Telekom: Vorläufiges Aus für StreamOn

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt „StreamOn“ in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Hiermit wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, so das Oberverwaltungsgericht in einer Stellungnahme an die Presse.

Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass StreamOn der Deutschen Telekom gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von StreamOn in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Telekom ab. Mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 12. Juli 2019 wies der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts auch die Beschwerde der Telekom zurück.

Man darf gespannt sein, wie die Deutsche Telekom nun reagiert – denn das Angebot müsste ja angepasst werden. Und sicherlich trifft es nicht nur die Telekom, sondern auch Vodafone dürfte unter Beobachtung stehen. Auch muss man schauen, was Kunden für Rechte haben, wenn tatsächlich Einschnitte in StreamOn vorgenommen werden.

Zur Begründung führte der 13. Senat aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte die Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. Hiergegen werde verstoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde. Da der Grundsatz der Neutralität ein grundlegendes Funktionsprinzip des Internets zugunsten sämtlicher Nutzer schütze, sei es auch unerheblich, ob der Kunde mit der Buchung von „StreamOn“ in die Drosselung eingewilligt habe. Außerdem sei es nach europäischen Roaming-Regeln verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Die Antragstellerin verletze dieses Verbot, soweit sie den Datenverkehr für Audio- und Videostreaming bei Nutzung im europäischen Ausland abweichend zu einer Nutzung im Inland auf das Inklusivdatenvolumen anrechne. Für den Kunden bestehe damit bei Nutzung im europäischen Ausland ein ungünstigerer Entgeltmechanismus. Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus diesen Gründen voraussichtlich rechtmäßig sei, könne sie auch bereits vor einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vollzogen werden.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Mittlerweile gab die Telekom an, dass man am Angebot festhalten wolle, dies würde Änderungen bedeuten.

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79 Kommentare

  1. Rechte haben Kunde keine, dass wurde schon tausendmal geschrieben, dass die Telekom sich das in den AGB´s sichern lassen hat. Immer wieder das Thema…. unglaublich gute Recherche hier…

    • redalertexpert says:

      Bin mir nicht sicher ob so eine Klausel in den AGB rechtens ist. Könnte als überraschende Klausel durchgehen….

      • Ist ja erst seit ein paar Jahren drin…

      • Allein schon, weil es sich um ein freiwilliges Angebot der Telekom handelt, kann auch die Telekom bestimmen, unter welchen Bedingungen sie dem Kunden das unterbreitet. Dazu kann auch gehören, dass die Telekom das Angebot von heute auf morgen einstellen kann. Da meines Wissens die StreamOn Angebote kostenlos sind, entsteht der Telekom auch keine Pflicht gegenüber dem Kunden. Demnach kann der Kunde auch nichts einfordern.

        Die Preisfrage lautet also: Hat die Telekom sowas geahnt, als sie mit StreamOn anfing und das Konzept bewusst so gewählt?
        Ich tippe hier auf: Ja!

        • redalertexpert says:

          Naja, bei Neuverträgen dürfte man schon durchbekommen, dass man den Vertrag nur wegen dieser Option abgeschlossen hat. Von daher ist die Argumentation nur bedingt stichhaltig. Wird man schauen wie Gerichte entscheiden…

          • Unwahrscheinlich. Der Tarif kann von der Telekom auch unabhängig von StreamOn erfüllt werden. Keiner wird die Menschen natürlich davon abhalten können, bei Fernabsatz von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, sofern die Frist nicht abgelaufen ist. Und diese Zahl dürfte in den nächsten Tagen wohl für die Telekom spürbar steigen.

            • „Der Tarif kann von der Telekom auch unabhängig von StreamOn erfüllt werden.“

              Das Produkt hat bestimmte Eigenschaften und dazu gehört auch StreamOn. Da die Telekom damit sogar aktiv wirbt, kann auch das Argument, StreamOn sei keine wesentliche Produkteigenschaft, leicht entkräftet werden. Insofern ist ein Wegfall dieser Eigenschaft ein Mangel, der einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen kann.

    • Gesetze stehen über AGB. Du kannst in deine AGB (bitte ohne Plural-S) schreiben was du willst. Wenn’s gegen Gesetze verstößt, ist der Passus nichtig.

      • Der Kunde hat aber kein Sonderkündigungsrecht wegen StreamOn, dass hat sich die Telekom in den AGB´s gesichert. Welches Gesetz besagt den jetzt bitte, dass die Kunden doch eins haben?

