Schlechte Nachrichten für alle Nutzer und Fans der Dienste Uber und UberPop. Per Einstweiliger Verfügung wurde es dem Dienst untersagt, seine Leistungen bei uns in Deutschland anzubieten. Das Landgericht in Frankfurt/Main ordnete dies in einem Eilverfahren an. Grund hierfür ist die Beförderung ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Sollte Uber seine Dienste weiter anbieten, so drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld, selbst Ordnungshaft wäre eine Option. Die Einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen, wie die Tagesschau mitteilte. Uber kann nun aber Widerspruch einlegen, bis zum Start der mündlichen Verhandlung wäre allerdings die Einstweilige Verfügung gültig. Heißt für euch: Keine Uber-Fahrten während der IFA in Berlin.
Gegen Uber hat die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen geklagt. Uber ist ein Dienst, der unter anderem Limousinen an Kunden vermittelt, während der zweite Dienst des Unternehmens, UberPop, Fahrgäste an private Fahrer vermittelt.
Update: Betroffen von dem Urteil ist nur UberPop, die Limousinen von Uber dürfen weiter fahren, wie das Wall Street Journal berichtet.