
Streitthema 5G-Ausbau in Deutschland. Dabei geht es nicht nur darum, ob ein chinesischer Hersteller daran teilhaben darf. Auch die Mobilfunkanbieter streiten sich mit der Bundesnetzagentur und der Politik. Ende November legte die Bundesnetzagentur Bedingungen vor, gegen die dann Ende Dezember von neun Unternehmen Klage eingereicht wurde. Unklarheiten gibt es auch im Bezug auf die Regelungen zur Zusammenarbeit mit alternativen Anbietern und zum innerdeutschen Roaming.
Diese Rechtsunsicherheit ist es nun, die Telefónica dazu veranlasst hat, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln zu stellen. CEO Markus Haas dazu: „Diese Rechtsunsicherheit ist Gift für die notwendigen massiven Investitionen in den künftigen Netzausbau. Milliardeninvestitionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden. Es muss im Interesse aller Beteiligten sein, dass noch vor einer Auktion Klarheit und Planungssicherheit hergestellt wird.“
Entscheidet das Gericht in diesem Fall positiv, könnte es demnach zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens kommen. Dies wiederum würde der Bundesnetzagentur mehr Zeit geben, um „ein rechtssicheres und damit investitionsförderndes Vergabedesign zu entwerfen.“ De flächigen Ausbau von 5G würde dies unterdessen nicht bedeuten, denn die Frequenzen, die zur Auktion stehen, würden eh erst 2020 an die Mobilfunkanbieter gegeben – auch bei verspäteter Auktion.
Mal sehen wie das Verwaltungsgericht entscheiden wird. 5G könnte aber wohl generell einen besseren Start in Deutschland haben, bisher sind es vor allem die negativen Dinge, die durch die Medien gejagt werden – auch durch die Mobilfunkanbieter selbst. Verkomplizierung von allem, das kennt man in Deutschland ja zur Genüge. Peinlich, von allen Seiten.