Unter dem Titel „Kinderschutz statt Datenschutz“ fordert die Unionsfraktion (CDU /CSU) im Deutschen Bundestag in einem Antrag die anlasslose Speicherung von IP-Adressen für sechs Monate. Grund und Ziel der Forderung? Es sollen sexueller Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen wirksam bekämpft werden. Die temporäre Speicherung von IP-Adressen sei laut Antrag notwendig und „das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln und im Zuge dessen auch andauernden sexuellen Kindesmissbrauch zu stoppen“.
Vielfach sei die IP-Adresse etwa der einzige Ermittlungsansatz, wenn Nutzer im Internet kinderpornographisches Material austauschten. Mangels Speicherung könnten aber zahlreiche Hinweise nicht aufgeklärt werden, führen die Abgeordneten mit Verweis auf Meldungen durch das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children an. Die Speicherung sei auch mit europäischem Recht vereinbar, heißt vonseiten der Fraktion.
Das Gericht habe „bereits mehrfach entschieden, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die befristete ‚allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adresse‘ die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind‘ zulässig ist“.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehne laut Infos aus dem Bundestag die Speicherung von IP-Adressen ab, während sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür ausgesprochen habe.
„Klar ist: Solange die Bundesregierung keine Speicherpflicht auf den Weg bringt, stellt sie den Datenschutz über den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Wenn der Datenschutz damit zum Täterschutz wird, dann ist dies nicht länger hinzunehmen“, heißt es in dem Antrag.
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