Tesla: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Tesla erhoben. Der vzbv wirft dem Autokonzern vor zu verschweigen, dass Kunden bei der Nutzung der Funktion des Wächter-Modus zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind und bei Verstößen ein Bußgeld riskieren. Mit dem Wächter-Modus wird die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht. Außerdem wirft der vzbv Tesla irreführende Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis seiner E-Autos vor.

„Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.“

Der vzbv hatte Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv nunKlage eingereicht.

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132 Kommentare

  1. Ich würde mir wünschen das jedes Auto diesen „Wächtermodus“ hat und die Aufnahmen gerichtsverwertbar sind. Man kann sein Auto kaum noch guten Gewissens irgendwo abstellen, ohne damit rechnen zu müssen das es einen Schaden hat wenn man zurückkommt. Die Schadensverursacher sind über alle Berge und die Anzeige wegen Fahrerflucht ist sinnlos. Leider geht es dem vzbv mehr um Datenschutz als um den Eigentumsschutz. Der vzbv steigt mit seiner Klage in den Chor der Tesla-Gegner ein. Vielleicht hat der Rest der Automobilhersteller da ordentlich lobbyiert?

    • Oliver Müller says:

      So ein Quatsch. Das hat nichts mit Tesla-Gegnern zu tun, sondern eben dass Gesetze das Filmen im öffentlichen Raum untersagen. Und das ist auch gut so.

      Es kann nicht sein, dass Menschen, nur weil sie an einem Tesla vorbei gehen, gefilmt werden, niemand was davon erfährt und kein Mensch weiß, was mit den Aufnahmen passiert, nur weil der Besitzer Angst hat, dass sein ach so heiliges Auto beschädigt wird. Stichwort Verhältnismäßigkeit.

      • Alle rennen mit ihren Smartphones rum und filmen Irgendwen und Irgendwas. Soll der vzbv jetzt Klage gegen alle Smartphonehersteller einreichen, weil sie nicht ausreichend auf den Datenschutz hinweisen?
        Bei Teslas „Wächtermodus“ geht es um den Schutz von Eigentum. Man könnte ja drauf hinweisen das dieses Auto seine Umgebung aufnimmt. Betroffene könnten dann ihre Rechte beim Fahrzeughalter geltend machen.

        • Oliver Müller says:

          Es geht nicht darum, mal ein paar Minuten draußen zu filmen, sondern um die heimliche permanente Überwachung des öffentlichen Raums.

          Ein Auto, das seine Umgebung permanent überwacht, hat im öffentlichen Bereich nichts zu suchen. Das Feature kann in der eigenen Garage oder dem eigenen Carport aktiviert werden, aber nicht im öffentlichen Bereich.

          • Genau. Anlassbezogene Speicherung von Aufnahmen im Wächtermodus von mir aus, z.B. bei Erschütterungen. Aber solange das alles wie auch die Vernetzung unklar ist ein Nogo. Oder will „Mr. T“ in einer Welt leben in der Tesla dank bisschen Vernetzung und Gesichtserkennung genau weiß welche Personen bei seiner Haustür ein und ausgehen? Wer mit wem gemeinsam unterwegs ist und wer wo arbeitet und wer nachts heimlich Kippen holt?

            • Oliver Müller says:

              Ja, genau davon träumt die „Post Privacy“ Community. Komplette Überwachung. Am besten so, dass Menschen schon verhaftet werden, noch bevor sie seinen heißgeliebten Tesla anfassen. Minority Report lässt grüßen.

              • Man muss kein Träumer sein um zu erkennen das wir längst in der „Post Privacy“-Ära leben, Die Zahl von Überwachungskameras im öffentlichen Raum steigt stetig. Die Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden werden nicht müde immer mehr Überwachung zu fordern und ihr faselt von Verboten, Datenschutz und Privatsphäre wenn jemand sein Eigentum schützt.

                • Oliver Müller says:

                  Dein Eigentum wird nicht dadurch geschützt, dass alle Menschen, die daran vorbei gehen, gefilmt werden. Wenn du Angst um deinen Tesla hast, stell ihn in deine Garage. Da kannst du filmen bis der Akku qualmt.

                  Anlassloses Filmen im öffentlichen Raum ist verboten, egal wie sehr du Angst um deinen Tesla hast.

                  • Ragnar Kotzbrock says:

                    Nicht so ganz richtig.
                    In Deutschland gilt die „Panoramafreiheit“, die für Videoaufnahmen genauso gilt, wie für Fotografien.

                    • Oliver Müller says:

                      Die Panoramafreiheit bezieht sich auf urheberrechtlich geschützte Werke wie z.B. Gebäude. Und wenn ich eine Burg fotografiere ist das eben gerade nicht anlasslos.

          • OK, damit ist das autonome Fahren auch tot.

      • Das stimmt absolut. Eigentlich muss seitens Gesetzgeber darauf hingewiesen werden das hier gefilmt wird bzw. eine Überwachungskamera installiert ist und da beim Tesla von allen Seiten gefilmt wird, müssen überall diese großen Überwachungskamera Aufkleber angebracht werden, das ist Pflicht, sonst kann jeder einen Tesla Besitzer verklagen.

        • Ein Tesla, der im öffentlichen Raum geparkt ist, bzw. dessen Kameras den öffentlichen Raum filmen, hat das nicht dauerhaft zu tun, Punkt. Da helfen auch keine Aufkleber, das ist schlicht illegal.
          Solche Videodaten dürfen anlassbezogen aufgenommen werden, also z.B. wenn ein Sensor einen Parkrempler feststellt oder die Alarmanlage einen Einbruch in das Fahrzeug. Die dauerhafte Aufzeichnung ist, wie auch bei Dashcams, rein auf Grund der Möglichkeit eines Vorfalls, nicht erlaubt.

      • Ganz ehrlich ich kann den Wunsch schon verstehen. Es ist einfach extrem ärgerlich und die allermeisten Menschen die Schäden an geparkten Autos verursachen denken nicht einmal im Traum daran zu ihrem Fehler zu stehen.

        Hatte mein neues Auto wenige Tage und zack war schon die erste Delle in der Seite. Das ist halt dann immer direkt ein vierstelligen Schaden selbst bei kleinen Schäden.

    • Der Wächtermodus ist gerade in Großstädten und anderen belebten Orten echt gut und wichtig. Mittlerweile kann man ja auch direkt vom Handy auf die Kameras schauen, das beruhigt ungemein.
      Selbst bei Unfällen und so (in der Nähe vom Tesla) kam die Polizei schon zu mir und fragte ob der Tesla etwas aufgenommen hat, das könnten sie dann nämlich verwenden.
      Manche Teslafahrer haben an den Scheiben ja nen kleinen Aufkleber mit der Info das die ganze Umgebung überwacht wird, mich würde es allerdings wundern wenn Leute wirklich darauf achten und sich dann anders Verhalten.

      • Oliver Müller says:

        Nein, das ist nicht wichtig, das ist verboten. VERBOTEN!

