Telekom beschleunigt im Breitbandausbau 386.000 Haushalte

Editorial use only in direct correlation with Deutsche Telekom AG. / Nur zur redaktionellen Verwendung im direkten Zusammenhang mit Diensten der Deutschen Telekom AG

Die Telekom treibt laut eigenen Angaben den Breitbandausbau voran: Weitere 386.000 Haushalte können schnellere Tarife buchen. Konkret sind nun 34,4 Millionen Haushalte in der Lage einen Tarif mit bis zu 100 MBit/s oder mehr zu buchen. 27,7 Millionen Haushalte können einen Tarif mit bis zu 250 MBit/s oder mehr buchen. Die Zahl der FTTH-Haushalte betrage mittlerweile 3,9 Millionen. Da sind Geschwindigkeiten bis zu einem Gigabit pro Sekunde möglich. Seit Jahresanfang haben laut der Telekom über 3 Millionen Haushalte vom Ausbau der Telekom profitiert.

Wie immer gilt da aber natürlich: Wer von den höheren Bandbreiten in der Praxis wirklich profitieren möchte, muss auch einen Tarif bei der Telekom buchen. Und das Unternehmen ist nicht unbedingt für seine günstigen Preise bekannt, zumindest nicht dann, wenn man es in erster Linie wirklich nur auf den Internet- und Telefonanschluss abgesehen hat und nicht allerlei Kombipakete hernimmt.

Wer sich für einen Anschluss bei der Telekom interessiert, kann auf www.telekom.de/schneller recherchieren, ob sein Anschluss bereits von einem höheren Tempo profitiert.

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18 Kommentare

  1. BigBlue007 says:

    Und was auch noch dazukommt (das schreibe ich jedes Mal bei so einer Meldung… 😀 ): Dass man 100Mbit buchen kann, heißt nicht, dass man auch 100Mbit bekommt. Ich kann z.B. 100Mbit buchen (bzw. habe ich auch), davon kommen jedoch nur knapp 70Mbit an. Und ich denke, das geht nicht nur mir so.

    Wenn ich irgendwann mal Zeit und Muße dafür habe, teste ich mal, wie sie reagieren, wenn ich verlange, dass die Differenz zwischen einem 50- und einem 100Mbit-Anschluss (AFAIR 10,-) dauerhaft um 2/3 gekürzt wird. Ich würde wetten, dass sie mir dann als Alternative einen 50Mbit-Vertrag anbieten werden. Inwieweit das rechtens wäre, muss ich erst noch eruieren.

    • Nennt sich Leistungskorridor. Bei VDSL100 ist die minimale Geschwindigkeit, die du für den Tarif bekommen musst, 54MBit, du bist also im Rahmen. Dagegen anstinken? Hilft nicht. Übrigens: „BIS ZU“ 100MBit, nicht „GARANTIERT“.

      • BigBlue007 says:

        Das ist leider – bzw. „zum Glück“ falsch und wird immer wieder gern von Leuten ins Feld geführt, die entweder bei einem dieser Vereine arbeiten oder anderweitige, wie auch immer geartete Interessen haben. Ich habe es aufgegeben, diesen Leuten zu erklären, dass und warum sie falsch liegen. Spielt letztlich ja auch keine Rolle. Es ist halt einfach falsch, Punkt. Wenn es Dich interessiert, warum, recherchiere einfach selbst. 🙂

        • Der, der hier falsche Aussagen macht bist du, ich könnte jetzt für dich recherchieren und dir Links raussuchen, stattdessen gebe ich dir einfach nur mal die Stichpunkte:
          „Gesetz zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (kurz: TK-Transparenzverordnung)“
          „Internet-Provider müssen nun zur Maximalgeschwindigkeit zusätzlich die minimale und die durchschnittlich zu erwartende Datenrate ausweisen.“
          Das tut z.B. die Telekom.

        • Ist mir – ganz interessenfrei – aber auch neu. Habe also recherchiert. Beziehst Du Dich auf das hier? https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

          Danke.