        • Dasjenige das man dem Kunden einräumt bei der NICHT ERFÜLLUNG DES VERTRAGES ein Sonderkündigungsrecht zu haben.

        • Du schreibst da gerade „Der Kunde hat aber kein Sonderkündigungsrecht wegen StreamOn, dass hat sich die Telekom in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen´s gesichert“. Merkst du selbst?!

      • Der Passus muss nicht NICHTIG sein, wenn dies nicht drinnen steht das nur diese dann nicht gültig sind. Hat man dies versäumt dürfte wohl dann der gesamte Vertrag nichtig sein.
        Bin kein Anwalt aber denke man könnte mir hierbei zustimmen???

        • Ich bin nun wahrlich kein Anwalt für Vertragsrecht, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass – wenn man beweisen kann, dass die Zero-Rating-Option ein wesentlicher Grund für den Abschluss dieses Vertrags war, man eine Sonderkündigung durchboxen kann.
          Nebenbei erwähnt werden zumindest bei Vodafone die Pässe Bestandteil des Angebots und dementsprechend des Vertrags angepresst. Fällt das weg, können sie den Vertrag nicht mehr erfüllen.

          Falls diese Zero-Rating-Geschichten wirklich entfallen sollten, kann ich mir höchstens vorstellen, dass die Betreiber es zähneknirschend für aktuell laufende Verträge hinnehmen, für Neuverträge aber nicht mehr anbieten. Vertragsverlängerer werden dann mit „umfangreichen Umstrukturierungen des Angebots-Portfolios“ in Tarifwrchsel getrieben – in denen Zero Rating natürlich dann auch nicht mehr vorgesehen ist.

          • Blacky Forest says:

            Die Telekommunikationsanbieter sichern sich da ab. Deswegen die „Optionen“. Fällt eine Option aus irgendeinem Grund weg, ist der Vertrag davon unberührt. Wenn eine bezahlte Option wegfällt und der Preis dadurch reduziert ist, hat man praktisch keinen Schaden und vor Gericht ein Problem.
            Wird geschickt gemacht. Aber die können sich ja auch haufenweise ANwälte und Prozesse leisten…

            • „Aber die können sich ja auch haufenweise ANwälte und Prozesse leisten…“
              Das ist hier nicht „wir“ gegen „die“. Die EU macht komplizierte rechtliche Vorgaben, Konzerne lassen Anwälte komplizierte AGB ausarbeiten, um innerhalb dieser Vorgaben möglichst frei agieren zu können. Manchmal geht das daneben, so wie hier. Da muss man nicht das Klassenkampf-Ungerechttigkeits-Gewehr rausholen.

    • Rafael Czypull says:

      „unglaublich gute Recherche hier…“ Sag‘ mal, was stimmt denn nicht mit Dir?!? Geht es heute nicht mehr ohne so eine Ausdrucksweise? Das ist ja eklig!

    • In die AGB kann ein Unternehmen schreiben, was es will. Sie können da auch reinschreiben, dass ich weiter bezahlen muss, wenn ich nicht mehr telefonieren kann. Die Frage ist nur, ob ich als Kunde dann aus dem Vertrag komme, wenn ich will. Mir wäre nicht bewusst, dass ein Gericht dieses im konkreten Fall bereits entschieden hat. Wenn du mehr weißt, könntest du, statt über mangelnde Recherche zu jammern, bitte eine Quelle angeben?

  2. Finde ich sehr gut. Vor allem, dass nun per Gericht dagegen vorgegangen wurde, statt nur Reden zu schwingen. Jetzt müssen nur bei Zuwiderhandlung der Telekom (und gerne auch Vodafone, deren Kunde ich bin) ordentlich auf die Finger geklopft werden, so dass die Motivation groß ist, den Gerichtsurteilen Folge zu leisten.

    • Begrüsse auch die Entscheidung. Ungleichbehandlung muss unterbunden werden.

      • Sicher, aber anstatt dafür zu sorgen, dass sowas generell angeboten wird, wird es den Anbietern, die es machen, untersagt.

      • War ja abzusehen das wieder irgendwelche mimimi Pfosten um die Ecke kommen. Ihr wollt A nichts bezahlen, B alles umsonst und C wenn Ihr nicht bekommt was andere bekommen weil sie mehr bezahlen dann jammert ihr dagegen,. Ihr seit schlimmer als ein widerlicher Eimer Dreck.