        Und natürlich kommt die Polizei und will das verwenden. Das haben sie ja bei der Luca App auch gemacht, obwohl sie es nicht durften.

    • HHast du keine garage oder kannst du kein stellplatz mieten (tiefgsartage etc.)? oder liegt es eher daran das du dir ein auto gekauft hast was du dir eigentlich nicht leisten kannst und jetzt bei allem anderen sparen musst (versicherung, werkstatt, stellplatz) und ruiniert bist wenn dein auto beschädigt ist, weil du darauf spekulierst das du es gut am ende weiterverkaufen kannst?
      Ganz ehrlich für mich wirkt das eher so als ob hier Leute ein tesla finanzieren/leasen, einfach nur aus einem impuls heraus und dann merken das sie es nicht ohne weiteres stemmen können und darauf angewiesen sind das nie was damit passiert.
      Man sollte einfach nicht über seine verhältnisse leben, dann braucht man auch nicht immer wegen allem und jedem angst haben und all seine rechte aufgeben.

      • Was ist das denn für eine Argumentation? Fakt ist selbst kleine Beschädigungen an Fahrzeugen verursachen heutzutage direkt hohe vierstellige Schäden.

        Und leider ist die Welt voller asozialer Zeitgenossen welche sich nicht melden wenn sie eine Delle in Deinem Eigentum hinterlassen haben und der Schaden bleibt dann am Ende des Tages an Dir hängen.

        Kann man vielleicht verstehen wenn man eine 500 Euro Karre fährt die vor dem nächsten TÜV auf dem Schrottplatz landet, aber bei teureren Autos und erst recht bei Leasing Fahrzeugen ist das ein echtes Problem. Da bist Du für minimale Schäden bei der Rückgabe ganz schnell mehrere tausend Euro los.

    • Ja, absolut. Hätte ich auch gerne für mein Auto, wird aber nicht angeboten. Hab mir eine Dashcam eingebaut, ohne würd‘ ich heutzutage nicht mehr fahren wollen. Eigentlich sollte sowas serienmäßig dabei sein, manche Hersteller zB Citroen, bieten es für bestimmte Modelle an. Hoffentlich ziehen die anderen nach.

  2. Datenschutz wird uns noch zugrunde richten in diesem Land…
    Datenschutz ist direkt Täterschutz.
    Wenn ich Wächter Ereignisse habe aber an meinem Auto nichts ist schaue ich die mir gar nicht an.

    Bei Dashcams hat der Verstand schon gewonnen. So wird er es auch bei Kameras zur Überwachung im Stand.

    • https://teslamag.de/news/kleines-flugzeug-notlandung-strasse-tesla-kamera-video-50767

      Solche Videos sind meiner Meinung nach nichts schlimmes und könnten so mit jedem Handy gemacht werden. Genauso kann ich auch Handys oder GoPros ins Auto hängen.

      • Oliver Müller says:

        Auch ein permanent den öffentlichen Raum aufnehmendes Handy oder GoPro sind nicht zulässig.

        • Die Aufnahmen werden aber nicht gespeichert. Sondern nur dann wenn etwas passiert oder man dem Auto zu nahe kommt.

          • Oliver Müller says:

            Bei aktiviertem Wächter-Modus werde ich gefilmt, wenn ich an dem entsprechenden Tesla vorbei gehe, die Aufnahme wird gespeichert und dann irgendwo in die USA geschickt. -> Verstoß gegen die DSGVO.

            • @Oliver Müller
              Kannst du diesen Verstoß gegen die DSGVO beweisen und ein Übertragungs- und Empfangsprotokoll vorlegen? Deine Aussagen basieren auf einem Verbot, dessen Einhaltung nicht zu leisten ist und auf Annahmen. Überwiegend dann auch noch ausschließlich auf Tesla bezogen. Was deine ganzen Kommentare hier ziemlich auffällig macht.

              • Oliver Müller says:

                Das mit den Protokollen ist bei geschlossener Software natürlich schwierig, aber das weißt du sicher. Davon abgesehen ist der Verstoß natürlich belegbar, weil Tesla es sogar genau so dokumentiert hat.

                Bei Gesetzen spielt es Gott sei Dank eine Rolle, ob du der Meinung bist, es sei nicht einzuhalten.

                Und ja, in diesem Artikel geht es um Tesla, das hast du gut erkannt. Wie ich schon schrieb gilt die DSGVO selbstverständlich auch für alle anderen Hersteller.

            • „Bei aktiviertem Wächter-Modus werde ich gefilmt, wenn ich an dem entsprechenden Tesla vorbei gehe, die Aufnahme wird gespeichert und dann irgendwo in die USA geschickt. -> Verstoß gegen die DSGVO.“

              Als Nutzer eines Teslas werden mir lediglich Aufnahmen gezeigt/gespeichert wenn es einen auslöse-Grund gab.
              NICHT „permanent“.

              Auch das „von außen live Streamen lassen“ ist je nach Land auf ~6-15 min pro Tag begrenzt.

              Du behauptest Tesla würde für jedes ihrer Hunderttausenden Autos eine permanente Übertragung eines Video-Streams über Mobilfunk Durchführen(die dem Nutzer ja nichts nutzt)?

              Hast du schon mal überlegt was das kostet?
              Mobilfunk, Server etc?
              Das wären Millionen an Kosten ohne jeden Sinn.

              Warum genau sollte jemand eine solche Ausgabe genehmigen?

              Völlig absurde Behauptung.
              Mir scheint hier laufen die Verschwörungs-Heinis mal wieder hohl.

              • Oliver Müller says:

                > Du behauptest Tesla würde …

                Nein, das habe ich nicht behauptet.

                Zum Thema, welche Daten landen bei Tesla auf den Servern, sei nochmal auf den bereits verlinkten Beitrag im ZDF von Frontal verwiesen.

    • Carassius says:

      Bin voll bei Dir: wenn ich technischen Fortschritt verhindern will, brauch ich nur einmal „Datenschutz“ schreien und schon stehen die Hexenverfolger da.

      Datenschutz ist wichtig, aber die Umsetzung und die pauschale Vorverurteilung ist alles andere als im Sinne des Verbauchers.

      Am Ende geht es immer um Lobby-gesteuerte Untersuchungen, aber nie um den Verbaucher.

      • Oliver Müller says:

        Bei dem Thema geht es ausschließlich um den Verbraucher. Eine Lobby geht sicher nicht an einem Tesla vorbei und wird dabei gefilmt.

        • Und ich Verbraucher. Und will mein Eigentum schützen. Aber was ist schon an einem Auto wertvoll und schützenswert. Der Datenschutz muss um alles verteidigt werden…

          • Oliver Müller says:

            Dann stell dich daneben oder setz dich rein, wenn du der Meinung bist, dein Eigentum schützen zu müssen. Oder stell es in die Garage.

            Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Keine Ahnung, warum es Menschen gibt die Panik haben, jemand könnte ihr heiliges Auto anfassen. Checkt mal eure Prioritäten.

          • Der Schutz deines Eigentums endet dort wo meine Privatsphäre beginnt!