          • BigBlue007 says:

            Genau, dort stehts auch nochmal in etwas anderen Worten:

            Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:

            – Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder

            – die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
            – an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

            Das Zaberwort lautet hierbei „ODER“. Das übersehen hier offenbar alle… 😉

            Wenn es bei einem 100Mbit-Anschluss ausreichend wäre, dass dauerhaft nur die 54Mbit Minimalrate ankommen, dann bräuchte man dieses gesetzliche Regelwerk nicht, denn da ergibt sich der Minderungsanspruch ja dann schon direkt aus dem Vertrag mit in diesem Fall der Telekom. Diese gesetzliche Regelung gibt es ja aber eben genau deswegen, weil die Verträge genau das, wofür dieses „ODER“ steht, halt NICHT abbilden… 😉

            Da an meinem Anschluss in 100% der Messungen nur ca. 65-70Mbit ankommen, ist weder das hier:

            „Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden“

            noch das hier:

            „die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird“

            … erfüllt. Vielmehr reißen meine Messungen diese beiden Vorgaben in 100% der Fälle.

            Jetzt verstanden? 😉

    • Stimmt absolut. Ich hab 250 Megabit gebucht und bekomme 290 MBit. Sauerei von der Telekom!

      Aber bevor du etwas verlangst, lies mal das hier https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211206_Breitband.html

      • BigBlue007 says:

        Genau – und aufgrund exakt dieser Vorgaben stünde mir ein Minderungsrecht zu. Wenn der Stephan da oben seinen Rechenschieber anschmeißt, versteht er es vielleicht auch… 😉

        Allerdings steht der Telekom – WAHRSCHEINLICH – genauso zu, dann halt einfach zu sagen „dann kriegst Du halt nur noch einen 50Mbit-Anschluss, oder gar keinen mehr“… 😉

        • OK, was steht bei der Bundesnetzagentur zum Thema „Voraussetzungen für eine Minderung“? Das hier: „[…] wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird“. Und was ist die „minimale Geschwindigkeit“ bei einem 100er-Anschluss der Telekom? Lässt sich hier nachlesen: https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l.pdf und da steht: 54 Mbit/s. Doof? Ja! Formal allerdings „sauber“.

          • BigBlue007 says:

            Ihr müsst schon ALLES lesen, was da steht… 😉

            Da gibt es zum einen das hier:

            „Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden.“

            Und dann noch das hier:

            „Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.“

            Ist eigentlich nicht soo schwer. Finde ich zumindest.

        • Und schon wieder Quatsch, dir steht ein Minderungsrecht bei der Unterschreitung der angegebenen Minimal-Geschwindigkeit zu. Und das sind bei einer 100Mbit Leitung (bei der Telekom) z.B. 54Mbit!
          Die unterschreitet die Telekom z.B. so gut wie nie, da sie dir dann überhaupt keine 100er Leitung angeboten hätte.

      • Haha Doc, ich auch! So darf es bleiben.

    • GooglePayFan says:

      „Dass man 100Mbit buchen kann, heißt nicht, dass man auch 100Mbit bekommt. Ich kann z.B. 100Mbit buchen (bzw. habe ich auch), davon kommen jedoch nur knapp 70Mbit an. Und ich denke, das geht nicht nur mir so.“

      Davon kann man ausgehen.
      Wie vielen es genau so geht, dazu gibt es keine Zahlen.
      Ein erster Hinweis wäre aber dass von den 34,4 Mio. Haushalten immerhin 27,7 ÜBER 100 MBit buchen können.
      Nimmt man dann noch die Haushalte hinzu, die zwar eine sehr kurze Leitungslänge, aber gar keine Super Vectoring Hardware haben, sondern auch bei perfekter Leitung nur 100 MBit bekommen, dann dürfte man bei über 90% sein, die tatsächlich immer die volle von der Telekom versprochenen Leistung bekommen.