  3. Dann wird die Telekom entweder das machen, was die wollen (keine Drosselung, im Ausland nutzbar) oder es fällt ersatzlos weg. Mehr Datenvolumen gibts eh nicht. Sonderkündigung verständlicherweise auch nicht.

    • Wenn es ersatzlos wegfällt, dann wandern viele Kunden eben zu Vodafone ab, die natürlich darauf reagieren und es gesetzeskonform anbieten werden. Die sind ja nicht auf den Kopf gefallen.
      Als ich auf der Suche nach einem Vertrag war, war Zero-Rating mein K.O.-Kriterium. Und ich bin jemand, der es definitiv braucht – ich habe letzten Monat 24 GB durch Apple Music und Spotify gejagt.

      • So schwer ist es nicht den Download/Herunterladen Button zu drücken 😉
        Und auch Du wirst dich daran gewöhnen.

        Vodafone wird auch genau das selbe Problem bekommen, also wäre das mit dem abwandern total unsinnig. Und ich bin mir ziemlich sicher das Vodafone und Telekom ihre Pass/StreamOn nicht im Ausland anbieten werden, da das dann einfach zu teuer wird. Jeder mit klaren Menschenverstand war sich doch im Klaren das es diese Zero-Rating Angebote nicht ewig geben wird, dafür war die rechtliche Zwickmühle ja von Anfang an bekannt.

        • Dann bin ich mal gespannt, was du dazu sagst, dass ich eben genau diesen Button gedrückt habe

          Ohne Download habe ich jetzt circa 300 MB am Tag gestreamt, macht auf den Monat hochgerechnet 9 GB.

          Ich höre?

          • Löscht du jeden Tag deinen cache oder wie stellst du das an? Außerdem kann man sich Playlisten halt wirklich im WLAN runterladen, was beim Handynetz in Deutschland ja mehrere Vorteile mit sich bringt und bei Handys mit 128gb aufwärts ja nun wirklich kein Thema ist.

            • Nein, aber ich bin viel unterwegs, höre dementsprechend viel Musik und streame in bestmöglicher Qualität.
              Ich stopfe meine Geräte nicht mit Downloads zu, und selbst wenn ich es tun würde, gibt meine Leitung zuhause nicht die nötige Bandbreite her, um es in vertretbarer Zeit zu tun.

              Deswegen streame ich. Ich nutze Streaming-Apps sehr gerne um neue Musik zu entdecken, gerne auch unterwegs, deswegen laufen bei mir eigentlich nur Radiosender oder kuratierte Playlisten.
              Zuhause im Voraus downloaden sollen gerne die Leute mit ordentlichen Leitungen bei gleichzeitig schlechter mobiler Abdeckung.
              Ich habe genau den umgekehrten Fall. Mein mobiles Internet rennt im Gegensatz zu meiner Leitung zuhause. Ich muss zugeben, die 24-25 GB letzten Monat kamen zusammen weil ich für den Urlaub und die Fahrt mit dem Auto durch Europa Playlisten runtergeladen habe.

              Deswegen ist mein Maximum im normalen Use-Case irgendwo bei 10 GB anzusiedeln.

        • Vodafone hat dich schon genau das gleiche Problem. 😉

  4. chilibrenntzweimal says:

    Ich hoffe ja auf Speedlimits!
    50 mbits im Magenta mobil M und 100 mbits im Magenta L.
    Den Magenta mobil L würde ich dann nehmen, obwohl ich aktuell den Magenta XL hab.
    Hab zuhause manchmal 300 mbits und nie unter 200 mbits am Iphone XR.
    Mit Mobile Hotspot am PC und tablet reduziert sich das auf 100 bis 180 mbits.(Kann mir einer sagen warum das so ist?)!

    Ich würde einen Magenta mobil L mit 100 mbits nehmen, damit gehen mehrere Streams parallel sehr gut.
    Dann kann ich am PC ein Onlinespiel zocken und am Smart TV Netflix schauen, dürfte kein Problem sein.

  5. Wurde auch Zeit.
    Statt ein 3 Klassen Internet zu etablieren, sollten die Anbieter endlich Datenvolumen nach europäischem Standard anbieten (mehr mobiles Volumen zu günstigen Preisen) statt mit dieser Mogelpackung StreamOn&Co. die Kunden zu veräppeln.

