Der Internetzugang fällt aus oder die Verbindung ist plötzlich lahm wie eine Schnecke? Das kann ärgerlich sein oder im Home Office sogar zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) wünschen sich deswegen die meisten Nutzer Sonderkündigungs- und Minderungsrechte bei zu geringer Bandbreite bzw. Ausfällen ihres Internetanschlusses.
Dabei bemängeln die Verbraucherschützer, dass die Angaben der Provider ohnehin oft von der Wirklichkeit entfernt sein. Das bestätige auch die Bundesnetzagentur: Nur jeder achte Verbraucher erhalte an seinem Anschluss tatsächlich die maximale Bandbreite, die in seinem Vertrag stehe. Sogar jeder dritte Nutzer habe wiederum kaut Marktwächter-Untersuchung wiederholt Probleme mit seiner Verbindung.
Schlussfolgerung: 84 % der Befragten fordern Entschädigungen bei länger andauernden Störungen. 76 Prozent wünschen sich bei deutlich zu geringer Bandbreite ein Sonderkündigungsrecht oder die Möglichkeit zur Minderung. Die Verbraucherschützer befürworten beides und hoffen, dass die Bundesregierung da handeln wird. Die Leiterin Team Digitales und Medien beim VzBv, Lina Ehring, führt aus: „Ein Internetanschluss gehört inzwischen fast zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss. Umso schlimmer, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht geliefert bekommen, wofür sie zahlen und sich nicht wirklich dagegen wehren können.“
Wünschen kann man sich nun natürlich Vieles, doch ob sich da wirklich etwas tun wird? 61 % der Verbraucher würden dabei auch befürworten, wenn für sie in solchen Fällen ein Tarifwechsel unkompliziert möglich wäre. Klar, wer eine 500 Mbit/s gebucht hat, aber nur 200 Mbit/s erhält, hält es womöglich für sinnig, einfach auch in einen entsprechend günstigeren Tarif zu wechseln, der dem entspricht, was durch die Leitung ankommt.
Schnellere Lösungen wünscht man sich auch bei Störungen, die im Idealfall an einem Kalendertag behoben werden sollten. In anderen Ländern hätten die Kunden da laut VzBv deutlich mehr Rechte als in Deutschland. In Großbritannien etwa werden Verbraucher pro Tag mit acht Pfund entschädigt, sobald der Service länger als zwei Tage ausfällt.
Nun muss die Bundesregierung 2020 ohnehin den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) in nationales Recht umsetzen. Laut der Verbraucherzentrale wäre das ein guter Anlass, um auch die Verbraucher besser zu schützen. Ob da etwas passieren wird?
