Hotspots: Verbraucherzentrale kritisiert Unitymedia

artikel_unitymediaDie Geschichte wiederholt sich. 2013 begann Kabel Deutschland – mittlerweile zu Vodafone gehörend – mit dem standardmäßigen Freischalten von Hotspots beim Kunden. Der Kunde, der seinen Hotspot für andere Kabel Deutschland-Kunden freigab, der bekam im Gegenzug Zugang bei anderen Nutzern. So sollte ein möglichst großes Netz an frei verfügbaren Internet-Zugängen für die eigenen Kunden geschaffen werden. Doch nicht nur Kabel Deutschland agiert so, auch Kunden von Unitymedia geben ihre Zugänge für andere Kunden frei. So kommunizierte der Anbieter bereits Mitte April 2016, dass man bis zu 1,5 Millionen WLAN-Zugangspunkte zur Verfügung stellen wolle – getragen vom Kunden.

Nutzer sollen sich keine Sorgen machen müssen, der Router ist so konfiguriert, dass er zwei WLAN-Signale ausstrahlt, die komplett voneinander getrennt sind: Das private WLAN für zuhause und das verschlüsselte WifiSpot-WLAN-Signal für das öffentlich zugängliche Netz. Beide Netze sind auch innerhalb des Routers voneinander getrennt. Nutzer, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, erhalten keinen Zugriff auf das private WLAN-Netz eines anderen Nutzers. Für den WifiSpot stellt Unitymedia exklusiv zusätzliche Bandbreite zur Verfügung, die gebuchte Bandbreite wird nicht beeinträchtigt. Die Geschwindigkeit beträgt 10 Mbit/s im Down- und 1 Mbit/s im Upload.

Bereits im April hieß es, dass das Ganze optional ist, aber dennoch vom Kunden deaktiviert werden müsse (zu deaktivieren im Online-Kundencenter unter „Meine Produkte > Internet deaktivieren > Homespot sperren“. Dies kritisieren derzeit Kunden und Verbraucherschützer. Unitymedia selber informiert die Kunden aktuell per Post. Aus dem Brief geht hervor, dass der Hotspot automatisch aktiviert werde, der Kunde innerhalb von vier Wochen widersprechen kann.

Gegenüber der WAZ gaben Verbraucherschützer zwar an, grundsätzlich nichts gegen die Funktion zu haben, wohl aber über das „Wie“.

„Zudem birgt ein Zugang immer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Daten der Verbraucher. Der Wifi-Zugang darf auch nicht zu Lasten der vereinbarten vertraglichen Leistungen wie der Bandbreite der DSL-Leitung gehen.“  Diese Aussagen entkräftete Unitymedia ja bereits mit dem Tragen der Störerhaftung und dem Mehr an Leitung.

„Eine Vertragsänderung benötigt die Zustimmung des Kunden, die hier stillschweigend entgegengenommen wird.“

Die Aussagen basieren auch auf den Geschäftsbedingungen, wie man weiterhin mitteilt. Schaut man sich die Pflichten des Kunden an, so findet man in Punkt 6.7 nämlich folgende Aussage: „Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu WifiSpot umgehend zu sperren, insbesondere, wenn der Kunde die Nutzung seines Homespots nicht nur kurzfristig, z. B. zum Neustart des Routers, beeinträchtigt oder unterbricht.„.

Wer also im Urlaub oder generell seinen Router ausschaltet – warum auch immer – dessen Zugang zu anderen Hotspots könnte eingeschränkt werden. Inwiefern das Ganze in den Geschäftsbedingungen rechtlich vertretbar ist, weiss ich nicht zu beurteilen. Doch aus persönlicher Warte würde ich sagen, dass das sicherlich Einzelfälle sind, die den Router tatsächlich lange und dauerhaft vom Strom trennen. Und wer aus der Argumentation heraus bei aktiviertem Hotspot diesen aber selten oder gar nicht verfügbar macht, der muss dann halt eben mit Einschränkungen leben. Glaube aber nicht, dass das viele Nutzer betrifft, die so agieren. Letzten Endes ist es so: Ich bin eigentlich dafür, dass der umgekehrte Weg gegangen wird, der Kunde also aktiv scharfschalten muss. Doch dann muss man halt sagen, wären sicher nur wenige bereit, ihren Hotspot freizugeben.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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41 Kommentare

  1. Was hat die aktuelle Diskussion mit dem Kindern zu tun? Ich glaube wir sind uns hier alle einig wie wir dazu stehen, oder?

    Also zurück um Thema. Wenn es so ist, dass der öffentliche Hotspot eine andere IP ist dann hätte ich damit kein Problem so wie UM das aktuell macht. Im Gegenteil, eigentlich eine tolle Sache. Dann läuft eine Abfrage der Staatsanwaltschaft ja auch auf eine juristische Person und einem klassischen Provider.

    Schwierig wird es halt immer dann, wenn man quasi eine Einzelperson ist. Dann wird da wenig Rücksicht genommen. Und das ist wirklich nicht lustig. Ich meine bei mir könnte man nichts finden, in keiner Richtung – aber die Polizei weiß das doch nicht. Das kann und wird ja dann jeder sagen. Zu einer sauberen Ermittlungen gehört es auch eben das genau zu prüfen.

    Ich hab da auf jeden Fall auch keine Lust drauf. Und wir wohnen in einer Stadt. Wer weiß wer da so rumläuft…

    Getreu dem Motto: „Sage mir wann und wo ich sterbe und ich gehe gewiss nicht hin“.

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