Verbraucherschützer obsiegen über Nintendo: Widerrufsrecht für Vorbestellungen angepasst

Nintendo of Europe wird etwas kundenfreundlicher im eShop. Freiwillig ist das aber nicht geschehen. So ergab sich ein Rechtsstreit, der auf eine Beschwerde der norwegischen Verbraucherorganisation Forbrukerrådet zurückgeht. Die Auswirkungen betreffen aber auch den deutschen eShop des Unternehmens. So hatte sich auch der Verbrauchezentrale Bundesverband eingeschaltet.

Stein des Anstoßes? Wer ein Spiel im Nintendo eShop vorbestellte und sich dann doch anders entschied, um den Kauf zu widerrufen, konnte dies nur bis minimal sieben Tage vor Launch bzw. vor Beginn des Preloads. Die Verbraucherschützer waren der Ansicht, dies verstieß gegen die Verbraucherrechte. Zunächst bekam Nintendo recht, doch in der nächsten Instanz, am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wendete sich das Blatt nun. Der Widerruf einer Vorbestellung muss bis zur Veröffentlichung eines Spieles möglich sein.

Wie kam Nintendo denn zu der Aussage, dass der Widerruf minimal sieben Tage vor dem Launch eines Spiels abgewickelt werden müsse? Nun, man stützte sich auf das Argument, dass der Preload teilweise deutlich vor Veröffentlichung des jeweiligen Games beginne und damit schon der Kaufvertrag erfüllt werde. Der vzbv und auch das OLG Frankfurt folgten dieser Begründung aber nicht. Denn auch wenn ein Käufer schon Dateien auf seine Konsole geschaufelt bekomme, könne er mit jenen ja vor Erscheinen des Spieles gar nichts anfangen. Denn der Zugriff auf die jeweiligen Spiele wurde natürlich erst am Veröffentlichungsdatum aktiviert. Der Vertrag sei also noch nicht vorab erfüllt und ein Widerruf müsse entsprechend möglich bleiben.

Nintendo hat Bestellformular im eShop inzwischen geändert und erlaubt jetzt den Widerruf bis zum Erscheinungsdatum, auch wenn der Preload schon begonnen hatte. Formal gilt das Urteil nur gegenüber norwegischen Verbrauchern, weil die Klage von norwegischen Verbraucherschützern ausging und in Deutschland wegen Nintendos europäischem Hauptsitz hierzulande nur entsprechend bei uns verhandelt werden musste. Die Rechtslage in Norwegen entspricht aber laut vzbv aufgrund der erfolgten Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in den EU-Mitgliedsstaaten. Nintendo hat deswegen eben auch inzwischen nicht nur die norwegische, sondern auch die deutsche Version seines eShops geändert.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

Ein Kommentar

  1. Wird Sony da folgen, da kann man auch nicht nach erfolgten Download stornieren. Wäre gut wenn die Verbraucherschutzorganisationen sich mal alle Stores (sony, MS, Steam, Epic) anschauen und ob es da passt.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.