Valve ändert Steam-Geschenkfunktion und macht es Resellern schwerer

Valve ändert bei Steam die Geschenkfunktion. Die offizielle Begründung lautet zwar, dass man das Feature vereinfache, inoffiziell sollte aber jedem klar sein, worum es eigentlich geht: Valve erschwert damit ganz direkt Resellern das verbreitete Weitergeben von Spielen. So werden Geschenke ab sofort nicht mehr im Inventar aufbewahrt. Auch können Geschenke bei Steam nicht mehr via E-Mail verschickt werden.

Möglich ist es nun allerdings, Geschenke im Voraus zu kaufen und dann z. B. zum Releasedatum eines Titels an den jeweiligen Freund senden zu lassen. Abgelehnte Geschenke wiederum landen nicht mehr im Inventar, das wird ja eben nun bei den Geschenken komplett ausgeklammert. Stattdessen wird ein abgelehntes Geschenk direkt beim Käufer zurückerstattet.

Das ist tatsächlich ganz gut, denn es kann natürlich vorkommen, dass man einem Freund eine Freude machen will, jener das jeweilige Game aber leider schon besitzt. Bisher war es dann so, dass man eben das Geschenk zurückbekam und im Inventar darauf hocken musste. Das fällt nun weg.

Clever verpackt Valve nun neue Beschränkungen beim Länder-übergreifenden Verschenken: „Keine Sorgen mehr, ob ein Geschenk vom Empfänger genutzt werden kann oder nicht. Im neuen System werden Geschenke immer auf dem Account des Empfängers funktionieren. Falls ein zu großer Preisunterschied zwischen den Ländern besteht, wird schon vor dem Abschluss des Einkaufs angezeigt, dass das Geschenk nicht versendet werden kann.

Speziell der letzte Satz lässt aufhorchen: Was sich wie eine Verbesserung anhört, ist natürlich eine klare Einschränkung. Im Klartext bedeutet das, das man sich vermutlich auf Dauer nicht mehr einfach günstig in anderen Ländern gekaufte Spiele in Deutschland giften lassen kann. Und genau diese Veränderung zielt natürlich sehr direkt auf Reseller ab, für welche diese Praxis bisher gang und gäbe gewesen ist.

Laut Valve greifen die Veränderungen bei den Steam-Geschenken bereits ab sofort. Wie nun die zahlreichen Reseller reagieren werden, bleibt abzuwarten.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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10 Kommentare

  1. Naja, seien wir ehrlich: Das war nur eine Methode für die Reseller. Schaut man bei eBay vorbei, wird auch vielfach damit gearbeitet, fische Accounts mit dem gewünschten Spiel zu versehen – oder, was wohl am beliebtesten sein wird: dass man seine Steam-Zugangsdaten ändert, diese dem Verkäufer mitteilt, und dieser dann den Key dort aktiviert.
    Also aus meiner Sicht: nur ein netter Versuch, das Thema einzugrenzen.

    Natürlich schreckt es einige Kunden ab, die Steam-Daten heraus zu geben. Ich persönlich sehe das aber so: Hat der Verkäufer viele positive Bewertungen, wird das schon passen. Die wollen verkaufen, Account-Klau bringt das Geschäft schlagartig zum erlegen …

  2. Nachtrag: NATÜRLICH sollte man, bevor die Zugangsdaten an den Reseller gegeben werden, das Passwort ändern – und nach dem Transfer wieder zurück ändern …

  3. @Kai

    Lass mich deinen Satz korrigieren:
    „NATÜRLICH sollte man die Zugangsdaten NIEMALS an irgendeinen Reseller geben und zusätzlich den Account mit 2FA absichern!“

    Zugriff auf meinen Steam-Account?
    Um ein paar Euro zu sparen?

    I believe my pig whistles….

  4. Wer Fremden Zugang zu seinem Account gibt, nur um billig(er) an ein Spiel zu kommen, dem ist nicht mehr zu helfen. So bescheuert kann ich gar nicht sein, nicht mal in betrunkenem Zustand. Vielleicht denkt der Kai mal darüber nach, wenn ein Reseller Unsinn mit seinem Account getrieben hat. Würde mich auf den Boden legen vor Lachen. 😀

  5. Und da sind sie wieder: die Trolle

  6. Gier frisst Hirn. Warum ist Steam wohl so groß geworden? Die alte Regelung war für alle OK. Steam hat Geld verdient, der Reseller hat verdient und der Kunde hat sich gefreut, weil er ein paar Euro gespart hat. Nun wird aber der eine oder andere Steamkunde überlegen, ob er den Titel wirklich braucht. Die „günstigen“ Preise beim Reseller haben nämlich dazu geführt, das die Kundschaft auch Spiele gekauft hat, die nicht ganz oben auf der Einkaufliste standen. Das einzige Argument für Steam sind doch die Reseller. Ansonsten bietet die Plattform eigentlich keinen nennenswerten Mehrwert. Im Gegenteil, Steam ist ja eher ein Klotz am Bein.

  7. checkit53 says:

    Also ich musste nie einem Reseller meine Zugangsdaten geben?! Wo habt Ihr denn nachgesehen??
    Bestelle viel bei Resellern und diese schicken mir entweder einen Key zu, welchen ich selber aktiviere oder (was bisher nur einmal nötig/der Fall war) ein Geschenk zu meiner E-Mail (was jetzt halt wegfällt).

  8. NanoPolymer says:

    Wie viel spart man den bei einem Reseller das man einen dritten freiwillig seine Zugangsdaten gibt.

    Das die Funktion eingeschränkt wird stört mich nicht. Schade nur das anderswo solche Schlupflöcher nicht geschlossen werden. Steuern…

  9. @Harald.
    In deiner Aufzählung fehlt leider eine ganz wichtige Partei: Der Hersteller. Möglicherweise wollen oder müssen die auch Geld verdienen.

  10. „Falls ein zu großer Preisunterschied zwischen den Ländern besteht, wird schon vor dem Abschluss des Einkaufs angezeigt, dass das Geschenk nicht versendet werden kann.“

    Das dürfte zumindest innerhalb der EU rechtswidrig sein, fall dies innerhalb dieses Gebietes Umsetzung findet. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 26 und 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

    Der freie Warenverkehr – die erste der vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts – wird durch die Abschaffung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen sowie durch das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung gewährleistet. Die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung, der Beseitigung physischer und technischer Hindernisse und der Förderung der Normung wurden hinzugefügt, um zur Vollendung des Binnenmarkts beizutragen.

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