Verbraucherzentrale Bundesverband fordert das „Recht auf Reparatur“ endlich auf den Weg zu bringen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass in der EU und Deutschland das „Recht auf Reparatur“ endlich auf den Weg gebracht werde. Denn bisher habe das Bundesverbraucherschutzministerium (BMUV) lediglich ein vages Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ angekündigt. Konkrete Vorhaben seien aber seit der Ankündigung vor einem Jahr weiterhin nicht beschlossen, geschweige denn in die Wege geleitet worden.

Mittlerweile hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgelegt, was eine neue Chance sein könnte. So fordern die Verbraucherschützer erneut, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetze, dass Hersteller verbindliche Angaben zu Reparierfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes machen müssen. Das würde es Verbrauchern ermöglichen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen.

Eigentlich müsste Berlin dafür nicht auf Brüssel warten, aber bisher belässt man es eben bei losen Ankündigungen – Papier ist ja geduldig. Der vzbv hielte etwa einen Reparaturbonus, also einen staatlichen Zuschuss zu den Reparaturkosten, für sinnvoll. Das würde die Lebensdauer von Produkten potenziell verlängern und dem Klimaschutz dienen. Denn aktuell ist es in der Regel in Deutschland so, dass sich die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten für Kunden selten lohnt. Meistens sind die Kosten so hoch, dass der Neukauf für die Verbraucher attraktiver bleibt.

Genau das ist natürlich auch im Sinne der Hersteller, die mit allerlei Gründen gegen ein Recht auf Reparaturen lobbyiert haben und sich ungern langfristig verpflichten lassen wollen, Ersatzteile an Dritte herauszugeben. Man verdient eben vor allem mit dem Verkauf neuer Produkte. Das muss man sich aber auch wiederum leisten können: So erklärt der vzbv vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen würden von einem staatlichen Reparaturbonus profitieren. Das wäre also auch im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.

Mehrere Umfragen hätten gezeigt, dass viele Verbraucher an Reparaturen grundsätzlich Interesse hätten. Doch die hohen Kosten stünden dem weiterhin im Weg, sodass es dann aktuell doch meistens der Neukauf wird.

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43 Kommentare

  1. Deine Argumentation geht leider völlig am Thema vorbei.
    Es geht eben nicht darum eine 20 Jahre alte Waschmaschine am Leben zu halten.
    Es geht darum dass häufig kleine Teile ein ganzes Gerät lahmlegen, Ersatzteile selbst nach kurzer Zeit nicht mehr verfügbar sind – eben dagegen gilt es Abhilfe zu schaffen, denn alle Ressourcen sind endlich – das sollte inzwischen jedem bewusst geworden sein.

    • Im Artikel oben geht es am Rand darum, dass die Hersteller verbindliche Angaben zu Reparierfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes machen müssen sollen (finde ich gut), und im längeren Teil des Textes um die Forderung die unwirtschaftliche Reparatur von Geräten durch Steuergeld zu alimentieren, damit es für den prekär beschäftigten Endkunden billiger wird, seinen alten Kasten mit Energieeffizienzklasse G—reparieren zu lassen statt ein neues Gerät zu kaufen (macht Null Sinn).

    • >>…alle Ressourcen sind endlich – das sollte inzwischen jedem bewusst geworden sein.

      Die Lagerflächen, die für das Vorhalten von Ersatzteilen benötigt werden, verschlingen auch Ressourcen. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft wäre deutlich sinnvoller als das geforderte „Recht auf Reparatur“. Die Forderung des vzbv ist sehr plakativ und man sollte nicht darauf hereinfallen.

    • Wenn die Platine gesteckt ist und von dir selber getauscht werden kann eine ganze Menge. Das selbe mit Handy und Laptop Akkus (nicht im Gehäuse verkleben). Heizungsanlagen (werden in der Regel nicht alle 10 Jahre einfach ausgetauscht) usw. Oder so extrem Beispiele wie Apple bei denen man das Display selber nicht tauschen kann weil es eine interne ID hat.
      Es geht ja um das Recht das man es Reparieren KANN, nicht das man es MUSS. Wenn du glücklich damit bist 3-4 Jahre alte Geräte wegzuschmeißen und neue zu kaufen ist das auch ok.

