Unitymedia darf Router ohne Erlaubnis nicht zu Hotspots machen

Der Betreiber Unitymedia musste im Streit mit der Verbraucherzentrale eine Schlappe hinnehmen. Im Mai 2016 rüffelte die Verbraucherzentrale, dass die Kunden von Unitymedia zwar postalisch informiert wurden, dass das Modell WifiSpot eingeführt werde, es aber automatisch aktiviert würde, wenn der Kunde nicht widerspricht. Als Reinholer: Wer sein WLAN zum WiFiSpot macht, der gibt anderen Nutzern ein vom eigenen Netzwerk abgetrenntes Stück Internet-Kuchen. Im Gegenzug kann man als Unitymedia-Kunde auch an anderen WiFi-Spots kostenfrei surfen.

Für den WifiSpot stellt Unitymedia exklusiv zusätzliche Bandbreite zur Verfügung, die gebuchte Bandbreite wird nicht beeinträchtigt. Die Geschwindigkeit beträgt 10 Mbit/s im Down- und 1 Mbit/s im Upload. Fast Forward: Die Verbraucherzentrale klagte und kommuniziert nun, dass die Umwandlung in einen WLAN-Hotspot nur nach einem „Ja“ des Kunden zu geschehen habe.

Dies entschied das Landgericht Köln mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Zwar befürworte die Verbraucherzentrale öffentliche Hotspots, Unitymedia dürfe diese aber nicht eigenmächtig in Betrieb nehmen. Man hätte die Kunden um Erlaubnis bitten müssen.

Das Urteil des LG Köln wertet NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski als wegweisendes Signal: „Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Unitymedia muss nun im Nachhinein das Einverständnis seiner Kunden einholen oder die WiFiSpot-Funktion ohne Wenn und Aber abschalten.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. Prima, jetzt bitte noch einer zur Telekom schwenken bitte…
    Wobei das mit einem klein gedruckten Absatz im Vertrag auch schon wieder passe ist…

  2. Mit solchen Entscheidungen kommt man hier in Deutschland nicht wirklich voran. Das Konzept war gut und die Leistung des Kunden nicht beeinträchtigt. Auch wenn so langsam durch bessere Mobilfunktarife der Bedarf an Hotspots sinkt war es doch das erste Konzept das wirklich einen sichtbaren Erfolg zeigte.

  3. Stimme Leif zu. Die WLAN-Zugänglichkeit unterwegs war super. Und dass Leute über meinen WLAN-Router ins Internet kommen ist nur dann ein Problem, wenn dadurch mein internes Netzwerk gefährdet wäre.

  4. Naja… ich sag mal so.. scanne ich zuhause nach WLANs, bekomme ich je nach Lust und Laune zwischen 7 und 13… und nebenbei noch den Hotspot, der immer da ist und von fast jedem Haushalt ausgestrahlt wird…

    Auch viele WLANs verderben den Brei 😉

    Generell find ich ein öffentliches WLAN ja gut, aber die Kunden sollten immer noch Herr des (Informationinfrastruktur-)Haushalts sein… davon abgesehen, wer garantiert mir denn, dass ein Nutzer keinen Zugriff auf die eigenen Netze hat? Das ist nur eine interne Schaltung / Konfiguration, die dafür sorgt, wie bei jedem Gäste-WLAN… und da Hersteller ja so gut ihre Produkte pflegen, würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen 🙂

    Also für mich ist da OptIn ein muss und eine ungefragte Aktivierung ein Unding (auch, wenn ich das selber habe ^^)

  5. In Wohnsiedlungen ist öffentliches Wlan sinnlos, da jeder Haushalt sowieso sein eigenes Internet hat und zu viele Wlans sich nur gegenseitig stören. Es macht also nur in öffentlichen Plätzen/Gebäude sinn. Außerdem, wenn schon öffentliches Wlan, dann für alle und nicht nur für Unitymediakunden. Das ist weder Fisch noch Fleisch.

  6. @chris. Dann ist also juristisch schon geklärt, wenn über dein offenes Wlan ein Urheberrechtsverletzung begangen wird und also du die Abmahnung bekommen hast, was im Detail du also darlegen musst um da wieder rauszukommen, wer die Kosten übernimmt usw usw? Die Störerhaftung ist also überraschenderweise -komplett- vom Tisch?

  7. Müsste es nicht in der Überschrift richtiger heißen:
    „Unitymedia darf Router nicht ohne Erlaubnis zu Hotspots machen“?

    Denn dass Unitymedia Router NICHT zu Hotspots machen darf – selbst ohne Erlaubnis – ist ja wohl klar.

  8. @Nina
    Soweit ich das verstanden habe besitzt der Wifispot eine eigene IP und die Störerhaftung wird von Unitymedia übernommen und nicht den Kunden angelastet. Oder hast du da andere Informationen?

  9. Da war sie wieder, die Verbraucherzentrale … Wer keine Arbeit hat, macht sich welche …

  10. @Chris R.
    Ich finde es gut, dass die Verbraucherzentrale sich dafür einsetzt, dass Verträge nicht ohne Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden dürfen. Dass es hier um WLAN geht, ist mittlerweile Nebensache, weil die speziellen Fragen (Störerhaftung, Stromkosten, Bereitstellungspflicht etc.) geklärt wurden und mittlerweile unstrittig sind.

