Toyota: Batteriespeicher mit 8,7 kWh vorgestellt

Toyota hat einen Batteriespeicher für private Haushalte vorgestellt. Hierbei setzt man technologisch auf dieselbe Basis, wie bei Elektro-Fahrzeugen. Jener soll Haushalte mit Strom beliefern und er lässt sich auch zur Notstromversorgung einsetzen.

Die vorgestellte Variante weist eine Nennkapazität von 8,7 kWh bzw. eine Nennleistung von 5,5 kW auf. Dies soll eine dauerhafte Stromversorgung von Haushalten, auch in Stromausfällen, z. B. durch Naturkatastrophen, sicherstellen. In Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage kann tagsüber der Speicher befüllt werden und nachts die benötigte Strommenge liefern.

Interessante Geschichte bei Toyota: Unterstützt wird auch die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen (HEV, PHEV, BEV, FCEV) mit Wechselstrom (100 V). Zudem kann die im E-Auto gespeicherte Elektrizität als Backup-Stromquelle bei Stromausfällen herangezogen werden.

Diversen Schnickschnack bietet man zudem noch an: Da kann via Wi-Fi und App einiges an Einstellungen in Echtzeit ausgeführt werden. Ist nach derzeitigem Informationsstand aber nur was für den japanischen Markt. Dort sollen die Batteriespeichersysteme bereits ab August verbaut werden.

Spezifikationen

Rated Capacity 8.7 kWh
Maximum Output 5.5 kW
Operating Temperatures -20? to +45?
(-20? to +40? when using automated operation or the vehicle power supply adapter)
Dimensions and Weight (L x W x H) Hybrid power conditioner 445 x 198 x 698 mm / 33 kg
DC-to-DC converter 337 x 92.4 x 429 mm / 9.0 kg
Storage battery unit 1,142 x 341 x 432 mm / 142 kg
Vehicle power supply adapter 372 x 140 x 532 mm / 9.0 kg
Installation Location Outdoors

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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20 Kommentare

  1. Es wäre noch der Kaufpreis für Deutschland und die Verfügbarkeit des Produktes Interessant.

    • Lies den Artikel kommt gar nicht nach DE.

      • Ja, ok Stimmt hatte ich überlesen.
        Warum veröffentlich man dann so was hier? Sommerloch?
        Vermutlich kommt das nicht alleine deswegen schon nicht nach Deutschland, weil diese Geräte unsere VDE Normen für Netzeinspeisung und den Brandschutz vermutlich nicht standhalten.

        • Zur Information das es sowas gibt und ggf. mal kommen könnte. Vermutlich ist es grad wie alles nicht in den gewünschten Stückzahlen verfügbar und man konzentriert sich deshalb aufs Heimatland. Toyota würde die dt. Normen schon hinbekommen.

        • Denkst du das sowas nach VDE , hh
          Japan macht es D vor auf vielen ebenen !

    • „Ist nach derzeitigem Informationsstand aber nur was für den japanischen Markt.“

      Schade. Wir brauchen solche Lösungen auch dringend hier in D.

    • Rock'n Roll says:

      Ich denke du kannst mit ca. 1000€ pro 1kwh rechnen.
      Aktuell sollte Panasonic dort führend sein.

      • Warum ist das eigentlich so? Ein E-Auto mit 50 KWh Akku kostet ja auch nicht 50 T€ für den Akku + das „restliche“ Auto. Ist das eine so andere Technik?

        • Ne, beim E-PKW ist das kW/h eher teurer.
          Smart 25.000 Euro für 17 kW/h

          • Da bekommst auch noch ein Auto drum rum und der Akku muss aufwendiger verwaltet werden. Eigentlich sollten die Heim Dinger günstiger sein.

        • weil es trotzdem gekauft wird. Förderungen und „Kombi-PV-Angeboten“ sei dank. Die meisten PV-Speicher sind inzwischen derart teuer geworden, dass sie sich selbst bei deutlich höheren Strompreisen nicht mehr amortisieren werden. Da sind die Speicher dann 15-16 Jahre alt bevor man bei +- null ist. Völlig außen vor ist bei etlichen PV Besitzern noch der Umstand dass entweder noch gar kein oder später noch ein zweites E-Auto dabei ist. Sprich, es kann dann gut sein, dass bei kleineren PV Anlagen selbst bei sonnigstem Wetter überhaupt nichts in den Akku geht, weil vorher das oder die E-Autos dran sind.

