So unterschreibt man eine PDF-Datei (und JotNot derzeit kostenlos)

Kleiner Tipp für Menschen, die vielleicht ab und an Dokumente unterschreiben müssen. Der Adobe Reader ist ein fieses Stück Software, wird aber ab und an von mir benutzt, um PDF-Dokumente zu unterzeichnen. Folgendes Geschehnis am heutigen Tage: ich bekam ein PDF, in der es um die Kündigung einer Versicherung ging. Folgender Hinweis: „bitte ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per E-Mail zurück“. Wie bitte?

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Geht flott erledigt auch anders. PDF im Adobe Reader aufrufen, Signieren auswählen.

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Dieser Punkt öffnet ein Menü: Text und Häkchen lassen sich hinzufügen – oder die gewünschte Unterschrift.

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Die kann auf diversem Wege erstellt werden: durch Eintippen und Auswahl irgendeiner Schriftart, oder man zeichnet die Unterschrift mit der Maus. Schöner ist die Variante des Bild einfügens. Schnappt euch ein weißes Blatt, knallt eure Unterschrift drauf und fotografiert diese mit dem Smartphone oder einer Kamera ab. Ab damit auf den Rechner, in der Größe anpassen und schon hat man es im PDF!

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Variante 2, derzeit für iOS kostenlos: JotNote. Kann PDF-Dateien öffnen, Häkchen und Unterschriften einfügen. Diese Unterschrift wird auf dem Display angefertigt. Solltet ihr mit eurem Finger keine Unterschrift hinbekommen, so besorgt euch kurz irgendwo einen Pen, um eine Unterschrift anzufertigen und zu speichern. Alternativ gibt es den Adobe Reader auch unter iOS. Vorgehensweise wie auf dem Desktop.

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Android? Auch einfach, denn auch hier gibt es den Adobe Reader. PDF-Dokument mit dem Reader öffnen und im Menü bis zur Unterschriftenmöglichkeit durchhangeln. Nach dem Unterschreiben abspeichern – fertig.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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50 Kommentare

  1. flanders246 says:

    Und wie siehts in puncto rechtliche Absicherung aus wenn eine signierte PDF per ePost oder De-Mail verschickt wird?

    Meine Kündigung ging per ePost in dieser Form bei BASE durch, ist ca. 3 Jahre her.

  2. @ Flo:
    Aha, danke! Also nichts für Ottonormaluser, nehme ich an.

  3. so eine signaur-karte wie flo habe ich auch… habe ich damals anfang der 2000er als einer der ersten bekommen, weil ich schnell HIER geschrien habe, als testkandidaten gesucht wurden. nur benutzt habe ich sie noch nie, obwohl ich das passende kartenlesegerät dazu besitze. das problem ist einfach, dass das system auch unterstützt werden muss und zudem ist es auch ziemlich kompliziert zu handhaben.

  4. @DerVogel: Das PDF-Format ist von Adobe zur Standardisierung an die ISO übergeben worden und seit 2008 in der ISO-Norm 32000-1 beschrieben. PDF ist zwar ursprünglich ein Adobe-Format, aber mittlerweile frei für alle benutzbar.

    Zur Rechtssicherheit: Deine eigenhändige Unterschrift unter einem Dokument zählt als Willenserklärung, also als Zustimmung zum Inhalt des Dokuments. Wenn die Unterschrift unwiderruflich mit dem Dokument verbunden wird, ist die Willenserklärung m.E. rechtskräftig. Mittlerweile dürften Versicherungen und sonstige Unternehmen öfter auf die digitale Unterschrift stoßen und diese auch dementsprechend rechtlich geprüft haben. Ich hoffe, das setzt sich durch!
    Das Fax als Versandweg ist nebenbei 100%ig rechtskräftig, da es eine exakte Ablichtung des Originals mit Unterschrift ist.

  5. Selbst PGP ist nur eine fortgeschrittene E-Signatur und ersetzt somit nicht nach §125a BGB die Schriftform – da eine qualifizierte Elektronische Signatur erforderlich wäre.

    Die Versicherung wollte aber nichts elektronisches haben, sondern eine schriftliche Willenserklärung haben, und eine Kopie/Nachweis dieser übermittelt bekommen. Was sie garantiert nicht wollte, aber Caschy empfiehlt, ist eine um ein Unterschriftsabbild nachher veränderte nicht unterzeichnete Kopie. Fraglich ist, dann in jedem Fall, ob, wenn es um einen Vertrag ging, dieser der Schriftform bedurfte und wem dann zur Last fällt, das dieser ungültig ist und, ob darüber hinaus Schadenersatzansprüche, arglistige Täuschung Betrug eine Rolle spielen.

    Die Versicherung bewegt sich mit ihrer Aufforderung in rechtlich sicheren Fahrwasser – während sich der Autor Caschy rechtlich auf Glatteis mit seiner App- Empfehlung bei dem von ihm geschilderten Sachverhalt bewegt. Ich hoffe, da wird nicht abgemahnt und Caschy hat den Sachverhalt nicht als Empfehlung formuliert – sondern es war alles anders, als beschrieben – aber er wollte nicht in der 3. Person erzählen …nähe zum Leser und hier und da ausgeschmückt

  6. Unter Windows nutze ich dafür den PDF-XChange-Viewer, der auch weitere Werkzeuge zum Bearbeiten von PDF-Dateien enthält und für die private Nutzung kostenlos ist. Kürzlich hatte ich aber zum ersten Mal den Fall, dass eine damit unterzeichnete PDF-Datei nicht akzeptiert wurde (beim Bestellen einer SIM-Karte). Das lag wohl auch daran, dass der Hintergrund der eingescannten Unterschrift weiß ist und das Feld, in das diese Unterschrift kam, einen grauen Hintergrund hatte der damit überdeckt wurde. Ich muss mal versuchen, ob man auch Bilder mit transparentem Hintergrund als Unterschrift nutzen kann.

