Caschys Blog

Telegram-Kontroverse: Apple angeblich als Helfer der Bundesregierung

Die Debatte ist bekannt: Die deutsche Bundesregierung wirft dem Messenger Telegram vor, nicht ausreichend gegen Hass und Hetze vorzugehen. Deswegen dachte man auch schon laut über ein Verbot des Messengers nach – das aber technisch und politisch wohl schwer umsetzbar wäre. Zuletzt gab man sich dann auch etwas gemäßigter und erklärte, dass man andere Lösungen immer bevorzugen werde. Jetzt heißt es, dass Apple sich da als Unterstützer angeboten habe.

Demnach habe Apple der Bundesregierung eine ladungsfähige Anschrift übermittelt. Das könnte helfen, einen direkten Draht zu den Verantwortlichen herzustellen. Denn bisher kam es da zu keinem persönlichen Austausch. Allerdings haben weder das Bundesinnenministerium, noch Apple oder gar Telegram diese Entwicklung offiziell bestätigt. Die Vereinigten Arabischen Emirate, der offizielle Sitz von Telegram, sollen generell die Bereitschaft erklärt haben, Deutschland ebenfalls bei der Herstellung der Kommunikation zu unterstützen.

Die Innenministerin Nancy Faeser hatte bereits bestätigt, dass man auch versuchen wolle, mit der Hilfe von Apple und Google Druck auf Telegram aufzubauen. Jene könnten den Messenger aus ihren App-Stores verbannen. Allerdings würde das natürlich die deutschen Nutzer nicht völlig an der Verwendung des Messengers hindern – beispielsweise könnte man die APKs direkt von der Website laden. Für manche Laien würde der Prozess der Installation lediglich erschwert. Zur Not könnte man sich auch per VPN behelfen, wenn weiter gegangen würde.

Das Ziel des Innenministeriums ist es, dass Telegram gegen Hass und Hetze vorgeht und z. b. Aufrufe zur Gewalt entfernt. Weit gekommen ist man da allerdings bisher nicht. Daher plant man eben auch schon Schritte, sollte keinerlei Kooperation zu erreichen sein. Telegram gehe dabei laut dem BKA sehr unterschiedlich mit Anfragen um. Etwa sei man Aufforderungen zur Löschung rechtsextremistischer Inhalte bisher kaum nachgekommen. Anders sehe es aber mit radikalen islamistischen Beiträgen aus. Auf Anfragen von Europol werde regelmäßig reagiert und dergleichen Inhalte entfernt.

Telegram sei dabei nach Ansicht des Bundesamts der Justiz (BfJ) kein reiner Messenger-Dienst mehr und müsse wie ein soziales Netzwerk zu sehen sein. Daher greife eben auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Aktuelle Beiträge

Die mobile Version verlassen