
Anbieter müssen diese nun monatlich auf jeder Rechnung angeben und zudem einen genauen Kalendertag für den fristgerechten Eingang einer Kündigung benennen. Ihr müsst also nicht mehr zwingend Kalendereinträge vornehmen, wann ihr kündigen müsstet, stattdessen sollte der monatliche Blick auf die Rechnung langen, da die Informationen dort aufgeführt sein sollten.
Die Telekommunikations-Transparenzverordnung regelt übrigens seit Mitte des Jahres auch, dass vor Vertragsabschluss Informationen wie die Kündigungsfrist übersichtlich dem Kunden dargelegt werden müssen. Dies muss beispielsweise auf Informationsblättern erfolgen, wichtige Klauseln dürfen sich nicht mehr ausschließlich kleingedruckt irgendwo wiederfinden.
[color-box color=„blue“ rounded=“1″]Die TK-Transparenzverordnung verfolgt das in § 45n TKG festgelegte Ziel des Gesetzgebers, dem Verbraucher im Telekommunikationsmarkt eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die TK-Anbieter in Zukunft Produktinformationsblätter für die von ihnen vermarkteten Produkte erstellen müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Hierdurch können sich die Endnutzer bereits vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte informieren.
Das Produktinformationsblatt muss Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten enthalten. Die Kunden sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
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