Schräges Gesetz oder vernünftig? Triebtäter in Louisiana müssen sich bei Facebook outen

Es gibt ja im Netz so einige feine Sammlungen sehr skurriler Gesetze in den Vereinigten Staaten. Die Gesetzgeber in den einzelnen Staaten handeln sehr unterschiedlich. Davon betroffen ist natürlich auch das Internet. Wenn es um Sexual-Straftäter geht, ist es denen zum Beispiel in den Staaten  New York, Texas, North Carolina und Illinois nicht gestattet, einen Account bei einem sozialen Netzwerk wie Facebook zu besitzen.

Würde ich jetzt auch persönlich nicht als „skurriles Gesetz“ abtun, sondern als Versuch, weitere Verbrechen zu unterbinden. Wie erfolgreich das ist und wie man das kontrolliert und handhabt, mag ich nicht beurteilen.

Louisiana geht da nun einen etwas anderen Weg und erlässt ein Gesetz, nachdem Triebtäter verpflichtet sind, auf ihrem Facebook-Profil darüber zu informieren, dass sie Dreck am Stecken haben. Ist ein Mensch in diesem Staat also vorbestraft, drohen empfindliche Strafen bei Nicht-Einhaltung. Hält man sich nicht an diese Vorgabe, drohen bis zu 10 Jahre Haft und Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 20 Jahren ohne Bewährung!

Was meint ihr? Vernünftige Idee oder ist es wieder eher eines dieser schrägen Gesetze, die in der Wirklichkeit nicht viel Sinn ergeben? So oder so: Dieses Gesetz greift grundsätzlich bei Facebook sowieso nicht, weil das Netzwerk in seinen Bedingungen von vornherein ausschließt, dass sich ein Sexualtäter anmelden darf.

Quelle: CNN via Allfacebook.com      Bild: Shutterstock

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Der Gastautor ist ein toller Autor. Denn er ist das Alter Ego derjenigen, die hier ab und zu für frischen Wind sorgen. Unregelmäßig, oftmals nur 1x. Der Gastautor eben.

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24 Kommentare

  1. Da würde ich mich wohl erst gar nicht bei Facebook anmelden

  2. Naja, ich finde das etwas übertrieben!
    Jeder weiss gleich, dass einer Dreck am stecken hat!
    Aber, klar ein ABER gibts immer 😉 Die, die Kinder oder Frauen vergewaltigt haben, die sollte man öffentlich an den Pranger stellen!!!

  3. Sinnvoll? Wohl eher menschenrechtswidrig!

  4. Ich sehe das schon kommen. Erst müssen die ihre Straftaten auf Facebook veröffentlichen. Und dann verklagt Facebook die Straftäter noch wegen Verletzung der Nutzungsbedingungen.

  5. Yankee-Moral…

  6. Als nächsten müssen die Täter sich ihr Vergehen auf die Stirn tätowieren lassen…

  7. Damit verschwindet für den Täter die Möglichkeit zur Rehabilitation und die Chance auf einen Neuanfang.
    Er wird stigmatisiert, Anfeindungen werden folgen.
    Hat man ja an den beiden Sexualstraftätern gesehen, wie hieß das Dorf in den neuen Bundesländern nochmal?

  8. das Problem wird auch sein das er nie einen Job bekommen wird um den Lebensunterhalt zu bezahlen.
    Zu 99 Prozent wird nicht der Mensch ein Straftäter sondern ist nur ein Produkt seiner Umgebung.
    Daher wäre es schlauer Ihm zu zeigen wie er besser leben kann.

  9. Junge und Mädel sind 17 und schon lange ein Paar.
    Junge wird 18 und schläft einen Tag später mit seinem Mädel.
    Sie werden „erwischt“ – er ist dann sein Leben lang Sexualstraftäter.

    = er kann sich gleich die Kugel geben.

  10. Der Text ist etwas missverständlich, denn das Gesetz besagt nichts von Facebook im Speziellen sondern bezieht sich auf Soziale Netzwerke im Allgemeinen. Dann ist das Gesetz auf einmal auch gar nicht mehr so schräg/widersinnig wie es hier oben dargestellt wird, da es sicherlich auch soziale Netzwerke gibt, in denen die Anmeldung für Sexualstraftäter nicht explizit untersagt ist.

