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USA dürfen weiterhin elektronische Geräte bei Einreise durchsuchen

Bereits 2010 wurde vom Studenten Pascal Abidor Klage gegen die amerikanische Regierung eingereicht, nachdem sein Laptop auf einer Reise von Kanada nach New York 11 Tage lang beschlagnahmt wurde. Als Nebenkläger traten die National Association of Criminal Defense Lawyers und die National Press Photographers Association auf. Beide Organisationen argumentieren, dass ihre Mitglieder oftmals mit sensiblen Daten auf ihren Geräten reisen.



Der New Yorker Richter Edward R. Korman stellte allerdings infrage, ob man als Reisender tatsächlich vertrauliche Daten bei sich haben müsse. Außerdem führt er in seiner Argumentation an, dass die Gerätedurchsuchungen sehr selten durchgeführt werden. Die Durchsuchung eines Computers sei nur eine von vielen Umständen, auf die man bei internationalen Reisen treffen könne.

Dieses Urteil steht im Gegensatz zu einem Urteil des Berufungsgerichts in Kalifornien. Dort heißt es, gültig für mehrere Staaten, dass ein ausreichender Verdacht krimineller Aktivität gegeben sein muss, um elektronische Geräte forensisch zu untersuchen. Diese Entscheidung dürfte schwerer wiegen, als die jetzt getroffene, da sie von einem höheren Gericht stammt. Ob die jetzigen Kläger das Urteil von Korman anfechten, steht noch nicht fest.

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