            Sonst hätte ich bitte gerne einen 24/7 Kamerastream von deinem PC/Laptop, damit ich etwas in der Hand habe, falls du mir mittels Cybercrime Schaden zufügst. Natürlich hast du nichts zu befürchten wenn du eh brav bist. Aber den Stream brauche ich trotzdem permanent. Danke!

          • Dein Eigentum geht nur dich und deine Versicherung was an, es ist mir sch…egal – egal ist mir nicht, wenn du gegen meine Rechte verstößt, das sollte zumindest ebenso geahndet werden wie eine eventuelle Beschädigung deines Autos.

        • Genau dieser Verbraucher ist es nicht, der ein Problem mit dieser Funktion hat, ganz im Gegenteil. Von den Verbrauchern wird so etwas in aller Regel befürwortet.

          • Oliver Müller says:

            Es geht nicht darum, ob der Verbraucher das angeblich(!) befürwortet, sondern darum, wie die gesetzliche Lage dazu ist.

            Auf welche Zahlen berufst du dich bei deiner Behauptung, der Verbraucher würde das befürworten?

            • Ja, ja „Es geht nicht darum, ob der Verbraucher das angeblich(!) befürwortet, sondern darum, wie die gesetzliche Lage dazu ist.“ so hat man sich ja auch in Sachen zero-Rating verhalten – contra Verbraucher:innen und zugunsten abstrakter Rechtsgüter wie „netzneutralität“. Die zeche zahlt – ja genau der oder diejenige denen nach Ende des zero-Ratings jedes Bit Traffic berechnet wird. Recht soll ein Gleichgewicht herstellen , einen Interessensausgleich zwischen den beteiligten parteien. Und dann muß eben entschieden werden was hier höher zu bewerten ist , der Schutz vor Straftaten oder der Schutz des Rechts am eignen Bild… was ist eigentlich wenn ein Fahrzeug autonom oder auch nur mit einem Fahrerassistenzsystem fährt das ebenfall auf real-kamerabilder zurückgreift? Muß die Fahrzeug -KI dann automatisch die Gesichter verpixeln oder muß ein Lautsprecher wie früher rufen „Ding Dong ding dong“ und ein Hologramm eines mannes der mit einer roten Fahne vor dem auto herläuft und die Allgemeinheit vor dem neuen bösen Ding – hier dem elektronisch „guckendem“ Auto , damals den ersten selbstfahrenden Pferdekutschen – warnt? Alles sehr welt fremd. Übrigens inszwischen gibt es Systeme wie „Orcam“, kleine Kameras , die an Brillengestelle morntiert weerden und per Umgebungserkennung Sehbehinderten menschen bei der Orientierung helfen. die filmen dann auch immer in den öffentlichen Raum. Man kann sie sogar so programmieren , daß sie einen per Sprachhinweis auf ein vorher „angelerntes“ Gesicht, also eine bekannte Person, die in den sichtbereich gelangt, hinweisen. mal sehen wann irgendein übereifriger Datenschutz-Guru auch diese kamerafunktionen im öffentlichen raum verbieten läßt.

              • Oliver Müller says:

                Die Überwachung des öffentlichen Raums von Teslas mit Zero-Rating zu vergleichen ist komplett daneben.

                Du zeigst auch mit dem Beispiel vom autonomen Fahren (das btw. überhaupt nichts mit dem Thema hier zu tun hat), dass du die Problematik nicht verstanden hast.

                Es ist kein Problem, wenn das Fahrzeug beim Fahren auf Daten der Kamera zurückgreift, das machen Assistenzsysteme heute schon. Sie speichern die Daten aber nicht.

                • Ja, der Vergleich hinkt natürlich, beidem gemein ist aber dennoch, dass es um Entscheidungen geht, die letztlich eben nicht die Interessen der Verbraucher widerspiegeln.

                • Was ist denn nun verboten – Überwachung oder Speicherung? Reine Überwachung – das macht jedes Fahrzeug beim Fahren wenn es optisch gestützte Assistenzsysteme einsetzt. Also ist Überwachung zulässig- was ist dann am wächtermodus unzulässig? Der überwacht ja auch nur – er speichert erst wenn er eine Gefahrensituation erkennt. Erst dann beginnt doch die atenschutzrechtliche Relevanz. Denn die Dashcam überwacht ja auch immer – sie speichert aber erst „wenns knallt“. Das ist zulässig. Du mußt einfach damit leben daß öffenticher Raum öffentlicher Raum ist: da wirst du angeguckt, dir wird zugehört, Du wirst von Leuten erkannt , auch wenn Du das vielleicht nicht möchtest. Warum soll das etwas anderes sein wenn die „Augen“ und „Ohren“ Kameras und Mikrofone sind ? Als Kinder haben wir im Wagen Nummerschilder aufgeschrieben und nachher verglichen wer die meisten aus einer Stadt hatte oder mit einer bestimmten Nummernkombination oder aus einem andern Land. So haben wir uns ohne Handy und Tablet die zeit vertrieben . Haben wir da gegen Datenschutz verstoßen – oder würden das Kinder heute tun ? Und warum soll es unzulässig sein den _Innenraum_ des eigenen Fahrzeugs mit Video aufzunehmen? Ist ja wie mein grundstück oder meine Wohnung: mein privater Bereich , da darf ich aufnehmen was ich will.

                  • Oliver Müller says:

                    Du hast offenbar keine Ahnung, worum es beim Datenschutz geht, wenn du die Thematik hier damit vergleichst, Kennzeichen mit Stift und Zettel aufzuschreiben.

                    Es geht übrigens nicht um den Innenraum des Tesla, sondern um das Drumherum. Eben den öffentlichen Bereich.

                • Hallo Oliver, „Die Überwachung des öffentlichen Raums von Teslas mit Zero-Rating zu vergleichen ist komplett daneben.“ich habe nicht die Wächterfunktion an sich mit dem zero-Rating verglichen, sondern versucht darzustellen daß Verbraucherschutzorganisationen entscheidungen angestoßen haben die sich genau für die Verbraucher deren wirtschaftliche Interessen sie schützen sollen als Nachteil herausstellten. Denn der Besitzer eines Autos ist ein Verbraucher , der Nutzer von zero-Rating war das auch. Beim zero-Rating hat die – wesentlich von Verbraucherschutzorganisationen mit beförderte – entscheidung das für Verbraucher unmittlbar vorteilhafte zero-Ratin zugunsten eines diffusen abstrakten Rechtsgutes wie „netzneutralität“ abzuschaffen bislang nur direkt in Cent und Euro meßbare nachteile mit sich gebracht. Genau das wird auch beim „Wächter-Modus“ passieren: wäre das irgendwann nämlich flächendeckend auch in anderen KFZ oder Weertgegenständen der fall (Wohnungstür , Schaufensterscheibe usw.) würde das die anzahl von straftaten mindern, mindestens aber deren Verfolgung erleichtern. Und das ist ein zweck der allen nützt . Gesamtgesellschaftlicher nutzen geht hier auch vor einem abstrakten Rechtsgut wie Datenschutz.