      • Du kannst inzwischen (seit Ende Dezember 2022 in Europa) am iPhone das Display selbst tauschen, Self-Service-Reparatur nennt sich das bei Apple (derzeit alle iPhone 12, 13 und das SE 3rd gen). Du kannst Original Ersatzteile kaufen, Dir eine Anleitung runterladen und Dir professionelles Werkzeug ausleihen (gegen Gebühr). Das neue Display bekommst Du dann von Apple mit dem Gerät „verheiratet“.

        Nur wenn Du irgendeinen Kram von Alibaba oder eBay einbaust, dann funktioniert FaceID nicht mehr und es wird in den Einstellungen ein Hinweis angezeigt, dass das Display nicht mehr original ist. Als Verbraucher finde ich das aber gut, denn man muss es Betrügern nicht unnötig leicht machen, Leute über den Tisch zu ziehen.

        Wer für immer noch erstaunlich viel Geld ein gebrauchtes iPhone kauft – oder sein iPhone bei einem Shop mit angeblichen Originalteilen reparieren lässt – möchte sicher wissen, dass der Bildschirm eben nicht das ist, für das er bezahlt hat.

    • „Geräte halten heute länger als früher“: Das halte ich aber ganz eindeutig für ein Gerücht!

  2. Das vom vzbv geforderte „Recht auf Reparatur“ wird Geräte und Dienstleistungen verteuern. Die Hersteller werden die Kosten, die durch langes Vorhalten von Ersatzteilen entstehen, auf die Gerätepreise aufschlagen. Wenn die Lieferung von Ersatzteilen an den Endkunden ausgeschlossen wird, was ja schon heute durchaus üblich ist, werden die Reparaturdienstleister die Chance nutzen und ihre Preise entsprechend gestalten. Den Verbrauchern erweist der vzbv eher einen Bärendienst. Außerdem sind nicht alle Verbraucher geschickt genug, auch mit vorhandener Reparaturanleitung, eine fachgerechte Reparatur durchzuführen. Insbesondere Reparaturen von Elektro-Geräten gehören in die Hände von Fachleuten. Wer haftet eigentlich, wenn der Hobbybastler einen Fehler macht und jemand zu Schaden kommt?

    • Was soll ich den Postings von Mr. T entnehmen?
      Das das Recht auf Reparierbarkeit, ja eigentlich jede Form der Reparaturfähigkeit, denn auch die setzt ja Lagerhaltung voraus, nicht sinnvoll ist und wir uns deshalb mehr auf Wegwerfprodukte konzentrieren sollen, weil diese schlicht günstiger/billiger sind?
      Das kann es ja wohl kaum sein.

      • Den Postings von Mr. T könntest Du zum Beispiel entnehmen, dass man die Folgen einer Forderung möglichst zu Ende denken sollte, um all ihre Auswirkungen zu erfassen (auch die negativen). Das halte ich für essentiell wichtig, um eine kluge Entscheidung zu treffen.

      • @Jens Pa.
        Dass ich den Begriff der „Kreislaufwirtschaft“ genannt habe, hast du anscheinend überlesen. Es sind nicht alle Verbraucher in der Lage, eine fachgerechte Reparatur durchzuführen. Die negativen Folgen des geforderten „Recht auf Reparatur“ treffen aber alle Verbraucher, egal ob arm oder reich, geschickt oder ungeschickt. Die Geschichte mit dem Ressourcenverbrauch ist schlicht und einfach zu kurz gedacht, denn wie ich schon angemerkt habe, auch Lagerhallen für die Ersatzteilhaltung und die Produktion von Ersatzteilen, die dann vielleicht nie gebraucht werden, verbrauchen Ressourcen. Reparieren ist nicht immer die sinnvollste Lösung. Was ja auch in anderen Kommentaren deutlich gemacht wurde. Am Ende entscheidet der Geldbeutel und es werden immer mehr „Wegwerfprodukte“ verkauft, weil sie eben in der Anschaffung billiger und in manchen Fähigkeiten besser sind als das alte Gelump.

    • >> werden die Reparaturdienstleister die Chance nutzen und ihre Preise entsprechend gestalten

      Beim Umsetzen der Forderung des vzbv wird genau das auf jeden Fall passieren. Der geforderte staatliche Zuschuss muss schließlich in maximaler Höhe abgegriffen werden und in der Tasche des Reparaturdienstleisters verschwinden.

