EuGH urteilt: Uber gilt als Verkehrsdienstleister

Ubers Gschäftsmodell steht in Europa bzw. speziell Deutschland nicht erst seit heute auf der Kippe: Mehrere Gerichtsurteile hatten ohnehin schon dazu geführt, dass das in den USA beliebte Angebot Uber Pop seit 2015 hierzulande gar nicht mehr angeboten werden darf. Im Mai 2017 hatte ich außerdem schon gebloggt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in einem laufenden Verfahren zu der Entscheidung tendierte Uber als Transportunternehmen einzustufen. Nun liegt das Urteil tatsächlich vor. Wie erwartet, stuft der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Uber jetzt als Verkehrsdienstleister ein.

Ubers Vermittlung privater Fahrer wird jedenfalls als Verkehrsdienstleistung eingestuft. Das Ergebnis wäre für die Praxis, dass Uber sich bei diesem Angebot wie andere Taxi-Anbieter verhalten müsste. Als Konsequenz müsste Uber auch für seine einzelnen Fahren jeweils entsprechende Lizenzen verwalten. Uber selbst passte diese Sichtweise von Vornherein nicht. Das Unternehmen versteht sich lediglich als Vermittler von Fahren, aber nicht als Transportunternehmen bzw. als Verkehrsdienstleister an sich.

So keimte im Unternehmen sicherlich die Hoffnung, nach einem positiven Gerichtsurteil eventuell Uber Pop wieder einführen zu können. Doch das neue Urteil bestätigt die in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU bisher erfolgte Rechtssprechung. Es ist nun mehr als unwahrscheinlich, dass Uber Pop in der EU bzw. Deutschland noch ein Comeback feiert.

Besonders klassische Taxi-Unternehmen waren gegen Uber und Uber Pop Sturm gelaufen. Man argumentierte mit mangelnder Sicherheit, da die Fahrer in der Regel nicht wie Taxifahrer über einen Personenbeförderungsschein verfügten. Natürlich fürchtete sich die Taxibranche aber auch vor einem Preiskampf. Doch bei den Taxi-Unternehmen dürfte man das Urteil des EuGH nun bejubeln.

In der Begründung des Urteils heißt es unter anderem:

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„Der von Uber erbrachte Dienst ist nicht nur ein Vermittlungsdienst, der darin besteht, mittels einer Smartphone-Applikation eine Verbindung zwischen einem nicht berufsmäßigen Fahrer, der das eigene Fahrzeug benutzt, und einer Person herzustellen, die im innerstädtischen Bereich eine Fahrt unternehmen möchte. Der Erbringer dieses Vermittlungsdienstes gibt dabei nämlich gleichzeitig ein Angebot über innerstädtische Verkehrsdienstleistungen ab, das er u. a. durch Software-Tools zugänglich macht und dessen allgemeine Funktionalität für Personen, die dieses Angebot für eine innerstädtische Fahrt in Anspruch nehmen möchten, er organisiert. Die von Uber gestellte Applikation ist sowohl für die Fahrer als auch für die Personen, die eine innerstädtische Fahrt unternehmen möchten, unerlässlich.

Außerdem übt Uber auch einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen aus, unter denen die Fahrer die Leistung erbringen. Dieser Vermittlungsdienst ist folglich als integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht, anzusehen und daher nicht als „Dienst der Informationsgesellschaft“, sondern als Verkehrsdienstleistung einzustufen.“[/color-box]

Das Ergebnis lautet, dass Ubers Dienstleistungen eben nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr im Allgemeinen fallen, sondern unter die gemeinsame Verkehrspolitik in der EU. Gleichzeitig weist der EuGH aber noch hin, dass man nicht über noch ausstehende, nationale Rechtssachen entscheide. Es sei Sache der nationalen Gerichte, über die Rechtssache im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs zu entscheiden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Uber hat in der EU eine herbe Niederlage erlitten. Wer hoffte doch noch Uber Pop nutzen zu können, kann dies wohl als Utopie abschreiben.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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13 Kommentare

  1. Die Taxiunternehmen fürchteten sicher keinen Preiskampf, denn die Preise werden nicht von denen festgelegt sondern von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Einen anderen Preis dürfen Taxifahrer in ihrem Pflichtgebiet nicht nehmen. Es ist schon klar, dass die sich gegen jemanden wehren, der, ohne sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten, unversicherte Schwarzarbeiter loschschickt, um den Job zu machen. Würde jede andere Branche auch.
    Wenn jetzt jemand ein Müllentsorgungsunternehmen aufmachen würde, das den Müll zu Hause für ein Drittel des üblichen Preises von Schwarzarbeitern abholen und dann in den Wald kippen lassen würde, könnte man das auch innovativ nennen und die Konkurrenz überteuerte abzocker, ist trotzdem illegal. So macht Uber das.