                  • Oliver Müller says:

                    Der Grund, warum du Zero-Rating für toll findest ist, weil nach dem Wegfall einige Internet-Anbieter ihre Angebote verteuert haben.

                    Bei so wenig Weitsicht fehlen mir glatt die Worte.

                    Und nein, mehr Kameras nutzen nicht. Niemandem. Unfassbar, wie lange sich so ein Blödsinn hält.

            • Die gesetzliche Lage ist das eine, natürlich, aber dann sag das auch und komm nicht mit dem Argument, dass es um den Verbraucher ginge. Ganz offensichtlich geht es darum nämlich nicht, anders ist nicht zu erklären, dass immer wieder Entscheidungen getroffen, die den Interessen des Verbrauchers entgegenstehen. Das sieht man auch in anderen Bereichen, denn es ist nicht der Verbraucher, der ein Problem mit StreamOn hat, es ist nicht der Verbraucher, der ein Problem damit hat, dass man auf seinem Smartphone Apps nicht aus beliebigen Quellen installieren kann u.v.m. Es sind regelmäßig Leute oder Gruppierungen, die *meinen*, der Verbraucher *müsste* damit ein Problem haben – tatsächlich aber geht das in aller Regel weit an der Realität vorbei.

              • Oliver Müller says:

                Natürlich bin ich es als Verbraucher, der ein Problem mit StreamOn hat und auch ich als Verbraucher habe ein Problem damit, wenn mir mein Smartphone vorschreiben würde, aus welchen Quellen ich Software installieren kann.

                Mag sein, dass du damit kein Problem hast. Gesellschaftlich sind ungleiche Behandlungen von Traffic oder geschlossene Ökosysteme wie bei Apple aber ein großes Problem.

                • Genau das ist doch der Punkt. Mir jedenfalls konnte noch niemand verständlich darlegen, worin genau hier das Problem besteht.

                  • Oliver Müller says:

                    Das Problem ist, dass du gefilmt wirst, wenn du an einem Auto entlang gehst, und weder darüber informiert wirst, noch nachvollziehen kannst, was mit den Aufnahmen geschieht.

                    Das ist anlasslose Überwachung, wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung.

                    Wer das nicht als Problem anerkennt, dem ist nun wirklich nicht mehr zu helfen.

        • Ich bin auch Verbraucher und wünsche mir so einen „Wächtermodus“ für jedes Auto. Kann ich mich deshalb beim vzbv beklagen, weil er meinen Ansprüche als Verbraucher zuwider handelt?

          • Oliver Müller says:

            Bevor du dich weiter lächerlich machst, nochmal der Hinweis, dass es hier um die Einhaltung von geltendem Recht geht. Du kannst hier nachlesen, was es damit auf sich hat:

            https://de.wikipedia.org/wiki/Recht

            • @Oliver Müller
              Dann solltest du dich mal mit Bundesjustizminister Buschmann unterhalten. Der hält Maßnahmen und Verbote, deren Einhaltung nicht gewährleistet werden kann, nämlich auch für ziemlich überflüssig. Damit steht er nicht Allein. Aber du darfst gerne mit deinem Verbots- und Unzulässigkeitsgefasel diesen Blog weiter zumüllen. Für mich ist die Sache erledigt und dich ordne ich in die Kategorie „Tesla-Hater“ ein.

              Übrigens deinen anmaßenden Kommentar zu unserem Bürgermeister habe ich zur Kenntnis genommen. Da solltest du dich mal fragen, ob es sich sowas geziemt?

              • Oliver Müller says:

                Mit dem Buschmann würde ich mich in der Tat gerne mal unterhalten, aber zu anderen Themen.

                Wo fängt für dich denn die Einhaltung von Gesetzen an? Mord ist auch nicht erlaubt, trotzdem werden Menschen ermordet. Nach deiner Argumentation müsste man Mord dann ja erlauben, weil wir Morde nicht verhindern können.

                Und was den „Tesla-Hater“ angeht, ich schrieb bereits mehrfach, dass das natürlich für sämtliche Hersteller gilt. Aber das überliest du lieber, weil du mich ja sonst nicht „Tesla-Hater“ schimpfen könntest.

                Was euren Bürgermeister angeht, sowas geziemt sich durchaus. So eine Aussage ist eine Frechheit für jemand, dessen Aufgabe es ist, für die Bürger da zu sein. Dazu gehört dann selbstverständlich auch, dass er sich darum kümmert, dass Gesetze, die für den Schutz seiner Bürger gemacht sind, durchsetzt.

    • Oliver Müller says:

      Kelbers Law: Wann immer es heisst „irgendwas Sinnvolles geht nicht, wegen Datenschutz“ liegt es NICHT am Datenschutz.

      Es geht auch nicht nur darum, was du mit den Aufnahmen machst, sondern was Dritte (in dem Fall Tesla) mit den Aufnahmen macht.

      Der Unterschied zu Dashcams ist, dass diese nur dann Aufnahmen speichern, wenn ein Event (z.B. eine Erschütterung oder ein Knopfdrücken) auftritt. Der Wächtermodus des Tesla nimmt mich aber auch dann auf, wenn ich nur an einem parkenden Fahrzeug vorbei gehe.

      • >>Es geht auch nicht nur darum, was du mit den Aufnahmen machst, sondern was Dritte (in dem Fall Tesla) mit den Aufnahmen macht.

        Also geht es doch ausschließlich um Tesla und nicht grundsätzlich um die Aufnahmen.
        @Oliver Müller – Jetzt hast du dich selbst enttarnt…

        • Oliver Müller says:

          Es geht um die permanente Überwachung des öffentlichen Raums und die Tatsache, dass niemand weiß, was mit den Aufnahmen passiert. Das gilt selbstverständlich für alle Automobilhersteller.

          • @Oliver Müller
            Du faselst hier permanent davon das die Überwachung des öffentlichen Raums verboten ist. Erklär mir doch bitte mal wie es dazu kommen konnte, dass Tesla trotz „Wächtermodus“ eine Zulassung für seine Fahrzeuge bekommt. Dann kannst du mir auch vielleicht mal eine Zahl erfolgreicher Verfahren gegen die Betreiber falsch montierter Überwachungskameras, mit denen ebenfalss dauerhaft der öffentliche Raum überwacht wird, nennen. Wieviele Anzeigen hast du denn schon mit Erfolg auf den Weg gebracht? Es reicht manchmal nicht nur „Verboten, verboten, verboten!“ zu schreien. Die Einhaltung eines Verbots muss auch überwacht und geahndet werden.
            Noch schnell ein kurzes Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung.
            Als ich noch kommunalpolitisch aktiv war, haben wir immer mal wieder gemeinsam mit dem Bürgermeister Ortsbegehungen gemacht. Bei einer dieser Begehung habe ich auf die Vielzahl falsch montierter, privater Überwachungskameras hingewiesen. Die Antwort des Bürgermeister, der bei uns die örtliche Polizeibehörde repräsentiert, „Wer soll das denn beurteilen und überwachen?“ Also kann das Verbot gleich in die Tonne.

