US-Regierung belegt Drohnenhersteller DJI mit einem Handelsverbot

Nach Huawei nun also auch der Drohnen- und Gimbalhersteller DJI. Neben diversen anderen chinesischen Unternehmen wurde unter anderem nun auch DJI mit einem Handelsverbot durch die US-Regierung belegt, so die Nachrichtenagentur Reuters.  DJI landet somit auf einer Liste „gesperrter Unternehmen“, die mit einem Handelsverbot belegt sind.

Gründe dafür seien seitens der Vereinigten Staaten demnach „Menschenrechtsverletzungen“, die das Unternehmen ermögliche. Man wirft DJI unter anderem „missbräuchliche genetische Sammlung und Analyse sowie hochtechnologische Überwachung“ vor. Zudem würde DJI unterdrückende Regime durch Export-Lieferungen in diese Länder unterstützen. Möglich, dass man da auf die bekanntgewordenen Überwachungen von Gefangenenlagern anspielt. Zudem hat das amerikanische Innenministerium bereits Sicherheitsbedenken in puncto Spionage oder Cyberattacken bei in China produzierten Teilen.

Für US-Hersteller und -Unternehmen verbietet sich aufgrund der sogenannten „Entity Liste“ die Zulieferung, also der Export von Teilen an DJI. Damit trifft DJI ein ähnliches Schicksal, wie es bereits Huawei erleiden musste. Zudem ist denkbar, dass DJI seine Endprodukte in den Staaten nicht mehr verkaufen darf. Derzeit steht eine Stellungnahme seitens DJI noch aus.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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11 Kommentare

  1. Ich finde es viel interessanter dass es auch zwei deutsche Firmen auf die Liste geschafft haben.
    Warum woll? Lassen sie sich nicht ihr Geschäft von den Amis diktieren?

  2. Da dji jetzt ein großer Markt wegbrechen wird ist doch zu hoffen dass die Produkte in Europa erheblich günstiger werden um den Umsatz wett zu machen.

  3. Tja. Damit dürfen dann auch die Apps nicht mehr in den App Stores vertrieben werden und dementsprechend schlecht ist das auch für deutsche Kunden.

    • Dann bietet DJI die halt direkt zum Download an und gut ist’s.

    • Lädt man die App eben beim Hersteller runter, sofern man kein iPhone hat.

      • Nö. Im App Store kann man länderspezifisch veröffentlichen.

        • Und wie immer wieder bei diesem Thema: nicht jeder normale Smartphone Nutzer kommt auf die Idee apks zu ziehen.

          Länderspezifischer Vertrieb im AppStore bringt auch nichts. Die US Unternehmen an sich dürfen keine Geschäfte mit DJI machen. Damit darf die App über Apple in keinem Land der Welt verfügbar sein. Siehe die Auseinandersetzung mit Huawei und Google.

    • Solange man kein iOS hat kanns einem egal sein.

  4. Sehr interessanter Schritt von einem Land das die ganze Welt unterdrückt, missbraucht, allen alles diktiert, spioniert usw… langsam hat man Angst um sein Monopol…

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