Twitter: Änderungen an den Richtlinien zu gewalttätigen Äußerungen

Twitter gab bekannt, dass man eine neue Richtlinie zu gewalttätigen Äußerungen »offiziell eingeführt« hat, die einen »Null-Toleranz-Ansatz gegenüber gewalttätigen Äußerungen« wie gewalttätige Drohungen, Schadenswünsche, Gewaltverherrlichung und Anstiftung zu Gewalt beschreibt.

Gewalttätige Drohungen

Sie dürfen nicht damit drohen, anderen körperlichen Schaden zuzufügen. Dazu gehört unter anderem die Androhung, jemanden zu töten, zu foltern, sexuell zu missbrauchen oder anderweitig zu verletzen. Dazu gehört auch die Androhung, zivile Häuser und Unterkünfte oder Infrastrukturen zu beschädigen, die für den Alltag, die Gesellschaft oder das Geschäftsleben wichtig sind.

Wünsche nach Schaden

Sie dürfen nicht wünschen, hoffen oder den Wunsch nach Schaden äußern. Dies schließt ein (ist aber nicht beschränkt auf), dass Sie anderen den Tod, Krankheiten, tragische Ereignisse oder andere körperlich schädliche Folgen wünschen.

Aufstachelung zur Gewalt

Sie dürfen andere nicht zu Gewalttaten oder Schädigungen anstiften, fördern oder ermutigen. Dies beinhaltet (ist aber nicht beschränkt auf) die Ermutigung anderer, sich selbst zu verletzen, oder die Anstiftung anderer, Gräueltaten zu begehen, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord. Dazu gehört auch die Verwendung verschlüsselter Sprache (oft als „dogwhistle“ bezeichnet), um indirekt zu Gewalt aufzurufen.

Verherrlichung von Gewalt

Es ist nicht gestattet, Gewalttaten zu verherrlichen, zu loben oder zu feiern, wenn jemandem Schaden zugefügt wurde. Dies beinhaltet (ist aber nicht darauf beschränkt), Dankbarkeit dafür auszudrücken, dass jemandem körperlicher Schaden zugefügt wurde, oder gewalttätige Organisationen und Täter zu loben. Dies gilt auch für die Verherrlichung von Tiermissbrauch oder Tierquälerei.

Inhaltlich ähnelt sie Twitters früherer Richtlinie zu Gewaltandrohungen, man lässt sich trotz der Erneuerung schon einen recht großen Spielraum. Grundsätzlich ist fast jede Form der Gewaltäußerung verboten, man erlaube aber gewalttätige Äußerungen, wenn es keinen eindeutigen missbräuchlichen oder gewalttätigen Kontext gibt, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) hyperbolische (sprich: übertreibend) und einvernehmliche Äußerungen unter Freunden oder bei Diskussionen über Videospiele und Sportereignisse.

In bestimmten Fällen sind auch Redewendungen, Satire oder künstlerische Äußerungen zulässig, wenn es sich um die Äußerung eines Standpunkts und nicht um die Anstiftung zu Gewalt oder Schaden handelt. Man wolle den Kontext des Gesprächs bewerten und verstehen, bevor man Maßnahmen ergreife, heißt es weiter. Richtlinienverstöße münden weiterhin mit (temporärer) Account-Sperrung.

Behauptung: Man wird das Problem nur schwer in den Griff bekommen, daran sind schon andere (Netzwerke) gescheitert. Überall dort, wo sich Menschen virtuell (und anonym) ansammeln, wird es so etwas geben. Da wird man vermutlich weiterhin nicht mehr mit dem Sperren hinterherkommen – und über Falschsperrungen will ich hier gar nicht erst sprechen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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19 Kommentare

  1. Sorry, aber damit wird eine Kommentierung z.B. des Ukrainekriegs doch unmöglich, oder? Jede Forderung, die Ukraine in ihre rechtmäßigen Grenzen zurückzuführen, ist ein direkter oder indirekter Aufruf zur Gewalt. .. also zurecht. Das ist schon kein schlechter Vorschlag. … oder verstehe ich das falsch? 😀

    • Naja, zu fordern, dass die russische Armee sich auf ihr eigenes Territorium zurückziehen soll, ist ja grundsätzlich erstmal kein Aufruf zur Gewalt, meiner Meinung nach auch nicht indirekt.
      Dass dies letztendlich nur durch Gewaltanwendung der Verteidiger passieren wird, liegt ja nicht an deiner Äußerung.
      Ganz streng genommen dürfte man sonst nicht mal mehr den Wunsch äußern, dass Verbrecher festgenommen werden, denn in vielen Fällen passiert das auch nicht ganz ohne Widerstand (also letztendlich Gewalt).