            • Oliver Müller says:

              Mir ist in der Tat völlig schleierhaft, warum Teslas auf deutschen Straßen fahren dürfen. Und was jetzt andere, ebenfalls gegen das Datenschutzrecht verstoßende Kameras damit zu tun haben sollen, ist mir ebenfalls schleierhaft. Es geht hier nicht darum, was andere machen, sondern darum, was Tesla macht.

              Man stelle sich mal vor, wir könnten Gesetze dadurch kippen, dass massenhaft dagegen verstoßen wird. Chaos wäre vorprogrammiert. So funktioniert unsere Gesellschaft Gott sei Dank nicht.

              Wenn sich euer Bürgermeister derartig äußert, ist er offenbar ungeeignet für den Posten des Bürgermeisters.

              • @Oliver Müller
                Hast du die Beantwortung meiner Fragen vergessen oder hast du gar keine Antwort? Den Halter eines Tesla, der dich verbotenerweise gefilmt hat, herauszufinden ist doch recht simpel. Wieviele Anzeigen hast du erfolgreich gegen die Halter erstattet?

                • Oliver Müller says:

                  Ich habe deine Fragen ignoriert, weil sie mit dem Thema nichts zu tun haben. Es ist völlig irrelevant, wie viele Anzeigen ich dazu erstattet habe. Die Anzahl einer Anzeigen ändert am rechtswidrigen Verhalten von Tesla genau gar nichts.

              • Gesetze werden ziemlich oft geändert und meist auf Betreiben der geneigten Öffentlichkeit oder einer Lobby. Manchmal erkennt der Gesetzgeber auch wie wenig sinnhaft ein Gesetz geworden ist und beantragt eine Änderung oder gar Aufhebung selbst.

    • „Datenschutz ist direkt Täterschutz.“
      Such dir bitte ein neues Totschlagargument, deins hat einen Bart.

      • Sicher, deshalb wird es aber nicht weniger richtig.

        • Oliver Müller says:

          Stimmt. Es wird nicht weniger richtig, denn es war schon immer falsch. Noch weniger richtig als falsch geht nicht.

          • Wenn ein Täter nicht ermittelt werden kann, weil Gründe des Datenschutzes dagegen sprechen, ist es äußerst schwer zu vermitteln, dass in dem Fall der Datenschutz kein Täterschutz ist. Aber ich lerne gerne dazu, vielleicht versuchst Du es einfach mal.

            • Oliver Müller says:

              Das ist halt wie mit illegal beschafften Beweisen. Die dürfen vor Gericht auch nicht verwendet werden.

              Hier geht es nicht darum, dass aus Gründen des Datenschutzes nicht auf legal gespeicherte Daten zugegriffen werden darf, sondern darum, dass die Daten gar nicht erst erhoben hätten dürfen. Insofern dürfen sie auch nicht für die Strafverfolgung genutzt werden. Das ist nochmal eine Nummer krasser als die bereits erwähnte Luca App.

              Und für den Kratzer im Lack des Tesla kommt im Zweifelsfall auch die Vollkaskoversicherung auf.

  3. Krümelmonster says:

    Ich weiß nicht, wie man auf die Idee kommt, jederzeit und überall alles filmen und später nach Belieben verwerten zu dürfen. Beim öffentlichen Stellen wird laut geschimpft, privat soll aber jeder machen dürfen, wozu er Lust hat, weil da auf einmal das persönliche Interesse alles andere überwiegt? Jeder hier hat sich schon ausreichend „lustige Videos“ im Netz angesehen, die genau so entstanden sind und gar nicht veröffentlich werden dürften.

    Das geht mir hier in der Nachbarschaft schon auf den Senkel, überall Kameraklingeln, oder auch schlicht Überwachungskameras, die munter Bereiche aufnehmen, die gar nicht gefilmt werden dürfen, nämlich außerhalb des eigenen Grundstücks. Und nein, ich bin nicht der Kopf einer internationalen Einbrecherbande …

    • Hallo Krümelmonster, eine Kameraklingel ist doch nur ein ersatz für einen Türspion – sie filmt nur wenn jemand auf den Klingelknopf drückt, also nicht anlaßlos – Du selber als klingelnde Person gibts den Anlaß. wo ist das problem? Gibts übrigens schon seit gefühlt Jahrhhunderten – früher mit großen Kameras im Torgemäuer größerer Grundstücke und kleiner Röhrenmonitor im haus – sündhaft teuer und konnten sich nur wenige leisten. heut kann man es für wenige hundert Euro bei A*n oder Voelkner kaufen und selber installieren, diese ehemals Luxusgeräte wurden also durch Preisverfall demokratisiert. Also nix was es nicht schon früher gab, zumindest in Sachen haustürkameras

  4. Der Datenschutz ist des Michels liebstes Kind –

    Ich wünschte, dass alle Autos dieses Wächterdings hätten. Die abschreckende Wirkung wäre vermutlich, trotzdem sich ein Bösewicht ja auch vermummen kann, doch größer als ohne. Auch falsche Schuldzuweisungen können sich so schnell entkräften lassen. Und wie Anduko schon schrieb, bei den Dashcams ging es ja irgendwann. Und auch da musste der Datenschutzwahn erst mühsam mit Vernunft und Praktikabilität niedergekämpft werden.

    Zur Gerichtsverwertbarkeit sei noch zu sagen, dass ein Richter im Einzelfall entscheidet, welchen Beweis er zulässt bzw. wie er ihn bewertet. So hat es bei dem Dashcamtheater auch viele Fälle gegeben, in denen das an sich unzulässige Video doch einen Ausschlag im Prozessverlauf geben konnte. Auch das könnte (könnte!!) ein Umstand gewesen sein, der den Prozess zur Zulassung der Dashcams erleichtert hat.

    • Oliver Müller says:

      Dashcams funktionieren grundsätzlich anders als der Wächtermodus im Tesla, insofern ist der Vergleich komplett daneben.

      • Das Verfahren war ähnlich kontrovers – und deine Meinung ist natürlich jederzeit geschätzt und willkommen.

        • Oliver Müller says:

          Es gibt viele Themen, die kontrovers diskutiert werden, aber trotzdem nichts miteinander zu tun haben.

          • Dir gehts wohl eher um einen sinnfreien Diskussionsbattle.

            Ich schließe den Thread dann für mich.

  5. Datenschutz ist grundsätzlich eine wichtige Sache.

    Ich bin mir aber sicher, dass man die entsprechende Funktion auch Datenschutzfreundlich umsetzen könnte. Bspw. Aufnahmen nur dauerhaft speichern, wenn es eine Erschütterung am Auto gab oder sonst ein Ereignis am Auto festgestellt wurde. Dauerhaftes Filmen (mit speichern) der Umgebung ist mit gutem Grund nicht erlaubt.

