2019 versteigert die Bundesnetzagentur die 5G-Frequenzen. Schon der Entwurf für die Auktion sorgte im Grunde bei allen Mobilfunkbetreibern für Unmut. Den einen gingen die Bedingungen zu weit, den anderen wieder nicht weit genug – zufrieden schien niemand zu sein. Jetzt hat man bei Telefónica Deutschland komplett die Faxen dicke und strebt eine Klage gegen die Bundesnetzagentur an.
Dabei argumentiert Telefónica Deutschland, welche in Deutschland hinter der Marke O2 stehen, dass die staatliche Agentur nicht neutral sei, weil der Bund schließlich auch ein Anteilseigner der Deutschen Telekom sei: „Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse„, heißt es seitens des Unternehmens.
Allerdings ist eben auch die Deutsche Telekom unzufrieden mit den Auktionsbedingungen – auch von Vodafone kann man das behaupten. Auch die deutsche Monopolkommission fordert allerdings, dass sich der Bund als Aktionär der Deutschen Telekom zurückziehen solle. Denn einerseits habe das Bundeswirtschaftsministerium die Aufsicht über die Bundesnetzagentur, welche die Auktion organisiere, andererseits habe der Bund wiederum aber als Anteilseigner eben ein Interesse an „Dividenden sowie an der zukünftigen Ertragskraft der genannten Unternehmen„. Ein Interessenkonflikt sei das Ergebnis.
Klar, dass die Bundesnetzagentur sich selbst völlige Neutralität zuschreibt: „Die Bundesnetzagentur ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, deren Unabhängigkeit gesetzlich begründet ist.“ Nun muss man mal sehen, was die Ergebnisse der anstehenden Diskussionen und möglichen rechtlichen Querelen sind. Das lässt sich momentan nur schwer abschätzen.
