Verarbeitung von Fluggastdaten: Beschränkung auf das Notwendigste verordnet

Die Gier nach Daten ist nicht nur bei sozialen Netzwerken immens, sondern auch in Politik und Strafverfolgung. Das gilt sowohl in Deutschland als auch der Europäischen Union. Die Argumentationen, mit denen man eine teils unverhältnismäßige Überwachung der Bürger etablieren will, sind oft fragwürdig. Meistens werden der Kampf gegen den Terror und gegen Kinderpornographie herangezogen. So geschehen auch bei der Verarbeitung und Speicherung von Fluggastdaten. In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof dem jedoch nun Grenzen auferlegt.

So müsse die Verarbeitung von Fluggastdaten auf das Notwendigste beschränkt bleiben. Warum sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema beschäftigt hatte? Ein belgisches Gericht hatte Fragen zu der entsprechenden, 2016 beschlossenen, EU-Richtlinie – PNR (Passager Name Record). PNR sieht vor, dass die Fluggastdaten bei der Überschreitung von EU-Außengrenzen systematisch gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Ohne Weiteres verstoße dies jedoch gegen EU-Recht, wenn es keine vorhersehbare terroristische Bedrohung gebe. Es sei sich laut dem Urteil darauf zu beschränken, dass Daten übermittelt und verarbeitet werden, die gezielt Verbindungen und Reisemuster beinhalten, zu denen es auch Anhaltspunkte gibt. Auch deutsche Gerichte hatten an den EuGH Fragen gerichtet, denn auch bei uns ist die PNR-Richtlinie weiterhin sehr umstritten. Allerdings wurden die Fragen der deutschen Gerichte mit dem letzten Urteil noch nicht geklärt.

Bemängelt hatte der EuGH auch die langen Speicherfristen von fünf Jahren. Das sei nicht verhältnismäßig. In der Regel sollten die Daten maximal sechs Monate gespeichert werden, so das Gericht. Länger sei dies bei Individuen nur legitim, wenn es konkrete Hinweise auf schwere Kriminalität und Terrorismus im Zusammenhang mit Flügen gebe.

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3 Kommentare

  1. Seltsam, dabei hat doch die damalige Bundesregierung erklärt, dass die Verordnung den Gerichten standhält. Aber die CDU/CSU und Teile der SPD sind ja auch der Meinung, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung immer noch grundrechtskonform möglich ist. Oder die Massenüberwachung der Messenger. Und Konsequenzen gibt es mal wieder keine, auf zur nächsten Schlappe vor dem EuGH, getreu dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Es ist einfach zum Heulen!

  2. Das gute ist, daß wir unabhängige Gerichte haben die helfen, Wenn auch vielleicht erst sehr langfristig. Aber da sind wir immer noch besser dran als die meisten Regionen auf der Welt. Der „gläserne Mensch“ ist heute die Regel, nicht mehr die Ausnahme. StaSi und GeStaPo sind längst von china , Russland und anderen Überwachungsstaaten nicht nur kopiert sondern in einer selbst für Orwell kaum vorstellbaren Weise übertroffen worden. Selbst ein Westeuropäisches Land wie Großbritanien geht mit der anlaßklosen Kameraüberwachung im Öffentlichen Raum schon serh China-Like um. Freuen wir uns über das EuGH das oft die „letzte Rettung“ für BürgerInnenrechte ist.

  3. Wer viel fliegt, der wird in den letzten Monaten gesehen haben, wie sich die Fluggesellschaften und Länder bereits auf diese Entwicklung vorbereitet haben. Die USA haben das schon vor langer Zeit eingeführt: Daten gegen schnelle Abwicklung bei der Einreise.

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