Tesla: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Tesla erhoben. Der vzbv wirft dem Autokonzern vor zu verschweigen, dass Kunden bei der Nutzung der Funktion des Wächter-Modus zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind und bei Verstößen ein Bußgeld riskieren. Mit dem Wächter-Modus wird die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht. Außerdem wirft der vzbv Tesla irreführende Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis seiner E-Autos vor.

„Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.“

Der vzbv hatte Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv nunKlage eingereicht.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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132 Kommentare

  1. verstrahlter says:

    Einige Provokateure hier machen den immerwährenden Eindruck, einfach nur stumpf Recht haben, bzw. ihre eigenen privaten Interessen bequem in Kosten und Konsequenz unge- fragt&wünscht auf dem Rücken der Allgemeinheit (die davon rein gar nichts hat) abwälzen zu wollen.
    Unter ´Verbraucher´ versteht eine Bevölkerung übrigens immer noch sich selbst, nicht etwa den einsamen Antivulkanier, der in seinem Egoismus nicht viel auf die Empfindlichkeit aller Anderen gibt, sich trotzdem gern in der Masse versteckt.

    Die permanente Behauptung – es fänden keine dauerhaften Aufnahmen statt – wird natürlich durch u.A. den Verweis von ´NoName´ noch bekräftigt:

    „Durch den Alarmzustand werden somit die letzten zehn Minuten der Videoaufzeichnung bis hin zum Auslöser auf einem USB-Speicherstick gespeichert…“

    Selbstredend wird da nichts irgendwo vorgehalten – dieses ´überlegene Stück amerikanischer Automobiltechnik´ unternimmt im Fall der Fälle natürlich eine Zeitreise in die Vergangenheit, nur um … einmalig, einzig und direkt, einzig zu diesem Zweck, ohne jedwede Umwege … die zehn Minuten VOR dem eigentlichen Grund auf dem USB-Stick zu verewigen.

    Im verlinkten Artikel wird übrigens auch (erneut) genauer auf einzelne unliebsame Punkte hingewiesen (Gesetzeslage / Pflichten des Verursachers / Enge Ausnahmen, die das Ganze überhaupt erst rechtfertigen könnten), die man manchem hier ja einfach nicht glauben mag.

    Ist aber nur für jene relevant, denen es ums Thema an sich geht; selbstreflektierend genug, potentiell auch mal falsch liegen zu können, wo im Gegenzug schon jeder Vorbeilaufende pauschal hochprozentig kriminell ist.

    Ich sehe es wie ein ´Oliver Müller´ und möchte mich da im Zweifel eher an den verbrieften Allgemeinheitskonsens halten!

    Jemandem ausgerechnet unter der Prämisse Paranoia, Verbraucherfeindlichkeit und Threadzumülen zu unterstellen … empfinde ich jedenfalls schon als sehr stark schizo.

  2. Peter Seidl says:

    So, jetzt melde ich mich auch mal zu Wort. Das ZDF und Oliver wissen offenbar überhaupt nicht wovon Sie sprechen.
    Es werden keine Daten des Wächtermodus an Tesla übermittelt. Daten von der Innenraumkamera, können nach Zustimmung von dem Fahrer da es sich momentan um eine Funktion ohne wirkliches Feature handelt an Tesla übermittelt werden. Diese könnten dich bei einem Unfall höchstens selbst belasten. Dieses Tesla Feature wird übrigens Standard in allen modernen Fahrzeugen und soll überwachen, dass du auch immer schön auf die Straße guckst und nicht auf dein Handy.
    Der Wächtermodus nimmt nur bei Annäherung oder Berührung auf und speichert diese für 30 Tage auf einen USB Stick Ältere Videos werden automatisch gelöscht. Das ist momentan auch so gesetzeskonform. Egal was du hier verbreitest und laberst.

    • Oliver Müller says:

      §4 BDSG besagt, dass Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum nur dann zulässig ist, wenn sie als Hilfe zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen beiträgt.

      Bitte zeige mir die Stelle im BDSG, welche da eine für Tesla gültige Ausnahme definiert.

  3. verstrahlter says:

    Einige Provokateure hier machen den immerwährenden Eindruck, einfach nur stumpf Recht haben, bzw. ihre eigenen privaten Interessen bequem in Kosten und Konsequenz unge- fragt&wünscht auf dem Rücken der Allgemeinheit (die davon rein gar nichts hat) abwälzen zu wollen.
    Unter ´Verbraucher´ versteht eine Bevölkerung übrigens immer noch sich selbst, nicht etwa den einsamen Antivulkanier, der in seinem Egoismus nicht viel auf die Empfindlichkeit aller Anderen gibt, sich trotzdem gern in der Masse versteckt.

    Die permanente Behauptung – es fänden keine dauerhaften Aufnahmen statt – wird natürlich durch u.A. den Verweis von ´NoName´ noch bekräftigt:

    „Durch den Alarmzustand werden somit die letzten zehn Minuten der Videoaufzeichnung bis hin zum Auslöser auf einem USB-Speicherstick gespeichert…“

    Selbstredend wird da nichts irgendwo vorgehalten – dieses ´überlegene Stück amerikanischer Automobiltechnik´ unternimmt im Fall der Fälle natürlich eine Zeitreise in die Vergangenheit, nur um … einmalig, einzig und direkt, einzig zu diesem Zweck, ohne jedwede Umwege … die zehn Minuten VOR dem eigentlichen Grund auf dem USB-Stick zu verewigen.

    Im verlinkten Artikel wird übrigens auch (erneut) genauer auf einzelne unliebsame Punkte hingewiesen (Gesetzeslage / Pflichten des Verursachers / Enge Ausnahmen, die das Ganze überhaupt erst rechtfertigen könnten), die man manchem hier ja einfach nicht glauben mag.

    Ist aber nur für jene relevant, denen es ums Thema an sich geht; selbstreflektierend genug, potentiell auch mal falsch liegen zu können, wo im Gegenzug schon jeder Vorbeilaufende pauschal hochprozentig kriminell ist.

    Ich sehe es wie ein ´Oliver Müller´ und möchte mich da im Zweifel eher an den verbrieften Allgemeinheitskonsens halten!

    Jemandem ausgerechnet unter der Prämisse Paranoia, Verbraucherfeindlichkeit und Threadzumülen zu unterstellen … empfinde ich jedenfalls schon als sehr stark schizo.

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