Telekom StreamOn: Europäischer Gerichtshof wird mit einbezogen

Im August 2019 wurde bekannt, dass die Deutsche Telekom ihr Angebot StreamOn anpasst. Nicht freiwillig, sondern auf Zuruf der Bundesnetzagentur. StreamOn kam in die Medien, da es gegen die Netzneutralität verstoßen soll, zudem war ein Stein des Anstoßes, dass das Angebot nicht in EU-Ländern, beispielsweise im Urlaub, gilt. Doch die Kuh war damit noch lange nicht für die Telekom vom Eis.

Mit Beschluss vom gestrigen Tage hat das Verwaltungsgericht Köln das Klageverfahren der Telekom Deutschland GmbH betreffend „StreamOn“ ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Verordnung (EU) 2015/2120 und den darin enthaltenen Vorschriften über die sog. Netzneutralität vorgelegt.

Das Gericht möchte demnach vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten und Endnutzern namentlich über Merkmale von Internetzugangsdiensten wie Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit den Anforderungen des Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 2015/2120 und dem dort geregelten Gleichbehandlungsgrundsatz genügen müssen. Hier geht es auch darum, ob die Telekom dann auch in StreamOn die Datenübertragungsrate für Videostreaming beschneiden darf:

Mit Bescheid vom 15. Dezember 2017 untersagte die Bundesnetzagentur insbesondere, in der Zubuchoption „StreamOn“ die Datenübertragungsrate für Videostreaming auf bis zu 1,7 Mbit/s zu reduzieren. Den durch die Klägerin gegen diesen Bescheid eingelegten Widerspruch wies die Bundesnetzagentur mit Widerspruchsbescheid vom 8. Juni 2018 als unbegründet zurück. Am 22. Juni 2018 hat die Klägerin Klage erhoben, mit der sie die Aufhebung des Bescheids vom 15. Dezember 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Juni 2018 erstrebt.

Nachdem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (1 L 253/18) sowie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (13 B 1734/18) ergangen sind, erachtet das Gericht im nunmehr zur Entscheidung anstehenden Hauptsacheverfahren eine Beteiligung des Europäischen Gerichtshofes für geboten.

Damit möchte das Gericht geklärt wissen, ob die Bandbreitenreduzierung im Falle von „StreamOn“ als eine zulässige Verkehrsmanagementmaßnahme eingestuft werden kann.

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8 Kommentare

  1. Ich muss sagen, ich nutze StreamOn bei der Telekom regelmäßig. Ich mag das ganze Konstrukt nicht, aber es funktioniert. Trotzdem bin ich dafür, dass das alles bald mal verboten wird und die Anbieter lieber anfangen vernünftiges Datenvolumen anzubieten.

    • Kann mich da anschließen, nur das ich eben die Vodafone Pässe nutze. Aber auch ich wäre für ein Verbot, dafür aber endlich ordnetliches Volumen zu vernünftigen Preisen.

      • StreamOn fühlt sich für mich wie eine echte Flatrate an, normales Datenvolumen benötige ich kaum noch. Es ist einfach befreiend sich überhaupt keine Gedanken mehr über den Datenverbrauch machen zu müssen. Außerhalb von streamOn ist der Tarif mittlerweile von 6GB auf 24GB angewachsen, aber ich brauche das halt nicht mehr.

        • Genau deswegen macht es im Grunde auch keinen allzu großen Sinn auf StreamOn zu beharren, denn die wenigsten werde einen unlimitierten Tarif als PowerUp- oder Downloader nutzen, sondern vielmehr genau das tun, was jetzt mit StreamOn auch geht.

          • …und genau dafür bräuchte ich dann unlimitiertes Volumen, weil die derzeit am Markt üblichen Volumenbeschränkungen weit unterhalb des monatlichen Bedarfs liegen.

  2. Entschuldigung, aber das sind die richtigen, für ein Verbot plädieren, das Angebot aber selbst nutzen… Konsequent ist anders. Aber grundsätzlich verurteile ich das nicht, ich kann auch das ganze Theater nicht verstehen. im Sinne der Verbraucher ist es jedenfalls nicht, ganz im Gegenteil. Bevor man sich darum kümmert, ein zusätzliches Angebot eines Providers zu verbieten, sollte man sich lieber dafür einsetzen, dass das auch bei anderen Providern Standard wird.

    • Es darf doch kein Standard werden, dass gewisse Dienste bevorzugt werden. Das ist nicht im Sinne der Netzneutralität, denn das läuft nur über Geld: Die großen bezahlen einen gewissen Betrag X an den Provider, damit dieser unlimitiertes Datenvolumen für diesen Dienst für die Kunden anbietet klingt erstmal nach einer Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten (Dienstanbieter, Provider und Kunde), führt aber letzten Endes dazu, dass nur noch die Dienste überleben, die monetär stark genug aufgestellt sind. Denn: Wer nutzt schon neuere innovativere Dienste die auf das beschränkte Datenvolumen des Tarifs angerechnet werden, wenn es einen Dienst gibt, der ähnlich oder mit Abstrichen genutzt werden kann, aber dafür in dieser StreamOn-Option kein weiteres Datenvolumen benötigt?

      Hier erkauft sich der Dienstanbieter beim Provider einen Marktvorteil, dadurch ist das Netz nicht mehr neutral. Ich bin nicht der Meinung, dass dies zum „Standard“ bei allen Anbietern werden sollte. Standard sollte werden, dass das Datenvolumen unbegrenzt ist. Dann braucht man solche zusätzlichen Geld-Druckmaschinen aka StreamOn und ähnliches nicht mehr. Aber, wenn ihr das alle gut findet, gibt es das vielleicht in Zukunft auch noch im Festnetz/Kabelnetz – na viel Spaß 😀

      • Moin,
        AFAIK können sich die Diensteanbieter KOSTENLOS für Stream-On anmelden. Dem Dienstebetreiber entstehen also keine Kosten.
        Ich verstehe die Diskussion bei Audio auch nicht. Bei Video mit 1,7 Mbit kann man mit Neutralität argumentieren, da die Daten verändert werden.
        Aber bei Audio?
        Sobald das Inklusivvolumen aufgebraucht ist, wird StreamOn auch nichts verbessern.

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