TK-Transparenzverordnung: Umsetzungsfrist abgelaufen

Wir schreiben den 1. Dezember. Das erinnert daran, dass ab sofort die Umsetzungsfrist für die Telekommunikations-Transparenzverordnung abgelaufen ist. Diese wurde bereits im Jahre 2016 beschlossen und wurde seitdem mit wenigen Ausnahmen seit dem 1. Juni von den Unternehmen durchgeführt. Seit heute ist dies verpflichtender Bestandteil. Was bedeutet dies für euch? Bei Telefon- und Internetverträgen muss ab sofort die Kündigungsfrist klarer dargestellt werden.

Anbieter müssen diese nun monatlich auf jeder Rechnung angeben und zudem einen genauen Kalendertag für den fristgerechten Eingang einer Kündigung benennen. Ihr müsst also nicht mehr zwingend Kalendereinträge vornehmen, wann ihr kündigen müsstet, stattdessen sollte der monatliche Blick auf die Rechnung langen, da die Informationen dort aufgeführt sein sollten.

Die Telekommunikations-Transparenzverordnung regelt übrigens seit Mitte des Jahres auch, dass vor Vertragsabschluss Informationen wie die Kündigungsfrist übersichtlich dem Kunden dargelegt werden müssen. Dies muss beispielsweise auf Informationsblättern erfolgen, wichtige Klauseln dürfen sich nicht mehr ausschließlich kleingedruckt irgendwo wiederfinden.

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Die TK-Transparenzverordnung verfolgt das in § 45n TKG festgelegte Ziel des Gesetzgebers, dem Verbraucher im Telekommunikationsmarkt eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die TK-Anbieter in Zukunft Produktinformationsblätter für die von ihnen vermarkteten Produkte erstellen müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Hierdurch können sich die Endnutzer bereits vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte informieren.

Das Produktinformationsblatt muss Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten enthalten. Die Kunden sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Mal abgesehen davon, dass ich derartige Regelungen für überflüssig halte, weil jeder, der in der Lage ist, einen Vertrag abzuschließen, auch in der Lage sein sollte, die Bedingungen (vorher) zu lesen, wird das bei vielen trotzdem nicht helfen. Die monatlichen Rechnungen schauen sich sehr wahrscheinlich noch weniger Kunden an als die detaillierten Vertragsbedingungen.

  2. also ich kündige meine Verträge nach eine Jahr immer. Was mich jetzt geärgert hat ist das nirgends ein Hinweis von 1&1 war, dass ich 29,90 Portierungsgebühr mit der Schlussrechnung zahlen muss. Davon fand sich werder auf der Kündigungbestätigung noch auf der Rufnummernportierungszustimmung was!!! Wäre schön wenn man sowas vorher mal gesagt bekommt und nicht erst durch studieren im Netz rausfindet.

  3. „Diese wurde bereits im Jahre 2016 beschlossen und wurde seitdem mit wenigen Ausnahmen seit dem 1. Juni von den Unternehmen durchgeführt. […] Anbieter müssen [die Kündigungsfrist] nun monatlich auf jeder Rechnung angeben und zudem einen genauen Kalendertag für den fristgerechten Eingang einer Kündigung benennen.“

    Ich habe gerade auf meine letzten Rechnungen geschaut und weder mein Festnetzanbieter noch der Mobilfunkanbieter haben sie draufgeschrieben. Soviel zu wird mit wenigen Ausnahmen schon durchgeführt 😀 .

  4. Kann man das bitte für alle Verträge einführen?

  5. @Tealk: Kann man nicht alternativ auch mal von den Verbrauchen verlangen, selbst Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, anstatt den schwarzen Peter immer den Anbietern zuzuschieben? Ich will ganz bestimmt nicht alles gutheißen, was insbesondere im Telekommunikationsbereich abgezogen wird, aber sowas wie die Kündigung und dazugehörige Fristen sind nun wirklich das kleinste Problem.

  6. Bei Vodafone war das bislang noch nicht der Fall, aber vielleicht kommt es dann ja mit der nächsten Rechnung. Beim Kabel-Anschluss lässt sich zumindest online nachsehen, bis wann die Kündigung eingegangen sein muss und welches der nächstmögliche Kündigungstermin ist. Beim Mobilfunkvertrag konnte ich auf dem ersten Blick nichts derartiges finden.

  7. Bei Vodafone habe ich die letzte Rechnung per E-Mail im Juli erhalten ohne einen Hinweis auf Änderungen. An der Hotline „ach ja, das haben wir umgestellt, Sie müssen sich jetzt bei MeinVodafone registrieren oder die App benutzen“. Heißt also: Vodafone „sendet“ gar keine Rechnungen mehr – vielleicht ist das mal ein Fall für die Bundesnetzagentur. Ist es denn zu viel verlangt, die Rechnungsstellung dem Kunden bekannt zu machen bzw. mir diese wie zuvor als PDF zu senden?!? (wenn schon nicht gleich kostenfrei per Post, aber gut, dass ist tatsächlich etwas veraltet :-))
    Btw. Telekom Festnetz sendet die PDF im Anhang, bei Mobilcom und Klarmobil gibts eine Hinweis-Mail.

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