  3. Bartenwetzer says:

    Da sind dann noch die Fortschritte im Bereich dessen was z. B. ein Smartphone kann. Das ist Hardware abhängig und auf manch älteren Geräten geht dann davon nichts mehr. Weil die entsprechende Software bestimmte Hardware benötigt.
    Was nutzt da die Reperaturfreundlichkeit , wenn keiner das Dingens mehr will ?
    Zuschuss ?

    Setzt das Geld lieber ein um Frieden zu schaffen !

    • Ich hatte mal einen Philips Fernseher, der schon während der Garantiezeit (nach knapp 2 Jahren) nicht mehr repariert werden konnte, da keine Ersatzteile verfügbar waren. Ich hab dann zwar den Kaufpreis erstattet bekommen, aber sowas ist alles andere als Nachhaltig. Und ja, ich hätte das Gerät gerne weiterverwendet.

        • Inwiefern ist das bei nicht existierenden Ersatzteilen relevant, ob der Fernseher in der Garantie oder in der Gewährleistung befand?

          • Das nach „knapp 2 Jahren“ der Kaufpreis zurückerstattet wurde, müsste einen stutzig werden lassen. Die Story könnte in den Bereich „Sagen und Märchen aus dem Verbraucherparadies“ gehören. Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt,

            • Garantie! Das Gerät wurde bei einem lokalen Expert Händler gekauft. Der hat das defekte Gerät zum zentralen Reparatur-Dienstleister geschickt. Nach ca. 4 Wochen dann die Info, dass es nicht reparabel ist. Da ich es als Angebot gekauft hatte und der Nachfolger 150.-€ teurer war, wurde rückabgewickelt.

              • @Markus M.
                Bist du dir sicher, dass es ein Garantiefall war? Du schreibst ja, der Händler hätte es zu einem zentralen Reparatur-Dienstleister geschickt und danach den Kauf rückabgewickelt. Wenn der zentrale Reparatur-Dienstleister nicht der Hersteller war, dann ist es nämlich Gewährleistung und die Gewährleistungsfrist (2 Jahre) war noch nicht abgelaufen.
                Nochmal ganz kurz und knapp: Gewährleistung gewährt der Händler nach gesetzl. Vorgaben, Garantie gewährt der Hersteller nach seinen eigenen Vorgaben.

                • Sorry, aber welcher Hersteller repariert denn noch selbst? Philips hat schon seit 20 Jahren keine eigene Werkstatt mehr. Das machen so Buden wie ERC. Ob es Garantie oder Gewährleistung war ist für den Fakt, dass es keine Ersatzteile für das Gerät gab nicht relevant. Oder hätten die das Teil bei einem Garantiefall aus dem Hut zaubern müssen?

                  • Ein „Recht auf Reparatur“ wäre in diesem Fall gar nicht umsetzbar gewesen. Solche Fälle wird es immer wieder geben. Die Hersteller entwickeln Geräte, die nur für solche Angebotsaktionen produziert werden und machen sich keine Gedanken zur Reparierbarkeit, Das entspricht dem Kundenwunsch und die Forderung nach dem „Recht auf Reparatur“ wird gar nicht eingefordert oder kann nicht eingefordert werden, weil der Kauf rückabgewickelt wird.

  4. Meine nur 12 Jahre alte WaMa, im Schnitt 2 mal pro Woche genutzt, hatte vor einem Jahr Erdschluss im Motor und ausgenudelte Dämpfer (2). Die WaMa war ansonsten im Topzustand, da immer sehr gut gepflegt.

    Der Hersteller möchte für den Ersatzmotor mehr als 200€, pro Dämpfer 60€ (!). Machen 320€ Kosten, ohne (!) Monteur. Klar kauft da Lieschen Müller neu.

    Reparaturvideos gibt es zum Glück bei YT. Nachbaudämpfer pro Stück für 10€ gekauft, einen gebrauchten Motor in Kleinanzeigen für 25€. Nun läuft die Maschine wieder weiter wie zuvor. Ich bin froh, die ansonsten noch vollkommen intakte Maschine selbst vor dem Schrott gerettet zu haben.

    Es sollte viel mehr repariert werden, wenn es am Ende oft nur einzelne, kleine Teile sind, die ein ganzes Gerät lahm legen.