      • > Dass dies letztendlich nur durch Gewaltanwendung der Verteidiger passieren wird, liegt ja nicht an deiner Äußerung.

        Das wäre dann wohl die „verschlüsselte Sprache“, von der in dieser Richtlinie gesprochen wird.

    • Bockwurst says:

      Wunschdenken trift wohl ehr zu.

      • Auf den falschen geantwortet? Also das passt ja gar nicht. Inwiefern ist eine naive Regel bei Twitter „Wunschdenken“?

        • Bockwurst says:

          „Ukraine in ihre rechtmäßigen Grenzen zurückzuführen“ = Wunschdenken.
          Der Zug ist abgefahren.

          • Achso, das ist in diesem Zusammenhang doch irrelevant. Das war nur ein Beispiel aus der aktuellen Debatte, in der es eben auch um Gewalt geht.

            • Bockwurst says:

              In dem Zusammenhang gebe ich dir da aber recht, Twitter ist da bei diesen Thema schon tiefer als die Kanalisation gesunken.

  2. Ich denke das wird durchgewunken. Es wird wohl generell von dem Entschieden, was gewalt ist, der die Löschanfrage auf den Tisch bekommt.

  3. Ich schätze das ist mehr Symbol für Werbekunden, als dass es am Ende auch konsequent durchgesetzt wird bzw. überhaupt werden kann. Es fehlt schlicht das Personal dafür. Twitter ist auf jeden Cent angewiesen und es gibt sicher viele Werbekunden, die man durch Musks „Free (Hate-)Speech“ vergrault hat und nun wieder zurückholen und besänftigen möchte.

  4. Lächerlich. Ich habe am Wochenende einen Tweet gemeldet, indem ein Fußball-‚Fan‘ darüber schreibt, das er einem Fan der gegnerischen Mannschaft eine zerbrochene Glasflasche ins Gesicht haut und sich dann darüber freut wenn das Schwein in seinem Blut auf dem Boden liegt.
    Laut Twitter verstößt das nicht gegen die Richtlinien. Noch Fragen?

    • Twitter schert sich nie wirklich um sowas. Ich werde oft beleidigt, aufs Übelste, was mir nichts ausmacht, aber Twitter meint, es wäre ok. Aber wenn ich Trump während seiner Corona Infektion alles schlechte gewünscht habe, wurde ich für 24 Stunden gebannt.

    • Ich bin immer wieder erstaunt was heute als neu hingestellt wird was eigentlich normal sein sollte. Zeigt wieder den Unterschied zwischen Amerikas Freespech und unserer Meinungsfreiheit.

  5. Somit darf man drohen, das für den Alltag/Gesellschaft/Geschäftsleben unwichtige unbewohnte Ferienhaus zu beschädigen?

    „Dazu gehört auch die Androhung, zivile Häuser und Unterkünfte oder Infrastrukturen zu beschädigen, die für den Alltag, die Gesellschaft oder das Geschäftsleben wichtig sind.“

    • Nein (bzw. nicht unbedingt) denn die Aufzählung ist erkennbar beispielhaft/erklärend/ergänzend, nicht ausschließlich (Mal ganz abgesehen davon, dass das Ferienhaus wohl vermutlich für das Geschäftsleben (Vermietung) oder den „Alltag“ der Eigentümer wichtig sein wird…).
      Und das schöne (und gleichzeitig blöde) ist ja: Wer das da am Ende entscheidet kann das sowieso weiterhin mit ziemlich wenig Rechenschaft tun.

  6. Ich glaube es erst wenn ich es sehe.
    Letzte Woche hatte ich einen Tweet der zum Abschlachten aufforderte gemeldet, aber war alles easy peasy..

  7. Super. Wenn das so toll funktioniert wie bei Instagram, wo man nicht mal einen Scherz machen kann, ohne, dass einem das Konto gezappt und der Beitrag gelöscht wird, wird es nur so Löschungen und Sperrungen hageln. Von Kontext hat Instragram nämlich noch nie was gehört. Und auf Einsprüche wird erst gar nicht eingegangen, da die in der selben Sekunde abgelehnt werden. Am besten man sagt gar nichts mehr.

    • Anekdote am Rande:
      Nutzerin F. schrieb „Ich möchte endlich, dass der Gerechtigkeit einzieht!“
      Nutzer R. schrieb daraufhin „DIE, F., die!“

      Führte zur Kontosperre (siehe Sideshow Bob aus den Simpsons (DIE Bart, die!“)).

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