    Ich habe mich die Tage auch etwas erschreckt, als ich mein Auto von der Ladesäule trennen wollte und plötzlich der Tesla an der Ladesäule daneben mit Festbeleuchtung darauf reagierte, dass ich da einfach nur vorbei gelaufen bin 😉

    • Oliver Müller says:

      Ich hatte den Fall bisher noch nicht (hier in der Gegend gibts zum Glück nicht so viele Teslas), würde so einen Fall aber dokumentieren und zur Anzeige bringen.

      • Wüsste nicht wegen was. Licht an ist ja kein Straftatbestand. Ob das Auto mich gefilmt hat oder nicht, kann ich ja nicht feststellen. Evtl. gibt es ja auch einen Bewegungssensor (per Radar oder so) der angeschlagen hat.

        • Oliver Müller says:

          Wenn der Wächtermodus aktiv ist, wird auf dem großen Hauptdisplay des Tesla ein entsprechender Hinweis angezeigt. Wenn du drauf achtest kannst du sehen, ob du aufgenommen wurdest.

          • Nein es wird nicht immer etwas auf dem Display angezeigt, nur bei akuter Gefahr. Wenn er normal Leute filmt die dem Tesla zu nahe kommen bleibt das Display dunkel – ist auch gut so, sonst geht das teilweise ja immerzu an und verbraucht Strom. Die Leute bemerken eigentlich nie das der Wächtermodus an ist.

            • Oliver Müller says:

              Das ist ja noch schlimmer! Warum doch gleich dürfen diese rollenden Wanzen bei uns herum fahren und stehen?

          • Das wusste ich bis gerade nicht und habe entsprechend auch nicht darauf geachtet (gucke normalerweise nicht in fremde Autos 😉 )

  6. Es geht darum, dass Technik wie beim Tesla erst mal im Grunde nix schlimmes ist. Aber wie werden die Daten erfasst und verarbeitet.

    Welche Sensordaten an Tesla übermittelt und gespeichert werden und welche im Auto bleiben und überschrieben werden, bleibt unklar. Die Rechte, die sich die Firma von Elon Musk in den AGB einräumen lässt, sind quasi unbegrenzt. Im Sinne des Verbraucherschutzes muss angenommen werden, dass sie alles, was sie in den AGB erklärt, auch zu tun gedenkt. Zitat:

    „Mit der Nutzung unserer Produkte oder Dienstleistungen … erklären Sie sich mit der Übermittlung von Informationen von Ihnen, über Sie oder über Ihre Nutzung … in Länder außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, einschließlich der USA, einverstanden.“

    Wer so viel Datenverarbeitung nicht will, kann widersprechen, online, per E-Mail oder Post an eine Adresse – in den USA. Doch davon rät Tesla im nächsten Atemzug auch gleich wieder ab. Die Firma schreibt:

    „Dies kann dazu führen, dass bei Ihrem Fahrzeug eine lediglich eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten.“

    Ein absolutes No-Go nach europäischem Datenschutzrecht ist auch die Dauererfassung der Autoumgebung, also des öffentlichen Raums. Wenn Menschen gefilmt und aufgezeichnet werden, die nur an einem Auto vorbei gehen, ohne dass sie sich konkret verdächtig machen, ist dies klassische illegale Vorratsdatenspeicherung. Im öffentlichen Raum rund um einen Tesla werden wir erfasst, verfolgt, gefilmt, und möglicherweise identifiziert, je nachdem, welche Technik im Auto gerade aktiv ist. Wir wissen nicht, was davon das Auto gerade tut. Ebenso ist die für die Betroffenen nicht erkennbare Video-Erfassung des Innenraums, die in bestimmten Modellen möglich ist, unzulässig.12

  7. Oliver Müller says:

    An der Stelle sei noch folgende Frontal Sendung von letzten Jahr erwähnt:
    https://www.zdf.de/politik/frontal/datenkrake-tesla-das-auto-als-spion-102.html

    Ja, ich weiß, jetzt kommen gleich wieder die „uuuh, der böse öffentlich rechtliche Rundfunk“ Spinner aus ihren Löchern gekrochen, aber lasst euch gleich mal gesagt sein, es geht aber um die Fakten, die in der Sendung genannt werden und nicht darum, wer sie kommuniziert.

  8. Und die Fakten im dem ZDF Beitrag sind inhaltlich komplett Falsch.

    • Oliver Müller says:

      Beweis durch Behauptung? So wird das nix. Ich versuche es mal konkret:

      Welcher Fakt in dem Beitrag ist warum falsch?

  9. zinullaMobile says:

    Vermutlich muss man dann demnächst jedes mal einen Dialog bestätigen, genauso wie man es bei jeder Webseite mit dem driss Cookiemeldungen muss. Das hilft natürlich echt weiter…

    • Oliver Müller says:

      Ziel muss sein, die anlasslose Überwachung des öffentlichen Raumes zu unterbinden. Ein Tesla, dessen Software das ermöglicht, darf in Deutschland nicht zugelassen werden.

      • @Oliver Müller
        Hör doch bitte mal auf nur auf Tesla einzudreschen oder wirst du dafür bezahlt?

        • Oliver Müller says:

          Ich schrieb bereits mehrfach, dass die DSGVO für alle Hersteller gilt. In diesem einen Artikel geht es aber nunmal um Tesla.

          Gegenfrage: Wirst du dafür bezahlt, Tesla zu verteidigen? Dann machst du deinen Job eher schlecht.

        • Tesla hat nun mal eine solche Funktion in der Software. Andere Autos wohl nicht (mein PS2 hat zwar auch 360° Kameras, aber keine Möglichkeit zur Aufzeichnung o.ä. in der Software).

  10. Christian says:

    Ich bin gerade ziemlich verwirrt, überall sonst habe ich bisher gelesen, daß dieser Modus erst aktiv aufnimmt, wenn das Auto eine Gefahr vermutet.
    Keine Ahnung, wie genau das läuft, aber daß das Auto pausenlos in diesem Modus aufnimmt, wäre mir vollkommen neu.

    • Das Auto sieht sich ihm nähernde Personen und Gegenstände als Gefahr und zeichnet dann Bilder von seinem Umfeld aus. Damit hat das Auto auch 100%ig recht, denn jeder der angeblich „nur“ vorbeigeht kann dem Auto einen Schaden zufügen. Das Auto schützt sich durch die „Wächterfunktion“ selbst und seinen Besitzer vor hohen Kosten die aus Vandalismus resultieren. Übrigens, Vandalismus ist auch verboten. Gemäß § 303 StGB ist schon der Versuch eine fremde Sache zu beschädigen strafbar. 😉

      • Oliver Müller says:

        Das Auto hat Recht? Oh je, so weit sind wir schon?

        Selbstverständlich ist eine Person, die an einem Auto vorbei geht, keine Gefahr für das Auto. Und selbstverständlich ist es auch kein Versuch, eine fremde Sache zu beschädigen, wenn man an einem Auto vorbei geht.

        Im Übrigen kann der Wächtermodus das Auto nicht vor Beschädigung schützen und Kameras können keine Verbrechen verhindern.

