Verbraucherzentrale erstreitet vor Gericht 214 Euro von Facebook

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen Sieg über Facebook davongetragen: Etwa sei die mittlerweile immer rigoroser durch das soziale Netzwerk durchgesetzte Klarnamenpflicht nach deutscher Gesetzgebung unzulässig. Denn laut dem Telemediengesetz müsse auch die anonyme Teilnahme, eben mit einem Pseudonym, möglich sein. Ich persönlich kenne viele Leute, die ihr Pseudonym bei Facebook aufgeben mussten, weil das soziale Netzwerk sie aufforderte den korrekten Namen zu nutzen. Allerdings sind andere meiner Freunde immer noch bei Facebook mit einem falschen Namen unterwegs, der auch offensichtlich als solcher erkennbar ist. So wirklich konsequent geht Facebook also auch nicht vor, bzw. „erwischt“ nicht jeden.

Das Landgericht Berlin hat dem Verbraucherzentrale Bundesverband auch darin zugestimmt, dass einige Einwilligungen zur Datennutzung teilweise unwirksam seien. So verberge Facebook bestimmte Voreinstellungen im Privatsphäre-Center, informiere bei der Registrierung aber unzureichend darüber. Eine informierte Einwilligung durch die Nutzer sei daher nicht gegeben und die Weiterverwendung der Daten daher unzulässig.

Aus dem Urteil:

Personenbezogene Daten dürfen nämlich in Deutschland nur mit Zustimmung der Betroffenen erhoben und verwendet werden. Damit jene aber entscheiden können, ob sie das wollen, müssen die jeweiligen Anbieter klar über Art, Umfang und Zweck der Datennutzung informieren. Das sei bei Facebook in der aktuellen Form nicht gegeben. Als Beispiel nennt das Landgericht, dass in der mobilen App von Facebook als Standardeinstellung der Ortungsdienst aktiviert sei, welcher dann Chatpartnern den Aufenthaltsort des Nutzers verrate.Auch sei ab Werk bei Facebook schon voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des jeweiligen Teilnehmers erhalten. Auch das monierte das Landgericht Berlin. Acht Klauseln aus den Nutzungsbedingungen wurden am Ende für unwirksam erklärt. Etwa befand sich darin auch eine Einwilligung, welche Facebook das Recht einräumte den Namen sowie das Profilbild der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einzusetzen und die Daten in die USA zu transferieren. Die Einwilligung wurde durch eine vorformulierte Erklärung eingeholt – das sei nach deutschem Datenschutzgesetz so aber nicht zulässig.

Einen kleinen Sieg hat aber auch Facebook errungen: Das soziale Netzwerk darf nämlich weiter werben „Facebook ist kostenlos“. Hier störte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband daran, dass die User aber im Grunde mit ihren Daten bezahlen. Laut dem Landgericht Berlin sei die Werbung aber in Ordnung, denn immaterielle Gegenleistung seien nunmal keine klassischen Kosten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat aber schon angekündigt, gegen die abgewiesenen Punkte der Klage, die sich auch um weitere Punkte rund um den Datenschutz drehen, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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14 Kommentare

  1. DAS SIND JA 400 MARK!

  2. „Immaterielle Gegenleistungen seien ja keine Kosten.“ Das sollte das Gericht mal an die Kollegen von der IP-Abteilung weitergeben. Da wird ja Immaterielles doch eher kostenintensiv eingestuft.

  3. @André Click-Bait-Überschrift?

  4. Müsste das nicht auch für XING gelten? Die verlangen ja auch Echt-Namen weswegen ich dort auch schon ‚geflogen‘ bin.

  5. Cool, werden dann meine zig gesperrten Accounts ohne Passport wieder freigeschaltet? Gnhihihi

  6. Weiß jemand, ob Ratenzahlung vereinbart wurde?

  7. Max Schrems hat dies schon vor lange Zeit gesagt, dass die Amis eine Risikoabwegung machen und wenn es nicht viel Strafe kostet, wird kräftig dagegen verstossen!

    Sehr ausführlich hier erklärt:
    https://www.youtube.com/watch?v=QA0Kj-efq70

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