Spahn: Verlängerung von Krankschreibungen soll zukünftig auch per Videosprechstunde möglich sein

Seit Sommer dieses Jahres ist es möglich, in bestimmten Fällen eine Krankschreibung für maximal sieben Tage per Videosprechstunde mit dem Arzt zu erhalten. Sollte eine Verlängerung notwendig sein, ist eine persönliche Vorstellung beim Arzt aber bislang unabdingbar. Bis Jahresende 2020 gilt aufgrund der vorherrschenden Pandemie zudem die Regelung, dass man sich per Telefon krankschreiben lassen (und jene ebenfalls einmal verlängern lassen) darf, sofern man an Erkältungsbeschwerden leidet und der Weg zum Arzt nicht ohne Ansteckungsrisiko für alle garantiert wäre.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach auch im Normalfall eine Verlängerung per Videotelefonat ausgestellt werden dürfte. Dies gilt dann für die erstmalige Krankmeldung und im Falle einer Verlängerung auch nur einmalig. „Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können“, so der Entwurf. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die entsprechende Richtlinie jedoch erst noch anpassen.

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16 Kommentare

  1. Man kann sich per Telefon krankschreiben? Wurde mir gar nicht angeboten.
    Und wie komme ich dann an den gelben Zettel? Mein AG will den noch am selben Tag haben.

    • Dein AG soll sich mal nicht ins Höschen machen. Du bist nicht verpflichtet die am selben Tag abzugeben. Du könntest es auch per Post verschicken und dann ists je nachdem 1-2 Tage später erst da.

      • Wir scannen die mittlerweile ein. Muss also also am ersten Tag da sein.
        Ich weis aber wie du es meinst.

        • Ok. Vielleicht kannst du es auch selbst einscannen und deinem AG schicken. Ich hab schon seit einigen Jahren keine im Original mehr verschickt oder vorbei gebracht. Foto machen und per E-Mail weg den Mist 😉

    • Ich hatte es per Video gemacht.
      Krankmeldung wurde Montags ausgesprochen, kam aber erst Freitags per Post an.
      Hatte Mittwochs mit meiner KK telefoniert und deren Meldung dann per Fax erhalten und an meinen AG weitergeleitet.
      Da ist also noch Potenzial drin.

      Vorlage der AU ab ersten Krankheitstag kann der AG doch nicht generell für alle Arbeitnehmer aussprechen?

      • Laut § 5 EFZG muss die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) dem Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit folgt, der Arbeitgeber kann jedoch diese auch schon vorzeitig verlangen.

      • Doch, dazu ist der AG berechtigt. Auszug:

        Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
        § 5 Anzeige- und Nachweispflichten

        (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

  2. Für die Videosprechstunde sollte es dann aber auch das E-Rezept geben. „Das Gesetz ist am 16. August 2019 in Kraft getreten. Neben einer Erprobung im Rahmen von Modellprojekten werden dann bis zum 30. Juni 2020 die technischen Festlegungen dafür getroffen, dass für die Übermittlung des elektronischen Rezepts zukünftig die sichere Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden kann.“ Soweit der Text von der HP des Spahn-Ministeriums.
    Das Jahr ist fast rum… Hat denn irgendjemand schon Mal ein E-Rezept bekommen?

  3. Bekommt man Software und Hardware (Kamera für den PC, brauchbares Internet) mitsamt fachkundiger Vor-Ort Einrichtung und Wartung kostenlos dazugeliefert? Oder gilt das dann nur für IT’ler, bzw. Wohneinheiten mit Admin-by-children? Wird Facebook Videotelefon zur gesetzlichen Pflichtanwendung? Fragen über Fragen.

    Die Neuländer laufen mal wieder Amok, meine Ärzte kotzen ob der immer neuen undurchdachten Zwangsvorgaben schon jetzt im Strahl.

    • Aua aua aua….

      • @Max.Good
        Deine Bewerbung für den Goldenen Pfosten des Monats November wurde von der Jury einstimmig akzeptiert.

    • Es gibt halt Leute, die kommen mit Änderungen nicht so richtig klar.
      Da wird eine zusätzliche Option eingeräumt und schon kommen Leute, die in ihrem Wahn gleich was von „Zwangsvorgaben“ schreien.

      • @Lasse „Wahn“
        Schade, dass so viele eurer Sorte fehlendes Leseverständnis, und keine Ahnung von irgendwas, so deutlich öffentlich zeigen. Aber gut ist, wir haben darüber gesprochen.

  4. Früher müsste man zum Arzt gehen…

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