Verbraucherschutz: Unter anderem müssen Rankingkriterien von Vergleichsportalen einsehbar sein

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberechts beschlossen. Dabei geht es nicht nur um das Verbot des Verkaufs von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln bei Kaffeefahrten, auch der Onlinehandel ist Teil des Gesetzentwurfes.

Betreiber von Online-Marktplätzen müssen, wenn der Entwurf durchkommt, Webseitenbesucher darüber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer handelt.

Ermöglichen Vergleichs- und andere Vermittlungsplattformen Kunden die Suche nach Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter, müssen sie die Hauptparameter ihres Rankings und die Gewichtung dieser Parameter offenlegen.

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Machen Plattformen, Webshops oder andere Unternehmer Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich, müssen sie darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von anderen Kunden stammen.

Bislang ist das Ganze ein Entwurf, dem noch zugestimmt werden muss.

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Ein Kommentar

  1. Kann ich mir kaum vorstellen, dass mal ein relevantes Problem tatsächlich adressiert wird. 95% der Vergleichsplattformen machen nicht ersichtlich, wie und warum ein bestimmtes Ranking zustande kommt. Man sieht Sterne, Notenbewertungen oder % Zahlen ohne jegliche Angabe wie diese ermittelt wurden. Gerne wird sowas auch nicht selbst ermittelt, sondern nur Bewertungen von anderen Seiten auf der eigenen zusammengeführt. Absolut undurchsichtig und nichtssagend.

    Zudem gibt es oft gesponserte Plätze, die vorgehoben sind oder an erster Stelle stehen, der Laie aber nicht erkennt, dass es sich um einen gesponserten Platz handelt. Das steht dann irgendwo mit sternchen oder gar nicht.

    Das wird bestimmt nochmal von Interessenverbänden derart weichgespült, dass sich am Ende nichts ändert.

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