      • An einem Tesla vorbei gehen ist also jetzt schon quasi „Vandalismus“? Dann hoffe ich mal, dass nicht wieder ein Tesla-Fahrer zu nah an meinem Auto steht und ich wegen vandalisierendem Vorbeigehen beim Einsteigen in mein Auto verknackt werde 😉

      • Das Auto bzw. der Wächtermodus schützt überhaupt nix. Es könnte eventuell bei der Aufklärung einer möglichen Sachbeschädigung helfen, den oder die Täter zuermitteln.

  11. Was ist der Wächter-Modus?

    Der im Februar 2019 eingeführte „Tesla Sentry Mode“ oder auch „Wächter-Modus“, ist eine Funktion zur Videoüberwachung gegen Einbruch und Diebstahl. Diese Funktion des Model 3 überwacht mit Hilfe von Fahrzeugkameras durchgehend die Umgebung. Sollte jemand dem Model 3 zu nahe treten, aktiviert sich der Warnzustand und die Aufzeichnungen werden auf einem USB-Stick gespeichert. Anhand einer Nachricht auf dem Bildschirm, wird der Besitzer des Fahrzeugs dann darüber informiert, dass die Videoüberwachung aktiv ist.

    Was ist der Standby-Zustand?

    Der Standby-Zustand wird automatisch beim aktivieren des Wächter-Modus eingeschaltet. In diesem Zustand wird die Umgebung des Model 3 kontinuierlich von Fahrzeugkameras überwacht.
    Was ist der Zustand Warnung?

    Sollte das Model 3 im Standby-Zustand eine Gefahr erkennen, wechselt der Wächter-Modus automatisch in den Zustand Warnung. Das passiert beispielsweise, wenn sich jemand an das Fahrzeug lehnt.
    Was ist der Alarm-Zustand?

    Der Alarmzustand des Sentry-Mode wird aktiviert, wenn beispielsweise ein Fenster des Fahrzeugs eingeschlagen wird. hier wird dann auf dem Touchscreen eine Mitteilung angezeigt, dass die Fahrzeugkameras den Vorfall aufzeichnen. Durch den Alarmzustand werden somit die letzten zehn Minuten der Videoaufzeichnung bis hin zum Auslöser auf einem USB-Speicherstick gespeichert. Nach 30 Sekunden kehrt der Wächter-Modus in den Standby-Zustand zurück.

    Quelle: https://www.smaveo.de/tesla-model-3-was-ist-der-waechter-modus/

    • Hallo NoName, damit ist doch alles klar: es wird nur aufgezeichnet und abgespeichert wenn ein Gefahrenzustand erkannt wird. Der bloße Wächtermodus ist nach dieser Darstellung zwar eine Überwachung mittels Kamera, es wird aber nichts abgespeichert solange der „Wächtermodus “ nicht in einen der anderen modi übergeht. Ohne Aufzeichnung und speicherung doch kein Verstoß, denn das ist dann das gleiche wie im fahrenden Fahrzeug wenn die Kameras ja auch ständig arbeiten. Also mal wieder viel heiße Luft , nur schade daß sich eine Verbraucherschutzorganisation hier so an vermeintlichen Rechtsverstößen abarbeitet. Aber vielleicht verdienen die ja gutes Geld mit Abmahnungen, das Abmahngeschäft ist ja das „bitcoin-Schürfen“ der Rechtsanwälte….

      • Oliver Müller says:

        Ein Gefahrenzustand wird bereits erkannt, wenn jemand nur an einem Tesla vorbei geht. Für den einen ist das „heiße Luft“, für alle geradeaus denkenden Menschen ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht.

        • Genau das ist ein Trugschluss, denn es mag ein Verstoß gegen geltendes Recht sein, aber eben nicht für „alle geradeaus denkenden Menschen“. Die haben nämlich weder die Zeit noch die Lust, ihre Freizeit damit zu verbringen, Probleme zu bekämpfen, die sie selbst zuvor mühsam herbeigeredet haben.

  12. Also irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht:
    Wenn ich mir überlege wie oft ich Fotos zb von meinen Kindern mache bei denen irgendwie auch noch jemand fremdes mit auf dem Foto oder Video mit drauf ist *), dann sind die zwei sentry-Ereignisse pro Woche die mein Tesla zb aufzeichnet wenn ich ihn über Nacht am Flughafen stehen lasse im Vergleich viel VIEL weniger interessant. **)

    *) natürlich nicht absichtlich, aber schlicht weil wir uns im öffentlichen Raum bewegen, zb Rad fahren üben oder auf dem Spielplatz oder so…

    **) letztens jemanden im Flughafen-Parkhaus erwischt der die ganze Reihe an allen (ca 15) Autos rundherum an den Türen probiert hat ob wo offen ist.

  13. Der Werte Hr. Oliver Müller gibt hier ja sein bestes Tesla zu verteufeln.
    Ist das eigtl Neid oder nur Unwissenheit?
    Oder vielleicht bei einem dt. Hersteller tätig und angepisst das Tesla weit voraus ist?

    Schon allein die Aussage das dauerhaft der komplette Raum aufgezeichnet wird ist falsch!

    • PetrosiliusZwackelmann says:

      Also ich muss echt sagen, diese gesamte Diskussion ist echt ein Phänomen. Man kann die Angst vor der unbewussten Videoaufzeichnung für übertrieben halten oder nicht. Aber die Vorwürfe, Tesla-Hater oder Neider zu sein sind echt geil. Es ist ein Bericht, in dem es explizit um Tesla geht und außer ihnen nutzt auch keiner so ein System. WIE soll man denn da bitte nicht nur über Tesla reden?!

  14. Oliver Müller says:

    > Der Werte Hr. Oliver Müller gibt hier ja sein bestes Tesla zu verteufeln.

    Ich wiederhole mich zum x-ten Mal: Es geht nicht nur um Tesla, die Gesetze gelten selbstverständlich für alle Hersteller.

    In diesem Artikel geht es aber nunmal darum, dass Tesla dagegen verstößt.

    > Ist das eigtl Neid oder nur Unwissenheit?

    Das war zu erwarten, das übliche „Neid !!!!111“ Nicht-Argument, sobald die Argumente ausgehen.

    > Schon allein die Aussage das dauerhaft der komplette Raum aufgezeichnet wird ist falsch!

    Eine derartige Aussage habe ich nicht getroffen. Offenbar sind die Argumente wirklich schon aus, wenn hier mit Fakes gearbeitet werden muss.

    • Tesla Wanze disqualifiziert dich schon…

      Ich habe sowohl Neid als auch Unwissenheit in den Raum geworfen, dass du sofort auf den Neidzug aufspringst ist dein Thema…

      Zum letzten Punkt, dein Post von 12.05 Uhr

      …“ Es geht um die PERMANENTE Überwachung des öffentlichen Raums “…

      • Oliver Müller says:

        > Tesla Wanze

        Nie geschrieben.