  2. Ich sehe das Geschäftsmodell eh kritisch. sich nachts um 3 zu einem wildfremden ins Auto zusetzen nur ein paar € zusparen. Wer haftet z.B wenn der Fahrer getrunken hat und ein Unfall baut?

  3. In Tschechien gibt es Uber Pop, gerade erst genutzt

  4. Eine richtige Entscheidung des Gerichts

  5. Uber ist nicht einfach billiger als ein Taxi – es ist auch viel besser (Freundlichkeit, Wagen, Flexibilität, App …). Das Taxigewerbe braucht dringend Feuer unter dem Allerwertesten, damit die verkrusteten Strukturen dieser “geschützten Werkstätte” endlich aufgebrochen werden. Ich finde Uber super und benutze den Dienst bei jeder Gelegenheit. Taxi war gestern.

  6. @Jens
    In Tschechien an der Grenze zu Deutschland? Da wo die Mädels auf den Uber Pop-Fahrer warten? Aber da werden doch die Mitfahrerinnen entlohnt, also ein ganz anderes Geschäftsmodell, oder täusche ich mich da? 😀

  7. @Michael Ehlert: Und die Taxifahrer kennst Du alle persönlich oder wie?
    Hier in Berlin kann ich jede Konkurrenz für die Taxifahrer nur willkommen heißen. Die Fahrer nehmen sich alle Arten von Verkehrs-Freiheiten raus, akzeptieren keine Kartenzahlung (trotz entsprechendem Gesetz), haben schlechte Manieren und verräucherte Wägen etc.

  8. @Peter
    und deine Problemlösung ist einfach Schwarzarbeit zu Hungerlöhnen ohne Soziale Absicherung? Klar muss was gemacht werden, aber warum muss die Gemeinheit die Profite von Uber bezahlen ?

  9. Absolut richtige Entscheidung. Klar muss die Taxi-Branche sich wandeln aber es gibt Gesetze an die sich jeder halten muss. Außerdem zahlt das Taxiunternehmen hier wenigstens seine Steuern. Das sind mir die 3€ jedesmal wert!

  10. Wieso sind Mitfahr-Zentralen dann nicht auch ungesetzlich ? Nur weil sie nicht innerörtlich genutzt werden also keine Konkurrenz zu Taxen sind ? In Hamburg gibt es so viele inkompetente Taxifahrer , vor allem solche mit mangelnden Deutsch-Kenntnissen . In einem Serviceberuf muß man die Landessprache beherrschen , denn Service setzt funktionierende Kommunikation voraus. Bei vielen Taxifahrern , die ja angeblich so streng lizensiert werden , Fehlanzeige .

  11. @Oliver:
    Da informiere Dich mal, warum so viele Taxis keine Kartenzahlung akzeptieren: Weil schwarz kassiert wird. Und der Mindestlohn hat sich in der Branche leider auch noch nicht durchgesetzt.

  12. „Man argumentierte mit mangelnder Sicherheit, da die Fahrer in der Regel nicht wie Taxifahrer über einen Personenbeförderungsschein verfügten…“

    Mangelnde Sicherheit?
    Personenbeförderungsschein?
    Insassenhaftpflicht?

    Alle Autofahrer haben eine Prüfung abzulegen!
    Nämlich: Fahrprüfung.

    Wenn man im Besitz eines gültigen Führerscheines ist, warum dann zusätzliche Prüfungen um Personen von A nach B gegen Bezahlung zu befördern?

    Wozu braucht man eine extra Prüfung, wenn jeder Autofahrer sowieso ohne diese extra Prüfung Personen (Familie und Freunde) befördere?
    Das ist nur Geldmacherei.
    Ich benötige auch keine gesonderte Versicherung, da bereits in der Haftpflicht die Insassen beim Transport mitversichert sind.

    Warum brauche ich als Privatperson, wenn ich trotzdem gegen Bezahlung für Fahrgemeinschaften (ja, auch unter Kollegen zum Betrieb) keine gesonderte Versicherung und keinen Personenbeförderungsschein?

    Es sollen nur die guten und teuren Taxidienste und Lobbyisten geschützt werden.
    Das einzige, das man beim Befördern von Personen benötigt: Einen Versicherungsschutz und evtl. ein Navi.

    Fertig.

  13. @k00k
    Netter Vergleich, aber im Kern absolut richtig.
    Ich bin wahrlich kein Freund der „traditionellen Taxibranche“ aber was Uber abzieht ist schlicht und ergreifend eine Schweinerei.

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