  2. Immernoch kein Vectoring :(…

  3. Ich habe 250 gebucht und es kommen 290 an. Upload so 45. War sehr dankbar, dass T hier ausbaute denn ich befürchtete schon, hier sterbe ich mit 16 MBit.

  4. Die Telekom soll dabei bitte gleich noch 5 x 80 Quadrat Kupfer Stromleitungen dazu legen.
    Damit das mit den Ladesäulen für E-PKWS an jedem VDSL Straßen – Verteilerkästen reibungslos klappt.

  5. Völlig unverständlich: Ich bezahle eine 100er, es kommen 84 an. Das ist nicht schön aber alternativlos. Gleichzeitig will man mir aber gerne eine 250er gegen Aufpreis verkaufen, bei der dann 170 ankämen (max. bei uns). Auf die Frage, warum man 170 gegen Aufpreis verkaufen will, aber bei der 100er noch nichtmal die 100 ankommen, gab man keine Antwort. Aus meiner Sicht hat das System. Hier wird knallhart Gewinnoptimierung betrieben, und der Gesetzgeber zuckt die Schultern. Warum sollte man bei erlaubten „bis zu“ auch das Maximum geben, wenn man mit weniger noch im rechtlichen Rahmen ist? Ich poche demnächst auch auf einen Arbeitsvertrag mit bis zu 41 Std./Woche und arbeite dann halt nur 35…

    • BigBlue007 says:

      Der Gesetzgeber zuckt NICHT mit den Schultern, sondern hat durchaus gehandelt. Ich habe es weiter oben 2x abschließend erläutert. Interessanterweise hat sich von den Leuten, die mir vorher erzählen wollten, dass ich falsch liege, dann keiner mehr gemeldet. Ich bin so erzogen worden, dass man auch mal zugeben kann, wenn man doof war – damit bin ich scheinbar eine Ausnahme… 😀

      Selbst in Deinem Fall, wo von den 100Mbit deutlich mehr ankommt als bei mir, bestünde immer noch ein (wenn auch ziemlich kleines) Minderungsrecht, denn wenn nur 84 ankommt, dann wird das Kriterium, dass an zwei von drei Tagen mind. 90% der Maximaldatenrate mind. 1x erreicht werden muss, ja auch in 100% der Fälle gerissen. Denn 90% von 100Mbit sind halt 90Mbit, und die werden nie erreicht, wenn die Leitung nur 84 hergibt.

      Wahr ist aber natürlich auch, dass der Anbieter nicht verpflichtet sein wird, Dir einen ganz bestimmten Vertrag anzubieten, er also, wenn Du ihm mit einer Minderung kämst, Dir dann umgekehrt damit kommen könnte, dass Du dann halt nur noch einen 50Mbit-Anschluss bekommst, wo die vollumfängliche Leistungserbringung kein Problem ist. Das war ja auch der Punkt, den ich weiter oben auch schon mal genannt hatte, dass einem diese ganze Minderei wahrscheinlich nichts nützt, zumindest dann nicht, wenn man, so wie ich, dann doch lieber zähneknirschend das Geld für den 100er Anschluss mit physisch 70Mbit ausgibt, wenn die Alternative ist, nur noch 50Mbit zu haben.

      Allerdings ist das halt dann auch etwas, was der Gesetzgeber schlechterdings abdecken kann. M.E. hat er das, was er diesbzgl. tun konnte, durchaus getan. Da die meisten Leute aber, wie man ja auch hier schön sehen konnte, nicht einmal das verstanden haben, werden die Provider vermutlich nur sehr wenig Stress mit dem Ganzen haben. Wie auch, wenn die Kundschaft zu fast 100% aus Doofköppen besteht, die entweder überraschend einfach formulierte juristische Sachverhalte nicht verstehen, oder die, wie ich, lieber mehr zahlen, als auf 20Mbit zu verzichten. Ist im Grunde beides gleich-doof, nur aus unterschiedlichen Gründen… 😀

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