    • Bitte was? Natürlich ist es eine Reparatur, auch wenn der Motor hier gebraucht war.

      Fachliche Eignung, wenn der Motor nur gesteckt ist und zwei olle Erdungskabel an’s Gehäuse geschraubt werden müssen? Das ist alles keine Raketenwissenschaft (mehr).

      Klar hätte sich eine Reparatur vom Monteur nicht gerechnet, aber es gibt eben genug Leute, die technisch dennoch nicht ganz unbedarft sind und solche Reparaturen selbst durchführen können. Und sowas sollte man unterstützen so gut es geht.

      • >>Und sowas sollte man unterstützen so gut es geht.

        Und dann über den Fachkräftemangel jammern. Wenn man eine Fachkraft braucht, weil man selbst nicht weiter kommt, ist keine mehr da, weil so viel und so toll selbst repariert wurde.
        Beim „Recht auf Reparatur“ gibt es einfach zu viele Wenn und Aber…

        So und jetzt bin ich mal ganz böse. Der Rentner, der im Repair-Cafe ehrenamtlich Reparaturen durchführt, könnte auch bis 70 oder länger steuer- und sozialversicherungspflichtig arbeiten anstatt die Rentenkasse zu belasten.

        • Die letzte hier am Ort (Großstadt) befindliche „Fachkraft“ teilte am Telefon mit, dass sie nunmehr seit einiger Zeit schon keine weiße Ware mehr reparieren würden, genau: wg. Unwirtschaftlichkeit.

          Erst dann bin ich dazu übergegangen, mich der Selbstreparatur zu widmen. Weil alle 10 Jahre eine WaMa komplett neu kaufen zu müssen, wenngleich zB nur ein Bauteil defekt ist, ist auch unwirtschaftlich: nämlich für mich.

          Und den Seitenhieb auf den imaginären Rentner hättest Du Dir sparen können. Was und warum er irgendwas in seinem wohlverdienten Ruhestand macht, entzieht sich nun mal komplett Deines Urteils …

          • Das was du als Seitenhieb bezeichnest, ist aber genau die Interpretation derer, die eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters fordern. Genau die Rentner, die in ihrem wohlverdienten Ruhestand einer Tätigkeit nachgehen, entweder weil sie Langeweile haben oder aus anderen Gründen, sind es, die dieser Truppe noch Wasser auf die Mühlen kippen. Da wird dann nicht unterschieden, ob der Dachdecker oder Maurer 40 Jahre auf dem Bau die Knochen hingehalten hat oder der kaufm. Angestellte ebenso lange Papier von rechts nach links und wieder zurück gestapelt hat. Da heißt es dann nur, „Schau dir die Rentner an, die können ja noch länger arbeiten.“

  5. Also Steckverbindungen kriegt ja wohl jeder Hampel hin. Und darauf läuft es doch eigentlich meistens hinaus. Das ist nichts anderes, als wenn man einen PC zusammen steckt. Da macht meckert auch niemand. Ist ja nicht so, als müsste man ein Ceranfeld einlöten oder so …

    • @ WilliB

      Gerade bei einem Herd (380V) ist es sogar verboten als Laie da was zu machen. Trifft aber auch auf einen neuen Spiegelschrank im Badezimmer oder eine Steckdose zu.

      Stell dir vor du machst an deinem Auto die Bremsen neu, baust ein Unfall und es kommt raus, dass die Bremsen schuld waren, so zeigt dir eine Versicherung den berühmten Mittelfinger.

      Genau so ein Gesetz würde doch dazu führen, dass eben viele selbst „Hand anlegen“. Außerdem nur weil man etwas kann, heißt das noch lange nicht das man es auch darf.

      • Die Bremsen am Auto sind ja nun eine ganz andere Klasse, sowohl was Werkzeuge und entsprechendes Wissen angeht.

        Ein Ceranfeld anzustecken ist genau so „riskant“, wie eine Glühbirne rein zu drehen. Oder soll man das am Ende bald auch nicht mehr dürfen?

        • Auch beim Wechseln einer Glühbirne kann man schwerwiegende Fehler machen. Ganz abgesehen von der Unfallgefahr, denn die meisten Unfälle passieren immer noch im häuslichen Umfeld. Arbeiten an elektrischen Anlagen sollten den Elektro-Fachkräften vorbehalten sein.

