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Folgende E-Mail erhielten einige Kunden laut Marktwächter:
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„Sie haben die Portierung Ihrer Rufnummer storniert. Ihr Kündigungsauftrag mit Rufnummern-Mitnahme gilt deshalb nicht mehr. Ihr Vertrag mit uns läuft weiter. Bitte beachten Sie: Stornieren Sie Ihren Portierungsauftrag bei Ihrem neuen Anbieter, gilt das als Rücknahme Ihrer Kündigung.“[/color-box]
Im Klartext hatten also einige Kunden ihren Vertrag gekündigt und anschließend gab es Probleme mit dem Antrag auf Rufnummernportierung beim neuen Anbieter oder der Antrag wurde aus anderen Gründen zurückgezogen. Das nahmen Vodafone und Telefónica dann zum Anlass, damit auch die Kündigung an sich zu stornieren. Diese Verknüpfung, welche suggeriert wird, besteht aber laut Gesetz gar nicht.
„Die Rufnummernportierung ist von der Kündigung des Telefonvertrages rechtlich unabhängig. Kündigt ein Kunde also fristgerecht seinen Vertrag, dann kann das Unternehmen nicht eigenmächtig eine Vertragsverlängerung einleiten“, erklärt Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wenn ein Anbieter etwas anderes nahelege, sei das eine Irreführung. Deswegen mahnte man dann eben auch Vodafone und Telefónica ab.
Wie gesagt, haben die beiden Anbieter schon eingelenkt, eine Unterlassungserklärung abgegeben und kein Kunde sollte nun mehr derartige E-Mails erhalten. Seid ihr eventuell betroffen gewesen?