
Seit dem 1. Dezember 2021 sollen Anbieter den Kunden vor Abschluss eines Vertrags eine Vertragszusammenfassung als Überblick bereitstellen. Das kann entweder digital oder auch gedruckt geschehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat stichprobenartig untersucht, ob dies in der Praxis eingehalten wird. Die Antwort: eher nicht.
Bei einer Stichprobe bei 198 Handyläden in NRW wurden nur sechsmal die gesetzlich geforderten Vertragszusammenfassungen ausgehändigt. Das ist eine sehr beschämende Quote. Mehrere Mobilfunkanbieter wurden daher auch von den Verbraucherschützern abgemahnt, die neuen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Es scheitert wohl auch an der Motivation der Mitarbeiter in den Filialen, wenn man sich so die gesammelten Zitate zu Gemüte führt.
Das Gesetz schreibt vor, dass die Zusammenfassung vor Abschluss ausgehändigt werden muss. Die Anbieter bzw. deren Mitarbeiter scheinen daran aber weiterhin kein Interesse zu haben. Teilweise veralbert man die Praxis oder will die Zusammenfassung erst nach dem Abschluss herausgeben – was natürlich nicht erlaubt ist.
Mit den Zusammenfassungen sollte der Praxis vorgebeugt werden, dass einem Kunden ein zu teurer Vertrag untergejubelt wird, der womöglich Optionen enthält, die der Kunde gar nicht wünschte. Oft fehlt in der Filiale die Zeit und Ruhe, den Vertrag vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen. Das ist ein Problem, denn bei Abschluss im Geschäft gibt es im Gegensatz zu telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen kein gesetzliches Recht auf Widerruf.
Darum sollen Anbieter vor dem Abschluss alle Kosten, Zusatzoptionen und Rabatte übersichtlich in der Vertragszusammenfassung darstellen. Das soll den Vergleich mit anderen Angeboten erleichtern und bindend für den künftigen Vertrag sein. Laut Verbraucherzentrale erhielt man bei seinen Stichproben aber nur sechsmal so eine Zusammenfassung – und nur einmal ohne aktive Nachfrage. Zwölf Shops lehnten selbst auf Nachfrage eine schriftliche Zusammenstellung des Angebots komplett ab. In 180 Geschäften gab es Prospekte, Flyer, handschriftliche Angebote oder immerhin den Ausdruck eines „persönlichen Angebots“.
Als Reaktion hat die Verbraucherzentrale NRW nun mehrere Telekommunikationsunternehmen abgemahnt. Die kritisierten Anbieter haben bisher noch nicht mit einer Stellungnahme reagiert.
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