          • Erzähl! Etwa falsch rum rein drehen? *facepalm*

            Unfälle im Haushalt? Hilfe, ich darf bald nicht mehr selbst kochen, Fenster putzen oder Gardinen abnehmen. Ob ich es je noch einmal schaffe, unfallfrei aus dem Bett zu steigen oder auf den Lokus zu gehen …. HILFE, ALLES SO GEFÄHRLICH !!!

            • Glühbirne nicht fest genug eingeschraubt, Kontakte verbogen? Da schmort das Lämpchen fröhlich vor sich hin, bevor es letztendlich in Flammen aufgeht und im ungünstigsten Fall die ganze Hütte in Brand setzt. Sowas wäre auch bei den genannten Steckverbindungen möglich. Laien sind mit bestimmten Arbeiten einfach überfordert, auch wenn es dem ersten Anschein nach nicht so aussieht.

              Funfact am Rande: Es gibt Unfallversicherungen, die leisten explizit bei Unfällen durch Eigenbewegung. Rate mal warum!

              • Die gleichen Leute, denen nicht zugetraut wird eine Glühlampe zu wechseln dürfen aber problemlos ein 2,5 to SUV mit 500PS durch ein Wohngebiet bewegen weil sie vor zig Jahren mal 20 Minuten aufgepasst haben.

                Mit deinem Argument wäre sehr vieles Riskant und müsste Profis überlassen werden.
                Rasen mähen? (Gefährliches Messer). Handy aufladen.(Akku könnte brennen)

                Wir sollten von der Vollkasko Mentalität wegkommen.
                Wenn ich etwas mache, trage ich die Verantwortung für die Konsequenzen.

                Eine „Fachkraft“ ist auch keine Garantie für fachgerechte Arbeit.

                • Eine Fachkraft hat eine entsprechende Ausbildung und wurde über die möglichen Gefahren und deren Vermeidung unterwiesen. Selbst der ausgebildete Gärtner weiß, welche Gefahren von einem Rasenmäher ausgehen. Aber wie immer werden dann Äpfel mit Birnen verglichen. Von Arbeiten an elektrischen Anlagen, wo die Befugnis geregelt ist, zu den unliebsamen SUV. Kommt als nächstes eigentlich das Rauchwarnmelder keine Brände verhindern und der größte Blödsinn sind? Wegen „Vollkaskomentalität“ und so…

  6. Lauter Bedenkenträger hier.

    Ich hab erst neulich bei meiner 20 Jahre alten Oberfräse die Kohlen ausgetauscht. Dank Bosch Professional auch noch die Ersatzteile erhalten. An einer neuen Maschine wäre auch rein gar nichts besser oder sparsamer als an der vorhandenen.

    Ich wäre auch bereit einen Mehrpreis zu bezahlen, wenn der Hersteller lange Verfügbarkeit der Teile oder leichte Reparierbarkeit bzw. Softwareupdates garantiert.

    Das gibt es im Bereich Unterhaltungselektronik aber meines Wissens bisher nicht.

    • Naja, die Kohleschleifer zu wechseln ist so wie Glühbirne wechseln. Da muss man nicht sehr geschickt sein. Den Austausch von Verschleißteilen, würde ich nicht als vom „Recht auf Reparatur“ gedeckte Maßnahme bezeichnen.

      • Wenn es keine Ersatzteile (mehr) gibt, ist es eigentlich egal, wie einfach deren Tausch ist.

        • Ersatzteilemangel wird es nie geben. Man kann das fehlende Ersatzteil ja in Einzelanfertigung herstellen (lassen). Aber dann wird es niemand mehr bezahlen wollen. Womit die Forderung auf ein „Recht zur Reparatur“ auch wieder hinfällig wäre. Recht muss man sich auch leisten können…

  7. Wenn ich so zurück denke in den 80iger und 90iger wurde bei uns noch viel repariert (Waschmaschine, TV Spülmaschine etc.). Das Ende vom Lied ist, es ist und bleibt ein altes Gerät und oft folgte auf eine Reparatur die nächste. Ein Faß ohne Boden also.