    • Das wäre unser Wunsch, die Frage ist ob die Telekom uns den Gefallen tun wird.
      Wenn man jetzt Neukunde ist bekommt man ja aber auch mehrere GB kostenlos on top, nur die Bestandskunden haben mal wieder nichts davon.
      Für den aktuellen Preis könnte man das Datenvolumen der Abos problemlos verdoppeln.

    • Ich denke in absehbarer Zukunft wird es keine echten Flatrates oder große Datenpakete wie im Rest von Europa geben. Gäbe es güntige Flatrates für mobiles Internet würden viele nicht mehr die Daten über die Festnetzte übertragen. Ergo müsste noch mehr in die mobile Infrastruktur investiert werden.
      Ich bekomme zum Beispiel nur 5Mbit über DSL. Würde es jetzt sowas wie die Flatrate von Funk im Netz der Telekom geben, was bei uns einigermaßen ausgebaut ist, würde ich zuhause nicht mehr über DSL sondern über einen mobilen WLAN Router surfen.

  6. Super – aber: Hat viel zu lange gedauert. Erschränkend war auch noch, wie viele der Caschy-Leser hier das Modell auch noch befürwortet haben.

    • Erschränkend (sic!) ist höchstens, dass Menschen wie du immer gerne allen anderen etwas verbieten wollen, nur weil sie es selbst für sich nicht befürworten. Bei Zero Rating geht’s nicht um Menschenwürde oder Umweltschutz, da kann man durchaus Wahlfreiheit und unterschiedliche Ansichten in Koexistenz ertragen. Aber du verstehst wahrscheinlich überhaupt nicht was ich eigentlich von dir will.

      • +1

      • Genauso so Eric!!!

        Selbst wenn die Telekom das macht, was die BNA will, damit StreamOn legal wird, würden hier alle meckern. Die Meckerer denken sicherlich, dass StreamOn generell gegen die Netzneutralität verstößt. Was nicht so ist.

        Außerdem kein Sonderkündigungsrecht, da StreamOn kein Vertragsbestandteil ist sondern eine freiwillige Zubuchung.

        • Lies mal zu dem letzten Absatz die oberen Themen. Sehr empfehlenswert. Danach wirst auch Du erkennen, daß es keinesfalls so einfach ist das Sonderkündigungsrecht zu unterbinden. Nur weil etwas in den AGB steht ist es noch lange nicht rechtens. Die Verträge werden explizit mit Streamon beworben, dadurch entsteht sehr wohl der Eindruck, daß es Vertragsbestandteil ist. Und: Streamon kannst Du nur bei Telekom erhalten, Du brauchst also dort einen Vertrag.

      • Einen offensichtlich durch Autokorrektur verursachten Schreibfehler nutzen um jemandem die Kompetenz abzusprechen, wow bist du toll!
        Ich könnte jetzt alles was schon 1000 Mal diskutiert wurde zum 1001. mal aufrollen, aber ich fasse mich kurz. Tobi hat Recht und du hast keine Ahnung.

        Meine Güte…

    • ich befürworte das Modell weiterhin, weil ich es täglich nutze und auch weiter nutzen möchte

  7. StreamOn der Telekom ist nur im Inland nutzbar. Aus Sicht von Kunden ist StreamOn ein fester Bestandteil eines Tarifes, der sonst die EU Roaming Verordnung voll umsetzt. Bei StreamOn guckt die Telekom woher das Datenvolumen. Kommt das Datenvolumen von einen Youtube Server, wird dass beim Datenverbrauch nicht angerechnet. Im EU Ausland in Fremden Netzen weiß die Telekom ja nicht, mit welchen Diensten das Datenvolumen verbraucht. Eine Ausweitung von StreamOn aufs EU Ausland wird technisch nicht möglich sein.

    Die Telekom könnte StreamOn ein kostenpflichte Option nur für das Inland anbieten. Das Gerichtsfest anzubieten, ist schwer. Einfacher ist es, das Datenvolumen deutlich zu erhöhen.

    • „Die Telekom könnte StreamOn ein kostenpflichte Option nur für das Inland anbieten. Das Gerichtsfest anzubieten, ist schwer.“

      Ähm, hier gibt es keinen Unterschied ob die Option nun was kostet oder nicht – das Ergebnis bleibt das gleiche!

