Verbraucher sollen mehr Schutz beim Kauf von digitalen Produkten und auf Online-Marktplätzen bekommen

Oft gefordert, irgendwie nie wirklich durchgesetzt – nun aber wieder Bestandteil einer Meldung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Update-Pflichten für Software und Apps, Transparenz beim Produktranking und personalisierten Preisen.

Da heißt es, dass die Bundesregierung heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Regierungsentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und zu den vertragsrechtlichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie beschlossen hat.

Hiermit möchte man für Rechtssicherheit und Transparenz in der digitalen Welt sorgen. Wenn eine Software fehlerhaft ist oder eine App nicht richtig funktioniert, hat der Kunde die gleichen Rechte wie beim Kauf jedes anderen Produkts. Außerdem muss gewährleistet sein, dass das digitale Produkt durch laufende Updates funktionsfähig bleibt und dass Sicherheitslücken geschlossen werden.

Für Online-Marktplätze führe man umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten ein. Plattformbetreiber müssen Verbrauchern in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Wenn ein Preis personalisiert berechnet wurde, muss darauf klar hingewiesen werden, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in der Meldung.

Spannend: Nicht nur bei „regulär“ gekauften Inhalten soll die Lauffähigkeit Pflicht sein. Diese Gewährleistungsrechte stehen Verbrauchern ferner künftig auch bei solchen Verträgen zu, bei denen die anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung stellen („Bezahlen mit Daten“). Dies betrifft etwa die Nutzung von sozialen Netzwerken.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. dürfte spannend werden… insbesondere bei kleinen softwareanbietern dürfte die pflege auf dauer schwierig sein.

    traurig ist ja nur: das ganze gilt dann wieder für deutschland. der rest der welt spielt nach anderen regeln. so bremst man die deutsche wirtschaft endgültig aus.

    • „ traurig ist ja nur: das ganze gilt dann wieder für deutschland. der rest der welt spielt nach anderen regeln. so bremst man die deutsche wirtschaft endgültig aus.“

      Unsinn – wie bei den meisten anderen Regulierungen auch, gilt das Gesetz nicht „für Firmen dort in Deutschland herstellen und dann auf den Weltmarkt mit anderen mit niedrigeren Standard konkurrieren“, sondern es gilt schlicht FÜR ALLE die eine Ware/ Dienst auf dem deutschen Markt in den Verkehr bringen.

      Sprich konkret: es gilt für deutsche Firmen exakt genauso wie für alle anderen die hier verkaufen wollen.

      Jeder muss das erfüllen und damit ist es für keinen ein Nachteil ggü den anderen.

  2. Schöne Idee, die praktischen Auswirkungen dürften aber gen Null gehen. Ich glaube nicht, dass die China Plastroiden vom Wühltisch, die nie wieder ein Update sehen und out of the Box veraltet sind, nun vom Markt verschwinden.

  3. Herr Hauser says:

    Das heißt, eine Software aus dem Jahr 2000 muss auch noch im Jahre 2050 Updates bekommen damit die auch noch sonst unter welchen Betriebssystem laufen muss?

    • Nein, was hier im Beitrag nicht steht, es handelt sich um Gewährleistungsrechte, und die betragen in Deutschland 24 Monate. Und die Update-Verpflichtung ist so schwammig formuliert (‚vernünftige Erwartung‘) das Klagen mit dieser Begründung wohl nur schwer gewonnen werden können

  4. Verpflichtend, oder wird, wie bei so vielen „Beschlüssen“ auf die Freiwilligkeit der Anbieter gesetzt?

  5. Transparenz beim Produkt Ranking fände ich mal interessant. Oder dass jedes Unternehmen die Algorithmen für Kundenanfragen veröffentlichen muss.

    Ich würde gerne wissen welche Formel hinter dem Ranking steckt um eine bessere Entscheidung treffen zu können.

    Das selbe gilt nicht nur für suchanfrqgen in Foren und Shops sondern auch für Suchmaschinen.

    Ne Formel oder ein Gleichungssystem sagt mehr als 1000 Worte.

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