    Grade im Elektrobereich geht der Wandel der Zeit eben sehr schnell was die Energiekosten angeht. Bei Smartphones ist es eben so, das die Hardware doch die Software überlebt ausgenommen vlt. Apple wo es sich ja nach 4 Jahren noch lohnt ein neuen Akku einzubauen.

    Ich persönlich würde ein EU weites Bonusprogramm für Recycling besser finden, also das man vom Staat Geld bekommt, wenn das Gerät fachgerecht entsorgt wird. Die Wertstoffe fließen dann in neue Geräte.

    z.B kauft man bei MM ein neues Gerät gibt es 60€ für das alte und das wird dann aufgeteilt 20€ Hersteller 20 MM und 20 Steuergeld.

    Gerade „Handwerkerrechnungen“ zu subventionieren ist doch wieder ein Faß ohne Boden, da diese das bestimmt ausnutzen werden und das dann zu überwachen stelle ich mir mehr als schwierig vor.

    Wie hier auch schon geschrieben wurde, wer haftet im Schadenfall, wenn durch eine unsachgemäße Reparatur ein Schaden entsteht?

    Ein Gesetzt „Recht auf Reparatur“ ist genauso überflüssig wie der USB-C Stecker bei Smartphones. Was ich hingegen gut finden würde, wäre wenn die Hersteller verpflichtet werden den z.B den von iFixit ermittelten Reparaturindex auf der Verpackung mit anzugeben.

    • Ausgerechnet auf iFixit zu verweisen und deren Reparaturindex als Maß aller Dinge verwenden zu wollen, scheint doch recht fragwürdig. Ich ruf jetzt mal die Gegner von US-amerikanischen Unternehmen auf den Plan und zitiere Wikipedia, zum Thema iFixit.
      „iFixit ist eine von einem gleichnamigen, US-amerikanischen Unternehmen betriebene Website, die unter anderem für ihre Teardowns bekannt ist.[1] Es handelt sich um eine Wiki-basierte Website, die zeigt, wie man IT-Geräte, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge und weitere Dinge reparieren kann. Jeder kann hier eine Reparaturanleitung für ein Gerät erstellen, und alle können bereits existierende Anleitungen bearbeiten und verbessern. Zudem werden über die Seite Werkzeuge und IT-Ersatzteile vertrieben.“ (Quelle: Wikipedia)
      Besondere Beachtung sollte der letzte Satz des Zitats finden. 😉

      Mit dem „Recht auf Reparatur“ und einem Reparatur-Index muss eine unabhängige Kommission gegründet werden. Allerdings besteht da auch die Gefahr, dass ein solches Konstrukt wenig vertrauenerweckend für die Verbraucher ist. Beispiele (Nutriscore, Tierwohl, Bio-Siegel, usw.) gibt es ja zuhauf…

  8. Versicherungen zahlen nur bei „grober Fahrlässigkeit“ nicht, da muss man schon wirklich richtigen Bockmist verzapft haben, damit das eintritt.

  9. Ein weiterer unbeachteter Aspekt es geht nicht nur um Hardware. Was heute alles Schrott wird wegen nicht updatebarer Software ist weit schlimmer.
    Ich beobachtete die letzten Tage eine hitzige Diskussion in einem Forum worin sich jemand aufregte warum bei seinem neuem Vertragsphone kein Ladegerät dabei ist. Ihm wurde im MM gesagt das läge an der EU Verordnung. Letzteres Missverständnis konnte ausgeräumt werden, da das keine Vorgabe der EU ist bzw. sie sogar die Option eigentlich vorschreibt die einem mal wieder nicht gegeben wird.
    Dann wurde teils diskutiert es wäre doch gut und für die Umwelt und mancher habe ja 10-20 Ladegeräte schon gesammelt wozu noch mehr und in Deutschland 300g an Elektroschrott wegen Kabel pro Einwohner zusammenkommen würden. lol.
    Wenn man etwas für die Umwelt tun wollen würde, könnte man das ganz einfach und in viel größerem Umfang als man sich an Ladegeräten und Kabel aufhält. Noch dazu wieso man hier so in die Zange genommen wird, wo man eigentlich seinen Müll entsprechend entsorgt und nicht in die Umwelt schmeißt. Ich bin inzwischen schon Umweltsünder weil ich CDs in Plastikhüllen habe lol.

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