  2. Wichtigste Frage, was kostet der Klotz…….

    • Ist doch egal.
      Wie so oft werden hier sinnbefreit Sachen vorgestellt, die irgendwo, aber nicht in Europa lieferbar sind.

  3. Kann man den einfach so kaufen? Oder muss man dann auch wie bei den Solarzellen – wenn man zu viele kaufen will – einen Gewerbeoschein anmelden? Ich frage deshalb, da bei einem Gewerbeschein auch die IHK gerne Briefe mit Rechnungen verschickt – obwohl die noch nie etwas für mich getan haben.

    • Eine Befreiung von Mitgliedsbeiträgen ist unter folgenden Umständen möglich:

      Kleine Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag unter 5.200 € liegt.

    • wenn du unter 10KW Peak Leistung mit deiner Solaranlage bleibst, bist du zumindest steuerlich auf der sicheren Seite. Und die IHK sollte das auch nicht interessieren.
      Bei den Speichern ist zu beachten: die Dinger sind (je nach Kapazität) ziemlich groß. Bei mir war da kein Platz mehr im Haus (z.B. Hauswirtschaftsraum). Daneben können auch leichte Summ- oder Brummgeräusche auftreten. Deshlab war für mich wichtig, einen Speicher zu bekommen, der auch bei Minustemperaturen noch per Garantie abgedeckt ist. Mein Speicher steht jetzt in der Garage (neben dem Wechselrichter) und stört dort überhaupt nicht.
      Das mit der Notstromversorgung klingt interessant. Da wäre ich aber vorsichtig, ob das ohne weitere Mehrkosten zur Verfügung steht. Mein Anlagenerrichter hat mir gesagt, das wäre nicht so ohne weiteres umsetzbar.

      Text aus dem Netz zur Steuer:
      Seit Juni 2021 gibt es eine neue 10-kWp-Grenze bei Photovoltaikanlagen. Kleinere Anlagen mit einer Leistung unter 10 kWp unterliegen jetzt nicht mehr der Pflicht zur Versteuerung der Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Es wird damit unterstellt, dass die PV-Anlagen nicht mit der Absicht einer Gewinnerzielung installiert werden. Dies gilt für alle PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2003 auf dem eigenen Haus installiert und in Betrieb genommen wurden.

      Die Grenze von 10 kWp betrifft die Summe aller PV-Anlagen der steuerpflichtigen Person, auch wenn sie voneinander getrennt auf mehreren Grundstücken liegen. Wer mehrere Solaranlagen besitzt, die in der Summe der Leistungen über 10 kWp liegen, kann sich nicht von der Einkommensteuerpflicht befreien lassen.

      Weitere Voraussetzungen sind:

      der Strom wird neben der Einspeisung ins Netz ausschließlich in den eigenen Wohnräumen verbrauchtkeine teilweise Nutzung des Stroms von Mietern oder zu betrieblichen Zwecken (außer für Arbeitszimmer für die nichtselbständige Tätigkeit)

      Um die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht in Anspruch zu nehmen, musst du diese zunächst formlos schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragen. Einige Finanzämter stellen ein entsprechendes Formular auf ihrer Website zur Verfügung. Du findest es zudem im Onlineportal ELSTER. Diese Befreiung gilt auch rückwirkend für noch nicht abgeschlossene Steuerjahre.

      • was hast du denn für einen Speicher?
        Ich habe auch keinen Platz im HWR und dachte es geht nicht in der Garage, weil im Sommer zu warm und Winter zu kalt?

  4. Klaus Mehdorn Travolta says:

    Ich finde dat mal sehr interessant. Sollte mich zu Hause locker 2 Tage versorgen können.

  5. Ins Haus möchte ich so ein Teil nicht mehr haben. Ich wohne in einer Kleinstadt (35.000 Einw.)
    Zweimal kam es in den letzten 2 Jahren dazu, dass der Akku mit dem Wärmemanagment nicht zurecht kam.

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