  7. Am Ende obliegt es insbesondere bei Kündigungen dem Empfänger der Kündigung, ob er die Form per PDF so akzeptiert. Wenn da beide Parteien sich einig sind, dann ist die Welt in Ordnung. Was dann der Empfänger der Kündigung für Ärger bekommen kann, steht auf nem anderen Blatt. Zum Beispiel bei uns im Domainbusiness muss ich eine original Kündigung vorweisen können oder ein Fax, PDFs und alles digital erstellte gilt nicht, wenn da Stichproben vom Registrar gemacht werden, dann heißt es im Zweifel Vertragsstrafe.

    Ich erlebe es aber gerade bei ausländischen Firmen die Internetdienste betreiben immer wieder, dass die mir Verträge als PDF senden und dort alles nur noch mit digitalen Unterschriften läuft. Am meisten verbreitet ist da Adobes hauseigenes Adobe EchoSign für solche Digital Signature Lösung, insbesondere auch, weil man da Verträge am Tablet-PC oder Smartphone mobil unterschreiben kann, findet das immer mehr Anwendungsgebiete.

  8. Sorry,

    aber ob eine Unterschrift als Grafik eingebunden wurde oder nicht ist im PDF feststellbar und damit nicht gültig.

    Mehrfach erlebt, im Berufsleben, nicht als Hobby-TechnikerAllesWisser, daß PDF-Dateien genau geprüft werden, ob zulässig oder nicht, ob also unterschriebenes eingescanntes Dokument verpedefft wurde oder ob Bildchen reingebammelt wurde

    Adobe ist ne amerikanische Firma, wir haben andere Standards.

  9. Seinerzeit als MS Office 2007 oder 2010 raus kam, gab es „Freistellen“ als neue Funktion. Weil ich das ausprobieren wollte, habe ich einfach meine Unterschrift 4 mal fotografiert, damit habe ich 4 mal die selbe aber partiell unterschiedliche Unterschriften und diese habe ich freigestellt. Wenn ich eine Kündigung habe, setze ich eine der Unterschriften darunter, drucke sie als PDF und verschicke sie als Fax. Über PDF24 kann man im Monat 5 verschiedene Faxe kostenlos verschicken, bisher gab es damit nie Probleme. Dadurch dass die Unterschrift freigestellt ist, erkennt man am Ausdruck nämlich nicht, ob das eine handschriftliche Unterschrift ist, oder nicht. Nur dass man das in fertige PDF Dateien einfügen kann, wusste ich noch nicht. Muss jetzt nur einen PDF reader finden, der das unter Linux auch kann. 🙂

  10. ProTipp: …zur Not kann man auch eine Bi-fi als Stiftersatz benutzen. ;O)

  11. Es gibt da eine tolle Erweiterung für Gmail.. HelloSign

  12. Danke!!! Ich wandle das PDF bis jetzt immer in ein JPG um, platziere Text und (als JPG vorliegende) Unterschrift und wandle zurück in PDF. Ein einfacher Klick auf „Datei – Signieren“ hätte gereicht… wieder was gelernt 🙂

    … und ob man das PDF dann per eMail oder durch den FAX-Druckertreiber zurück schickt, kann jeder selbst entscheiden.

  13. Unter Windows kann man auch den PDF-XChange Viewer nutzen. Ist Freeware und kann die Unterschriften auch einfügen.

  14. Like a Boss B-)

  15. Klappt einwandfrei, guter Tipp, danke dafür.
    Das Bild passt einwandfrei zum Thema 😉

  16. Adobe Reader unter iOS: Stift auswählen, mit dem Finger unterschreiben, speichern. Fertig.

  17. Danke für den Tipp!

  18. NICHT legal. karlnielz weiter oben sagt es eindeutig. Wenn es der Vertragspartner nicht bemerkt oder nicht bemerken will – kann es funktionieren. Aber: extrem dünnes Eis. Jeder Richter zerreist eine solche ‚Urkunde‘ in Sekunden in der Luft.

  19. Ich habe den Acrobat X Pro und dort werde ich beim Versuch zu signieren immer nach einer Adobe Digital ID gefragt !?

    Weiß jemand wie das mit der „Bild“-Signatur beim Acrobat X Pro funktioniert?

  20. An all die Bedenkenträger, dass so eine Unterschrift nicht gültig wäre: Dokumente die der Schriftform bedürfen wird man im Regelfall eher nicht per PDF unterzeichnet versenden.
    Siehe:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform

    Alles andere, insbesondere Kaufverträge kann man auch dadurch besiegeln, dass man sich gegenseitig auf den Gummistiefel spuckt. Solange sich beide Vertragspartner darüber einig sind, dass ein Vertrag zu Stande kommen soll geht das sogar ohne Worte.

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