  11. @ZUDo: Mach dich erstmal schlau, bevor du postest…

  12. Ja so einfach ist das alles nicht.
    ZUdo hat da ein prächtiges Beispiel genannt,
    andere „richtige“ Triebtäter hätten mangels
    Lebensenergie ohnehin nicht mehr die Option
    sich irgendwo zu äußern…

    Eindeutig klar dürfte sein:
    Nichts ist eindeutig klar mit nur einer Regel zu klären,
    da wir Menschen und unser Sozialgefüge nunmal – wenn überhaupt –
    dann doch höhere Mathematik sind…

  13. Skurill wird dieses Gesetz wenn es eine Impressumspflicht gibt.
    So genau kenne ich mich mit den Bundesstaaten nicht aus.
    Aber man stelle sich vor, ein Moralperson fährt zu diesen Straftäter hin und Misshandelt bzw tötet ihn.
    Spätestens dann wird die Sache Kompliziert.
    Wer ist dann der Schuldige?
    Politiker die so ein Gesetz erlassen? Seitenbetreiber?
    Oder der Bürger, der seine Nachbarschaft schützen will.

    Ein Ähnliches Problem hatten wird hier mal acuh mal weil soviel Pfarren Phädos waren.
    Auf der einen Seite sollten solche von Kinder fern gehalten werden, aber eine Datenbank wäre Lebensgefährlich für diese Menschen.

    Ich glaube das die Gesellschaften auf diese Frage sich noch nicht vorbereitet haben.
    Den der Gestzgeber hat Opfer wie Täter zu schützen.

  14. @SoehnelS: Nein – ZUdos Beispiel war nicht prächtig sondern unsinnig, da solche geringen Altersdifferenzen nämlich ebenfalls durch den Gesetzgeber abgefangen wurden. Allerdings schwanken diese je nach Örtlichkeit.

  15. Andreas Holzapfel says:

    Schwierig zu entscheidende Frage. Auf der einen Seite steht das Recht der Gesellschaft auf Schutz und Aufklärung. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Das wird (leider) oft gegeneinander aufgewogen. Ich sehe in diesem Gesetz überhaupt keinen Vorteil. Ist der Vorbestrafte als gefährlich eingeschätzt, dann sollte er in Therapie bzw. Sicherungsverwahrung. Gilt er als therapiert und ungefährlich, warum sollte man ihm dann einen Neuanfang so schwer machen?

    Ich weiß, gerade die Abschätzung der Gefährdung (ist er therapiert oder nicht, kann er ohne Gefahr ins Leben entlassen werden) ist verdammt schwierig und oftmals misslungen. Aber ich finde, bevor man in sozialen Netzwerken solche Ängste schürt (und zwar auf beiden Seiten) sollte man sich erst mal Gedanken um die Prozesse und Strukturen „bis dahin“ machen.

  16. @Holger
    Ne, lies Du erstmal.
    Es gibt genügend Infos zu der von mir beschriebenen Konstellation.

    In den USA ist ein Sexualstraftäter nicht „nur“ der Kinderschänder, sondern eben auch ganz normale Menschen in ganz normalen Lebensumständen. Wie etwa der Fall, dass ein Teil des Pärchens volljährig wird und somit dann ein Sexualstraftäter wird.

    Hier in D greift man sich da nur an den Kopf.

  17. Kater Karlo says:

    Finde ich super und total fortschrittlich (wie halt alles aus den USA). Am besten noch einen Pranger auf jeden Dorfplatz stellen und diese Leute dort zur Schau stellen, damit sie von den Anständigen und Tüchtigen mit Essensresten und Exkrementen beworfen werden können.

    Besonders toll ist natürlich die Tatsache, dass es in den USA durchaus passieren kann als Sexualtriebtäter eingestuft zu werden, wenn man betrunken an einen Baum pinkelt und dabei beobachtet wird.

  18. Zwangsouting. Ich denke dann würden sich doch viele eher nicht bei Facebook anmelden. Die Drohung das diese Taten bei Facebook veröffentlicht werden müssen, empfinde ich als Freiheitsberaubung auch wenn die Taten noch so schlimm sind, Rehabilitation ist so in jedem Fall nicht möglich!

  19. leosmutter says:

    Vor ein paar Jahren hat mir ein Bekannter in Florida mal eine Iphone-App gezeigt, mit der er seine Nachbarschaft auf Verbrecher scannen konnte. Auch wenn die Taten 10 Jahre oder länger her waren. Amis halt…

    Wieso gibts da eigentlich noch keinen Safety-Sticker für? In Amerika hat doch jeder Mist sowas.

  20. „… weil das Netzwerk in seinen Bedingungen von vornherein ausschließt, dass sich ein Sexualtäter anmelden darf.“

    Ach ja? Und der Sexualstraftäter hält sich da dran? Gaaanz bestimmt – genauso, wie ich meinen „richtigen“ Namen da hinschreibe… :mrgreen:

    Die Amis haben ein gespaltenes Verhältnis zur Sexualität, das ist doch allgemein bekannt.

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