    • Sofern du den Standard Telekom-DNS nicht veränderst (der ja auch Grundvoraussetzungen für Stream-On ist), läuft auch der Datenverkehr im ausländischen Netz über die Telekomserver. Gekoppelt an deine SIM-ID sollte es überhaupt kein Problem sein, dass im Rest der EU zu realisieren. Die scheuen sich nur vor denen, die im Urlaub dann Binge-Watching über Mobilfunk betreiben.

      • Richtig, allein die SIM würde da schon absolut ausreichen. Die wissen schließlich, wenn ich durch Europa fahre, auch immer genau wo ich bin und in welchen Netzen ich eingebucht bin. Allein über die SIM kriegen die alles raus.

      • Sicher dass das über DNS geht? Ich nutze den Google DNS und dennoch funktioniert die StreamOn Erkennung problemlos.

        • DNS interessiert dafür nicht, die Erkennung erfolgt über die SIM-Karte, da das Heimatnetz immer weiss, in welchem Netz/Land die SIM-Karte eingebucht ist.

          Das Ausland-Netz muss nämlich die Daten beim Heimatnetz anfragen, damit die Karte sich dort überhaupt einbuchen kann.

      • Das ist Problem ist auch weniger die Realisierung, sondern viel mehr die Kosten. Die liegen für die Telekom bei 7,70€ pro GB …. und jetzt stell Dir Mal die ganzen Urlauber vor, die zwei Wochen im Urlaub fleißig YouTube, Spotify & Co nutzen.

      • Mit DNS hat das erstmal nicht viel zu tun. Den Vertrag um StreamOn-Partner zu werden kann man sich bei der Telekom herunterladen, dort steht relativ genau welche technischen Möglichkeiten es gibt um den Traffic einem Dienst zuzuordnen. Die Telekom stellt hier einige Möglichkeiten vor und der Partner darf sich dann aussuchen welche davon er nutzen will um seinen Traffic von der Telekom identifizieren zu lassen. Vor allem werden zwei Techniken angewendet: IP-basierte Filter (sämtlicher Traffic zu IP-Range(s) werden dem Partner zugeordnet) und SNI-basierte Filter (dabei wird der SNI-Header beim Verbindungsaufbau untersucht und wenn der passt wird sämtlicher Traffic der Verbindung dem Partner zugeordnet). Im eigenen Netz kann die Telekom solche Analysen sicher machen aber in fremden Netzen dürfte das eher schwierig werden. Jeder andere Provider müsste alle angebotenen Filter-Typen unterstützen und das sind mehr als nur die beiden von denen ich geschrieben habe. Dass das passiert ist unrealistisch. Die einzige Möglichkeit die ich hier sehe wäre wenn der andere Provider den Traffic der Telekom-Kunden dann erstmal wieder über Telekom-Server leitet (was aber bisher bei Roaming nicht gemacht wird).

    • Eine kostenpflichtige Option würde definitiv gegen Netzneutralität verstoßen und ist damit nicht erlaubt.

  8. RegularReader says:

    Einstellen, Volumenlimits aufheben, Tarifklassen wie im VDSL Bereich nach Geschwindigkeiten staffeln, fertig.
    Die Telekom würde wohl massiv Kunden gewinnen. ^^

    • Und dann bieten die das für 80 Euro im Monat an.

      Machen wir uns nichts vor: Deutschland wird nie auf dem Level Europas sein.

  9. Die Telekom kann zwei Dinge tun:

    1. StreamOn ersatzlos streichen und sich mit zehntausenden Kunden rumstreiten, die dann mit Sicherheit ihren Vertrag demnächst nicht verlängern oder (sofern möglich) vorzeitig kündigen
    – oder –
    2. sie geben jedem Kunden einige GB zusätzliches Datenvolumen gratis, solange StreamOn nicht mehr angeboten werden darf.

    Ich bin sehr gespannt, wofür sich die Telekom entscheidet. Vermutlich liegen die Alternativen längst in der Schublade und werden heute von deren Presseabteilung mit Krokodilstränen in Opferhaltung veröffentlicht.

    „Im Sinne unserer Kunden und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewähren wir ab sofort jedem Kunden, dessen StreamOn Option wegfällt, bis auf Weiteres zusätzliche 0,5 GB (StreamOn Social Media), 2 GB (StreamOn Music), 4 GB (StreamOn Music & Video) bzw. 6 GB (StreamOn Max) pro Monat kostenfreies Datenvolumen.“

    Aber weil die Telekom geizig ist, sind es mit Sicherheit geringere Kontingente, als ich die angemessen finde. Oder es ist sogar Variante 1.

