noch eine Fritzbox&Co.

  4. Dazu habe ich eine Frage, da die Deutsche Glasfaser wohl etwas andere Begrifflichkeiten verwendet.
    Ich habe einen HÜP (Hausübergabepunkt) der DG und dahinter sitzt ein NT (Network Termination). Dieser NT ist also nicht zwingend notwendig, da ich auch einen Router mit einer direkten Möglichkeit zum Anschluß der Glasfaser verwenden könnte.
    Ist das korrekt? Kann ich dann die Glasfaser aus dem NT ausstecken und in einen geeigneten Router einstecken und weiter benutzen?
    Insofern hat die VZ recht, mir ist das nicht bewusst gewesen.

  5. Ich gehe davon aus, dass die meisten Kunden viel Wert auf einen betriebsbereiten Anschluss legen und sich auch weniger um die dafür notwendigen Geräte kümmern möchten. Weiterhin möchten die Kunden einen vollumfänglichen Support, der am Besten auch noch jegliche am Anschluss betriebene Endgeräte umfasst. Wie sollen die Anbieter diesen Anforderungen der Masse gerecht werden? Den von der VZ geforderten Hinweis könnten viele Kunden als abschreckend empfinden und sich dann evtl. gegen einen solchen Anschluss aussprechen. Möglicherweise haben die Anbieter auch Angst auf Rückwirkungen ins Netz, durch nicht von ihnen erprobte und zertifizierte Endgeräte am Netzanschlusspunkt? Was tun wenn der Kalle von Nebenan mit seinem Gurkenrouter das Internet killt? Als Rundfunk und Fernsehen noch überwiegend terrestrisch waren hat man mit Messwagen mögliche Störer aufgespürt. Da war es auch einfach, denn es gab ja das Fernmeldemonopol der Deutschen Post.

  6. Was ist denn die Folge der Abmahnung? Passiert da im Nachhinein noch was oder lachen die sich einfach nur schlapp?

  7. DeziByte says:

    Mal abgesehen davon, dass die Verbraucherzentrale im Kern ja Recht hat, sehe ich das nicht so eng.
    Anscheinend sind die Fritzboxen kein sonderlich haltbares Produkt. Ich hatte über die Jahre schon mehrere Austauschgeräte und hier liegt für mich der große Vorteil. Gesamt hat mich die Miete der Fritte weniger gekostet, als wenn ich jedes Mal diese Box hätte neu kaufen müssen. Ob das Teil auch wirklich defekt ist, kann das Kundencenter recht schnell ermitteln. Ist die Kiste kaputt, gibt es umgehend ein neues Gerät. Einfacher geht es nicht. Bis jetzt war es mir die Gebühr definitiv wert!

    • Es geht einfacher: AVM gibt nämlich 5 Jahre Garantie. Über AVM ist der Austausch wesentlich einfacher als über einen Provider.

      • DeziByte says:

        OK, wusste ich nicht. Das ist aber ganz schon zuversichtlich von AVM bei so vielen Defekten. Die kleinen Kisten von 1&1, wo ich vorher war, gingen im Jahresrhythmus kaputt.
        Viel einfacher kann es aber kaum sein, Montag defekt, hab ich Mittwoch ne Neue, auch nach den 5 Jahren.

    • Ich hatte noch nie Probleme mit deren Hardware.
      Hier werkelt noch immer eine 7490 und läuft und läuft.

      Solltest du mal Probleme haben, hast du nach wie vor 5 Jahre Garantie.
      Ja, OK was avm zuletzt mit den Preisen veranstaltet ist aber unter aller Sau.

  8. „beim Kabelanschluss die Kabeldose“
    Eben nicht, da davor ein aktives Gerät (der „Verstärker“) installiert wird.

  9. Bei Vodafone/Kabel versucht man die Routerfreiheit auch dahingehend zu umgehen, dass manche Leistungen nur angeboten werden, wenn ein Router von denen kostenpflichtig gemietet wird. Die Verwendung von eigenen, identischen/gleichwertigen oder gar besseren Geräten, die technisch die selben Leistungen ermöglichenwürden, wird von VF leider seit Jahren „unterbunden“. Entweder man verzichtet auf Leistungsmerkmale, auf den eigenen Router oder muss eine unnötige Mietgebühr zahlen. Von einer wirklichen Freiheit kann da wohl kaum die Rede sein.

    • Welche Leistungen genau? Da das meinen täglichen Job betrifft bin ich da echt interessiert.

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