    Was wäre, wenn eine Kreditbank im Nachhinein nach Gutdünken die Zinsen erhöhen könnte, wenn man dem nicht innerhalb einer Frist widerspräche?

    >Wer keine Arbeit hat, macht sich welche.
    Was genau hat dieses Sprichwort mit der Verbraucherzentrale zu tun?

  11. @C, Knews: Wenn eine Kreditbank im nachträglich auf so einem Wege eine Erhöhung der Zinsen durchsetzten möchte, ist das natürlich nicht zulässig, das aber vor allem deshalb, weil das mit Nachteilen für den Kunden verbunden ist. Und genau das sehe ich im Fall von Unitymedia nicht. Und das Sprichwort hat insofern was mit der Verbraucherzentrale zu tun, dass nicht nur bei mir der Eindruck vorherrscht, dass die Verbraucherzentrale immer dann öffentlichkeitswirksam tätig wird, wenn etwas angeboten wird, was einen Nutzen für den Verbraucher mit sich bringt, und stets bemüht ist, das gleich wieder im Keim zu ersticken.

  12. Nachtrag @C, Knews:: Stattdessen könnte sich die Verbraucherzentrale in diesem Kontext z.B. dafür stark machen, dass die Störerhaftung in der bisherigen Form abgeschafft und ein Angebot an öffentlichen Wifi-Hotspots wie das von Unitymedia Standard wird auch bei anderen Anbietern. Davon ist aber leider nichts zu merken.

  13. @Leif Sikorski
    es wird vergessen, dass UM so kostenlosen den „Standort“ gemietet hatte. Bei Hotspots/Mobilfunk usw. müssen die Plätze angemietet/gekauft, Hardware bereit gestellt und beides unterhalten werden.

  14. @Chris R.
    >“Und genau das sehe ICH im Fall von Unitymedia nicht.“
    Prima, dann geben Sie Ihren Router frei. Aber andere Kunden bewerten das eben anders – da sollte schon jeder selber entscheiden können und auch nicht durch sein Schweigen in Rücklage geraten.
    Es ist ja auch so, dass man die offenen Router als Kunde nur dann nutzen kann, wenn man seinen eigenen Router freigegeben hat, oder? Das finde ich ok… „Eine Hand wäscht die andere“ – Sie mögen ja Sprichworte.

    „…dass die Verbraucherzentrale immer dann öffentlichkeitswirksam tätig wird, wenn etwas angeboten wird, was einen Nutzen für den Verbraucher mit sich bringt.“
    Also mit dieser Meinung stehen Sie, glaube ich, ziemlich alleine da.

    Und als Lobbyist gegen die Störerhaftung – im Sinne des Verbrauchers – ist die Verbraucherzentrale auch öffentlichwirksam tätig. In welchen Medien informieren Sie sich?

    Die Verbraucherzentralen sind übrigens gemeinnützige Vereine. Wenn diese gegen ihre Satzung handeln (NRW: „Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Vereins ist es, den Verbraucherinteressen zu dienen.“), haben Sie auch als „Kleiner Bürger“ durchaus Möglichkeiten zum Einspruch – falls Ihnen wirklich daran liegt.

  15. Ich hatte seinerzeit auch den Brief von denen mit der -damals automatisch aktivierten-Option des Wifi-Spots bekommen. Dann gleich am selben Tag telefonisch Einspruch erhoben und das Ganze deaktivieren lassen. Hatte mich allerdings (hierbei nochmals meinen herzlichen Dank an den miserablen Kundenservice) über eine dreiviertel Stunde gekostet.

    Wobei ich mich frage, wie das UM stemmen will – mein Technicolor Modem hatte 2 Zimmer weiter (in einer 60m²-wohnung) kaum noch ein ausreichendes WLAN.Signal.

    Wie man mit solch einer Hulle-Mulle-Hardware einen WiFi-Spot für die Öffentlichkeit aufbauen will, ist mir schleierhaft.

    Aber mir kann es egal sein. Seit April bin ich dort weg.

  16. @C. Knews:

    > Aber andere Kunden bewerten das eben anders – da sollte schon jeder selber entscheiden können und auch nicht durch sein Schweigen in Rücklage geraten. Also mit dieser Meinung stehen Sie, glaube ich, ziemlich alleine da. Und als Lobbyist gegen die Störerhaftung – im Sinne des Verbrauchers – ist die Verbraucherzentrale auch öffentlichwirksam tätig. In welchen Medien informieren Sie sich? <

    Vielleicht informiere ich mich tatsächlich nicht in den "richtigen" Medien. Dann bin ich für einen Tipp dankbar, wo ich mich denn informieren sollte. Trotzdem gewinnt man eben den Eindruck, dass die Verbraucherzentrale vorwiegend tätig, um den Verbrauchern etwas wegzunehmen. Das ist wie gesagt "nur" ein Eindruck und der muss ja nicht richtig sein. Ich sehe aber auch nicht, dass seitens der Verbraucherzentrale etwas gegen diesen Eindruck, der sich nicht nur bei mir aufdrängt, unternommen wird.

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