    Zum Glück gibt es mit Lidl Connect nun auch für weniger als 1/3 des Telekom-Preises LTE-Tarife im Vodafone Netz.

    • Was soll ich mit 6GB extra? Die ziehe ich während einer Zugfahrt weg

      Da wird die Telekom schon etwas tiefer in die Tasche greifen müssen

  10. Ich begrüße diese Entscheidung. Auch wenn ich verstehen kann, dass diejenigen, die es nutzen wollen jetzt eingeschränkt werden.

    Ich persönlich habe CallYa gewählt — ja, ist Vodafon und nicht T-Mobile —, weil die Verträge alle ein Zero-Rating beinhaltet haben, welches ich persönlich einfach nicht unterstützen möchte. Natürlich ist es nicht Umweltschutz oder Menschenwüre, wie @Eirc (15. Juli 2019 um 13:36 Uhr) hier schrieb, aber dieses Angebot beschneidet kleine Unternehmen noch weiter als ohnehin schon.

  11. War meine Skepsis gegenüber StreamOn in der Form mit genau der Argumentation also berechtigt.
    Und regelmäßig hab ich mit der Argumentation in den Kommentaren hier im Blog Widerspruch bekommen.
    Würde mich auch nicht wundern, wenn genau die Fraktion auch diejenige welche ist, die jetzt am lautesten Schreit, dass die Telekom das gar nicht darf und überhaupt!11elf!!!!1

    PS: Jeder der nur wegen StreamOn zur Telekom gewechselt ist, hat es nicht anders verdient. Ein Unternehmen hat nichts zu verschenken, was es sich sonst teuer bezahlen lässt. Wer da nicht skeptisch geworden ist, der wollte das nicht sehen.

    • Ironimous says:

      Dass ich hier erfahren darf, dass Du sowieso immer schon recht hattest, ist genau die Information, wieso ich dieses Forum lese. Vielen Dank, you made my day. Mehr davon!

    • Ganz so kann man das nicht sehen! Ich bin wegen StreamOn zur Telekom um gerade sorgenfrei YouTube und Co nutzen zu können. Früher gab es bei MD 10GB für 10€, das hätte im Leben nicht gereicht. Da zähle ich lieber 35 und sackte die ganzen Boni mit ein. Für mich war es eine win win Situation. Hätte wer anders das Gleiche geboten, wäre ich da hin.
      P.S. bei MD hätte ich sicher 5 bis 6 Mal nachgebucht
      2.PS: Der Clou war ja, das man dort auch seine eigenen Videos sehen konnte

      • Ja eben. Es werden viele wegen StreamOn zur Telekom gewechselt sein und Tarife abgeschlossen haben, die sie vom Preis her sonst nie abgeschlossen hätten. Die Tarife haben sie nur immer noch an der Backe. StreamOn sind sie nun – erst einmal – los.
        Natürlich hätte das nicht so kommen müssen, wie es nun kam. Absehbar war es meiner Meinung nach. Allein schon die Tatsache, dass StreamOn nie fester Vertragsbestandteil eines Tarifs war.
        Ein anderer Ausgang dieser Geschichte wäre gewesen, dass die Telekom plötzlich von heute auf morgen sämtliche StreamOn Optionen kostenpflichtig gemacht hätte und das reguläre Tarifvolumen auf – meinetwegen – 500 MB reduziert hätte. Dann hätte man das halbe Internet im Telekomnetz quasi ohne StreamOn überhaupt nicht mehr sinnvoll nutzen können.

        • Es wurde mit Streamon geworben und oben ist ein netter Link zu Gesetzestexten in denen gezeigt wird, daß Teile in AGB, mit deren Realtitätwerdung nicht zu rechnen ist, ungültig sind. Dies trifft auf eine Reihe von T-Kunden zu, und zwar alle, die vor dem Beginng des Rechtsstreits sich einen Vertrag zulegten. Diese haben alle Chancen auf eine Sonderkündigung. Alle danach haben einen schweren Stand.

  12. Vielleicht sollte die Europafreigabe ja groß medial zur IFA kommen mit neuen Tarifen. Das müssten sie jetzt wohl vorziehen.