        > “ Es geht um die PERMANENTE Überwachung des öffentlichen Raums “

        Da steht nichts von „dauerhaft der komplette Raum aufgezeichnet wird“

        Überwachung != Aufzeichnung

        Ich beende das hier mit dir, mit dir ist eine ehrliche Diskussion nicht möglich.

        • Du bist ein Held, wie war das mit dem Totschlagargunent?

          Die eigenen Posts plötzlich nicht mehr kennen wollen und dann fix die Diskussion beenden wenn die Argumente ausgehen. Sry aber das ist mehr als peinlich.

          Im übrigen permanent = dauerhaft!

          Und von Wanze hast 13.09 Uhr geschrieben…

  15. Ich find das schon toll wie begeistert hier Einige sind, sich gegenseitig überwachen zu können. Da braucht der Staat ja bald gar nicht mehr über eigene Überwachungssysteme nachdenken und kann ganz viel Gekd sparen indem er sich einfach in das Netzwerk privater Videoüberwachung in Dashcams, Autos, Kameraüberwachung im Smarthome, demnächst dem Wähtermode im Reiseeäck etc. einklinkt.
    Die Stasi hätte sich vor Lachen kaum mehr halten können, wenn die Lemminge sich alle selbst überwacht hätten.

    • Genau das!
      An dieser Stelle noch „Hut ab“ vor Oliver Müller, der trotz teils polemischer und inhaltsloser Kommentare stets sachlich und faktenorientiert geblieben ist.
      Denn Fakt ist, dass die anlasslose Überwachung in Deutschland verboten ist und zwar unabhängig davon, ob einem das persönlich gefällt oder nicht.

      • Das ist ja richtig, aber das, was hier diskutiert wird, ist schlicht keine anlasslose Überwachung in diesem Sinne.

  16. Die Kommentare verdeutlichen ziemlich gut was unter German Angst zu verstehen ist.

    • Oliver Müller says:

      Wer den Missbrauch von Daten (Stichwort Rosa Liste) als „German Angst“ abtut hat damals in Geschichte nicht aufgepasst.

      Und das alles nur, weil die Menschen Angst haben, dass jemand dem heißgeliebten Auto zu nahe kommt. Das rechtfertigt dann zigfachen Verstoß gegen geltendes Recht. Ich fasse es nicht.

      Ich habs schon mal geschrieben, aber: Checkt mal eure Prioritäten! So ein Auto ist nur ein Gebrauchsgegenstand!

      • Gibt es eigentlich eine Statistik wieviele Verstöße gegen die permanente Überwachung des öffentlichen Raums (durch Tesla-Fahrzeuge) zur Anzeige gebracht wurden und wieviele Verfahren diesbezüglich erfolgreich und damit meine ich mit Bestrafung der Täter abgeschlossen wurden? Anscheinend fällt die ganze Geschichte in den privatrechtlichen Bereich und wird von staatlicher Seite nicht als Offizialdelikt kategorisiert. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wird es vermutlich auch nicht geben, weil das öffentliche Interesse verschwindend gering oder überhaupt nicht vorhanden ist. Ergo – der vzbv will sich mit seiner Aktion in die Medien bringen und die Justiz beschäftigen, was ihm scheinbar gelungen ist.

  17. TausendMarkAndreas says:

    Nur Experten hier.
    Es geht um das anlasslose Aufzeichnen, nicht um das anlasslose Filmen.
    Gespeichert wird nur, wenn gefahr vermutet wird. Alles andere wird weggeworfen. So wie bei einer Dashcam.
    Aber ja, Tesla ist böse, richtig doll böse. Das Mercedes, BMW und Co. teilweise ähnliche Funktionen bieten weiß komischer weise von den Geringverdienern hier keiner 😛

    • Oliver Müller says:

      > So wie bei einer Dashcam.

      Nein. Eine Dashcam „vermutet“ nicht. Die löst bei Erschütterung aus, oder wenn ich den Knopf drücke.

      > Das Mercedes, BMW und Co. teilweise ähnliche Funktionen

      Irrelevant, in diesem Artikel geht es um Tesla.

      > Geringverdienern

      Keine Argumente, aber beleidigen.

  18. Wieder falsch, Dashcams zeichnen ununterbrochen auf, überschreiben aber nach einer Weile permanent das zuvor aufgenommene. Man merkt wieder, willst hier groß mitreden aber verwickelst dich ununterbrochen in Widersprüchen – lol

    • Oliver Müller says:

      Falls du dich auf meinen Beitrag von 15:18 beziehst, was genau ist daran falsch? Dass eine Dashcam nicht vermutet, oder dass die dauerhafte Speicherung bei einem Event wie einer Erschütterung oder einem Knopfdruck ausgelöst wird?

      Ich weiß, es ist warm, daher meine Bitte: Lest einen Beitrag im Zweifelsfall mehrmals, bevor ihr darauf antwortet, falls ihr ihn nicht direkt beim ersten Lesen versteht.

  19. Ich verstehe das Problem nicht! Die Daten im Tesla werden in der Regel wieder gelöscht. Viel schlimmer sind doch die Kameras in der Nähe von Bankenautomaten und Supermarkt-Kassen, wo man seine Karten- oder Smartphone-Pin eingibt. Das sollte verboten werden!
    Die ganzen Smartphones und bald auch AR-Brillen werden sowieso die Privatspähre obsolet machen. Fahrt mal nach London oder Tokyo.
    Privat ist man im Privaten, in der Öffentlichkeit, kann es keine Privatspähre geben.
    Da muss ich mich dann halt zusammenreißen und benehmen!

    • Hallo Dirk, „schlimmer sind doch die Kameras in der Nähe von Bankenautomaten und Supermarkt-Kassen, wo man seine Karten- oder Smartphone-Pin eingibt. Das sollte verboten werden!“ wieso? das soll gerade helfen festzustellen wer mit einer Karte Geld abhebt. Wenn jemand Deine karte entwendet kann man , da der zeitpunkt der Kartennutzung am Automaten protokolliert wird, das mit dem Zeitpunkt der Aufnahmen der kamera verbinden und dann die Person sehen die Dich betroten hat. einer der Punkte wo wirklich zumindest die Verfolgbarkeit einer Straftat durch Kameraüberwachung verbessert wird. Und Bankautomaten stehen nicht im öffentlichen Raum sondern in den räumen die Banken gehören – dort aufzuzeichnen ist Teil ihres hausrechts. Damit erklärst du dich bei den allgemeinen Nutzungsbedingungen Deiner Bank sogar einverstanden , denn auch in den Schalterräumen hängen seit vielen Jahrzehnten schon kameras. Mit gutem Grund. Mich darf jeder angucken auch durch eine Kamera – ich bin ein gesetzestreuer Bürger . Würde ich kiffen, täte ich es zu hause smile

  20. Oliver Müller says:

    > Privat ist man im Privaten, in der Öffentlichkeit, kann es keine Privatspähre geben.

    Hier geht es aber nicht um Privatsphäre, sondern um Datenschutz. Und das Recht darauf besteht selbstverständlich auch im öffentlichen Bereich.

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