  13. Roca de la Montana says:

    „Von der Telekom heißt es [….] werde jetzt prüfen, wie man mit dem Urteil umgehe: „Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht“, teilt das Unternehmen mit. „Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“ StreamOn soll den Kunden weiter und ohne Aufpreis angeboten werden.“
    Quelle:
    https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/streamon-telekom-darf-angebot-in-jetziger-form-nicht-weiter-betreiben-a-1277375.html

    „angemessene Umsetzungsfrist“ das kommt ja jetzt auch ganz unerwartet !!!!!!! Da hat man in den letzten zwei Jahren auch nicht an Lösungen (oder Plan B) arbeiten können!

  14. Netzneutralität dient nicht vorrangig Google und anderen IT Größen, sondern allen. Insbesondere Kleine und Newcomer profitieren von Netzneutralität, da diese nicht das Geld aufbringen könnten um sich den Zugang zur Infrastuktur zu erkaufen.
    Btw zahlen die Anbieter für die Einspeisung.

    • So ist es. Wenn Google exklusiv zahlt und alle Konkurrenzprodukte dadurch langsamer sind und ruckeln, festigen sich Monopole. Und es ist ja wohl klar, wer am meisten bieten kann und damit die anderen schlägt.

      Klar tragen Anbieter wie Google dadurch nicht zum Netzausbau bei, weil bisher ausschließlich der Zugang Geld kostet. Aber wer glaubt, dass ein Internetzugang, der 5 Euro billiger wäre, aber der Exklusivverträge mit Anbietern beinhaltet, für die Verbraucher besser wäre, ist naiv.

      ICH WILL NETZNEUTRALITÄT, BASTA! (und StreamOn LOL)

  15. Zur ganzen Zero Rating Diskussion hier:

    „Hiergegen werde verstoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde…“

    In der Begründung lese ich, dass nicht generell Zero Rating gegen die Netzneutralität verstösst, sondern die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bei den Nicht-Partnern, was ja somit eine niedrigere Auflösung zur Folge hat.

    Das, und das EU Roaming lässt sich doch ändern, denke ich

    • Anders herum 😉 Die Übertragungsgeschwindigkeit von Partnern wird bei StreamOn gedrosselt.

      • Ja aber das Ist ja beiderseitig so gewollt. Dennoch werden auch andere Anbieter die kein teilnehmender Partner sind gedrosselt und genau das ist einer der Kritikpunkte.

  16. Netzneutralität hat nicht im Geringsten etwas damit zutun, dass irgendwer einen Anspruch auf kostenloses Internet hätte. Sondern damit, dass jedes Bit gleich zu behandeln ist. Egal ob es ein Email-Bit oder ein Porno-Bit ist. Und das unabhängig davon, welche Person mit welchem Gerät zum wie vielten Male ein und das selbe Bit empfängt.
    Aber hey, kann ja nicht jeder in allen Belangen gebildet sein, nicht wahr?

  17. NanoPolymer says:

    Wieso das überhaupt so lange gedauert hat. Das grundlegende Problem ist doch nun schon echt ewig bekannt.
    Die sollen endliche eine Flat für mobiles Internet anbieten und gut ist.

  18. Die Telekom hat aus meiner Sicht 3 kundenfreundliche Optionen.
    1. Jedem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
    2. Stream On auch im EU Ausland zur Verfügung stellen.
    3. Jedem Kunden das 25-50 fache seines jeweiligen Datenvolumens dauerhaft erhöhen.

  19. Bei Vodafone UK, VOXI (UK) und Vodafone ES kann man die Streaming Pässe auch im EU Ausland nutzen. Mache ich seit Monaten hier in Deutschland und das sind Prepaid Angebote. Also ist es für die Telekom ein leichtes, StreamOn im Ausland anzubieten, da es das ja sowieso nur für Vertragskunden gibt und diese eine noch stärkere Bindung an das Heimatland haben, als Prepaid Kunden. Von daher ist die Entscheidung des Gerichts rundherum zu begrüßen.

    Generell würde ich natürlich mehr Datenvolumen ohne Anbietereinschränkung preferieren, wie das in anderen Ländern üblich ist. Aber da muss man wohl weiterhin auf ausländische Prepaid Karten zugreifen…

  20. Ok, Deine Meinung. Warum müssen dann aber beide Seite zahlen? Provider bieten den Internetzugang an, kassieren aber dabei vom Seitenbetreiber als auch vom Interessenten. Im Übrigen zahlen auch Firmen wie Google für den Zugang. Kostenfrei ist das nicht.

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